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Den Vorschlag halte ich für absolut sinnvoll und darüber hinaus dringend notwendig. Dabei muss jedoch ein gesundes Maß an Verhältnismäßigkeit gewahrt werden, damit nicht jede Kleinstbeteiligung (z.B. eine Aktie an der Deutschen Bank AG) meldepflichtig wird. Insofern sollte man - wie im Steuerrecht - Wesentlichkeitsgrenzen anwenden - sowohl absolute wie auch prozentuale. Beispielsweise könnten Beteiligungen ab 1% oder Euro 10.000 Euro an Kapital- und/oder Personengesellschaften meldepflichtig sein. Dazu gehören müsste zwangsläufig auch eine entsprechende Sanktionierung im Falle einer Nichtmeldung, analog zum Steuerrecht.
Catalena ist dafür
Den Vorschlag halte ich für absolut sinnvoll und darüber hinaus dringend notwendig. Dabei muss jedoch ein gesundes Maß an Verhältnismäßigkeit gewahrt werden, damit nicht jede Kleinstbeteiligung (z.B. eine Aktie an der Deutschen Bank AG) meldepflichtig wird. Insofern sollte man - wie im Steuerrecht - Wesentlichkeitsgrenzen anwenden - sowohl absolute wie auch prozentuale. Beispielsweise könnten Beteiligungen ab 1% oder Euro 10.000 Euro an Kapital- und/oder Personengesellschaften meldepflichtig sein. Dazu gehören müsste zwangsläufig auch eine entsprechende Sanktionierung im Falle einer Nichtmeldung, analog zum Steuerrecht.