Hier liessen sich sicherlich Wertgrenzen einziehen, bis zu denen eine Vorab-Veröffentlichung nicht notwendig ist. Verträge, die den Steuerzahler jedoch über Jahre hinaus mit nicht gerade geringen Summen belasten, sollten schon vorher der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden - auch im Hinblick darauf, dass so politischer Druck auf die Parteien ausgeübt werden kann bevor das Kind in den Brunnen fällt.