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Artikel 17 würde dadurch nicht eingeschränkt. Ich verstehe es als eine weitere Beteiligungsform neben den bereits Bestehenden. Es wäre eher eine Geste der Bundesregierung, daß sich einzelne Bürger auch zusammenschließen und dadurch ihre Kräfte gebündelt einsetzen zu können.
Ein Verflechtung sehe ich hier nicht. Das Online-Angebot der Bundesregierung würde dadurch mächtiger. Ein Problem vermag ich dabei allerdings nicht zu erkennen.
G. Jacobs (bitclown)
Artikel 17 würde dadurch nicht eingeschränkt. Ich verstehe es als eine weitere Beteiligungsform neben den bereits Bestehenden. Es wäre eher eine Geste der Bundesregierung, daß sich einzelne Bürger auch zusammenschließen und dadurch ihre Kräfte gebündelt einsetzen zu können.
Ein Verflechtung sehe ich hier nicht. Das Online-Angebot der Bundesregierung würde dadurch mächtiger. Ein Problem vermag ich dabei allerdings nicht zu erkennen.