+45

Offenlegung der Beteiligungen eines Abgeordneten


Der Bürger soll die Möglichkeit bekommen, etwaige Interessenskonflikte zwischen persönlichen und politischen Interessen eines Abgeordneten zu beurteilen. Zum Beispiel, wenn ein Politiker neben seines Amtes Mitglied im Aufsichtsrat einer Firma ist, kann dies Einfluss haben auf seine politische Zielrichtung. Abwendung von Korruption möchte ich hier noch nicht einmal nennen.


Diskussionen

  • Alvar Freude SV ist dagegen
    +12

    Auch hier gilt wieder: Dieses Thema ist kein Thema, was in der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft behandelt wird. Alle Themen, die wir hier besprechen, müssen vom Einsetzungsbeschluss des Bundestages (Drucksache 17/950) gedeckt sein. Der Kern des Themas sollte daher ein zur Internet-Enquête passen.

    • Auf der Startseite steht:

      "Jeder Bürger ist eingeladen als "18. Sachverständiger" sein Wissen und seine Vorstellungen über gute Internetnutzung einzubringen. "

      Wie soll man das denn nun verstehen?

  • MrTopf ist dagegen
    +8

    Auch hier die Frage: Was hat das mit Demokratie und Staat in Bezug auf das Internet zu tun? Ist sicher wichtig, passt aber IMHO thematisch nicht wirklich.

    • das internet ermöglich die zeitnahe und aktuelle veröffentlichung und zugänglichkeit der geforderten informationen.

  • Catalena ist dafür
    +6

    Den Vorschlag halte ich für absolut sinnvoll und darüber hinaus dringend notwendig. Dabei muss jedoch ein gesundes Maß an Verhältnismäßigkeit gewahrt werden, damit nicht jede Kleinstbeteiligung (z.B. eine Aktie an der Deutschen Bank AG) meldepflichtig wird. Insofern sollte man - wie im Steuerrecht - Wesentlichkeitsgrenzen anwenden - sowohl absolute wie auch prozentuale. Beispielsweise könnten Beteiligungen ab 1% oder Euro 10.000 Euro an Kapital- und/oder Personengesellschaften meldepflichtig sein. Dazu gehören müsste zwangsläufig auch eine entsprechende Sanktionierung im Falle einer Nichtmeldung, analog zum Steuerrecht.

  • G. Jacobs (bitclown) ist dagegen
    +3

    Ich denke, das gehört nicht direkt zum Arbeitsgebiet der Projektgruppe.

    Davon abgesehen, sollte diese Möglichkeit bereits bestehen:

    "Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden von der Verwaltung des Deutschen Bundestages im Internet jeweils mit den Abgeordneten-Biografien veröffentlicht und laufend aktualisiert. Daneben werden die Angaben im Amtlichen Handbuch des Deutschen Bundestages (Teil II) publiziert." (Auszug aus www.bundestag.de)

    Einsehbar ist das dann Unter Biografien der Abgeordneten (17. Wahlperiode)

  • weltbetrachter ist dafür
    +2

    Im Sinne einer unabhängigen Tätigkeit eines jeden Abgeordneten finde ich diesen Vorschlag absolut richtig.

  • habnixsagnix ist dafür
    +2

    Es ist mehr als an der Zeit, endlich mehr Transparenz in die "Lobbykratie" zu bringen. Die Bürger(innen) sollten einfach wissen "Wer wem gehört". Dazu sollte zwingend auch die Offenlegung ALLER "Nebeneinkünfte" gehören. Die jetzige Regelung ist doch nur windelweich zu nennen. Und nicht einmal diese wird eingehalten. Erinnert sich noch jemand an Otto Schily? Dieser weigerte sich überhaupt etwas anzugeben, passiert ist bis heute NICHTS. Was selbstverständlich zugunsten einer unabhängigen Justiz spricht.

  • Grundsätzlich finde ich die Idee in Ordnung. Mir stellt sich nur die Frage, wie tief soll denn offengelegt werden (oder was genau)? Ich fürchte, je nach Grad könnte es zu starken Fehlbeurteilungen kommen (Pauschalisierungen, Generalverdächtigungen).

  • FAausK ist dagegen
    +1

    Passt nicht zum Thema!

  • Cobi ist dafür
    +1

    Ja, denn seit es Politik gibt, gibt es auch diesen sogenannten Filz, die Nähe zwischen Politik und Wirtschaft. Auch wenn nicht alles gleich Korruption ist, bringt dieser Filz dem Steuerzahler doch nur Nachteile, da die Politik nur allzu oft falsch beraten wird und am Ende nicht die richtigen Entscheidungen treffen kann.

    Veröffentlicht werden sollten auch alle Verträge die von der öffentlichen Hand geschlossen werden, damit der Bürger die Möglichkeit hat, auch hier noch mal gegen zu prüfen, ob deren Zustandekommen nicht durch dubiose Beziehungen geschehen ist.

    Und da Entscheidungsprozesse am Ende nicht mal wirklich abgestimmt werden, sondern nur noch per Fraktionszwang die Entscheidungen von anderen Orten durchgewunken werden, sollte diese Transparenzverpflichtung auf alle politischen, also auch die innerparteilichen Aktivitäten ausgedehnt werden.

    Sprich wenn ein Abgeordneter, oder Parteifunktionär ein Geschäftsessen mit einem Wirtschaftsvertreter hat, sollte diese Information auch offen gelegt werden. Ganz gleich in welchem Amt er sich dabei gerade sieht.

  • PTauber MdB ist dagegen
    +1

    Klingt erstmal gut, aber a) ist das doch schon weitgehend gegeben und b) hat es leider wie Alvar richtig erwähnt nichts mit der eigentlichen Arbeit der Projektgruppe zu tun.

    • Über weitgehend gegeben könnte man Bücher schreiben das dies eben nicht so ist.

      Fernziel der "Adhocracy" ist die direkte Beteiligung der Bürger/innen an demokratischen Entscheidungsprozessen. Von daher sehe ich den Vorschlag hier an genau der "richtigen Adresse".

  • PTauber MdB ist dagegen
    +1

    Klingt erstmal gut, aber a) ist das doch schon weitgehend gegeben und b) hat es leider wie Alvar richtig erwähnt nichts mit der eigentlichen Arbeit der Projektgruppe zu tun.

  • Democratix ist dafür
    +1

    In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll,das Rechtsinstitut der Kompatibiltät (Ämterhäufung)einer konkreten Analyse zu unterwerfen. In manchen Fällen (z.b.25 Aufsichtsratsmandate des Abgeordneten und Ministerpräsidenten F.J.Strauß seinerzeit-jedoch gibt es auch aktuelle,abschreckende und sinnentleerte Beispiele genug) dient diese Einrictung lediglich dazu,der persönlichen Eitelkeit des Amtsträgers zu huldigen. Mit Hilfe der heutigen technischen Möglichkeiten ,kann anähernd jeder sich kompetent machen,so es ihm beliebt. Jedoch nehme ich keinem Parlamentarier oder anderen Politiker ab,daß er mehrere Positionen der o.a. Art vollinhaltlich ausüllen kann.

  • Ricarda ist dafür
    +1

    Die VW-Affäre ist alllen sicher noch in Erinnerung. Abgeordnete bekamen Zuwendungen von VW. Aber viele andere Abgeordnete nehmen z. B. an den Sitzungen nicht teil, weil sie zeitgleich lukrative Vorträge von Lobbyisten bedienen.

    Solche Dinge sollten offengelegt werden. Der Wähler darf verlangen, dass sein Abgeordneter seinen Job macht und sich nicht woanders ein kräftiges Zubrot verdient.

  • Dies ist zwar möglich, muss aber transparenter gestaltet werden.

    • Wie komme ich an die Beteiligung eines Abgeordneten dran?

  • I. Wengel ist dafür
    -2

    Dafür.

  • Vielleicht sollte man auch bedenken, dass so auch ein Schritt Richtung Überwachungsstaat gegangen wird. Wollen wir jeden Parlamentarier unter Generalverdacht stellen und in Deutschland Datenberge über bis dato unverschuldete Bürger anhäufen?

  • Nicht geeignete Maßnahme

    Derartige Informationen halte ich für nicht geeignet um die eventuelle Beeinflussung des Entscheidungsprozesses eines Abgeordneten oder dessen Korrumpierungsanfälligkeit zu beurteilen. Besser wäre es die Entscheidungen eines Abgeordneten an sich zu beurteilen.

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