Das gilt m.W. nur, solange auf die Veröffentlichung kein Datenbankschutz geltend gemacht wird. Das ist zum Beispiel beim Bundesgesetzblatt der Fall: dieses ist zwar im Grund gemeinfrei, die Veröffentlichung erfolgt aber durch den DuMont-Verlag der ein Urheberrecht auf die Sammlung beansprucht. "Gesetze im Internet" ist da aber glaube ich ein wenig entspannter.

p.s. unter https://bitbucket.org/pudo/lawscrape habe ich einen Scraper bereitgestellt, der die Gesetze lädt und in ein vernünftig strukturiertes Format bringt.