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    Friedrich Lindenberg · angelegt
     

    Das gilt m.W. nur, solange auf die Veröffentlichung kein Datenbankschutz geltend gemacht wird. Das ist zum Beispiel beim Bundesgesetzblatt der Fall: dieses ist zwar im Grund gemeinfrei, die Veröffentlichung erfolgt aber durch den DuMont-Verlag der ein Urheberrecht auf die Sammlung beansprucht. "Gesetze im Internet" ist da aber glaube ich ein wenig entspannter.

    p.s. unter https://bitbucket.org/pudo/lawscrape habe ich einen Scraper bereitgestellt, der die Gesetze lädt und in ein vernünftig strukturiertes Format bringt.