Naja, es ärgert mich auch, wenn die Behörde nicht in der Lage ist, das allgemein verwendete TAR/BZIP2 zu verwenden... ;-)
Ernsthaft, wenn mehrere Dateiformate existieren, welche die Anforderungen erfüllen, ist es sinnvoll, sich für eines zu entscheiden, welches unterstützt werden muß. Ich versuche mir nur den Sachbearbeiter vorzustellen, der wegen jeder neuen .xyz Datei zuerst die IuK Abteilung mit der "Entschlüsselung" beauftragen muß.