Daß die entsprechenden Stellen die Änderungswünsche und Kommentare der Bürger entgegennehmen müssen, ist eine interessante Forderung. Daß diese vor Beschluß des Gesetzes berücksichtigt werden müssen. ist wohl nicht mit dem Modell der repräsentativen Demokratie vereinbar. Dies wäre eher die Aufgabe einer Petition.

Wenn jedoch alles, was im Bundestag zu Abstimmung gebracht wird, vorher online diskutiert wurde könnte der Bundestagspräsident, bei entsprechender Beteiligung an der Diskussion, die Abgeordeten zu jeder Abstimmung auf diesem Umstand hinweisen: *"Ich weise Sie darauf hin, daß sie als Abgeordnete nur ihrer eigenen Überzeugung verpflichtet sind. Es sei jedoch angemerkt, daß sich überwiegend/eingie/wenige der Bürger für/gegen die Vorlage ausgesprochen haben."

Ich kann nicht sagen, ob das einen Unterschied macht, aber mir gefällt die Vorstellung, daß die Abgeordneten vor der Abstimmung noch einmal darauf hingewiesen werden, daß beispielsweise ich, sowie 134014 weitere dagegen waren.