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Artikel 17 sagt: "Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."
Heißt, wenn ich eine Petition als einzelne Person einreiche, muss niemanden im Vorfeld daran mitwirken lassen. (Anderst sieht es aus, wenn ich die Petition als Gruppe einreichen möchte, aber selbst dann reiche ich eine fertige Petition ein.)
Dein Vorschlag läuft - wenn ich es richtig verstehe - darauf hinaus, dass der Bundestag (dessen Ausschuß über die Petitionen befindet), selbst noch ein Tool bietet, um diese Petitionen zu entwickeln? Wäre das nicht zu viel Verflechtung?
Volker Wittmann
Artikel 17 sagt: "Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."
Heißt, wenn ich eine Petition als einzelne Person einreiche, muss niemanden im Vorfeld daran mitwirken lassen. (Anderst sieht es aus, wenn ich die Petition als Gruppe einreichen möchte, aber selbst dann reiche ich eine fertige Petition ein.)
Dein Vorschlag läuft - wenn ich es richtig verstehe - darauf hinaus, dass der Bundestag (dessen Ausschuß über die Petitionen befindet), selbst noch ein Tool bietet, um diese Petitionen zu entwickeln? Wäre das nicht zu viel Verflechtung?