...ein berechtigter Einwand, daher sollte man die Forderung dahingehend präzisieren, dass nicht ein Online-Portal für Gerichtsurteile "geschaffen", sondern der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden muss. Dazu müssten dann auch nur die Verträge mit den bis dato großen Datenbank-Anbietern ihre Exklusivität verlieren und ein enger gesetzlicher Rahmen für die Verpflichtungen der Portale geschaffen werden (ähnlich wie bei den Quasi-Märkten der gesetzlichen Krankenkassen).

Der momentane Zustand bedarf zumindest einer gründlichen Reform, da das "Modell Juris & Co" weder einen innovationsfördernden Wettbewerb zwischen den verschiedenen Anbietern bewirkt noch tatsächlich auf die Bedürfnisse gelegentlich oder thematisch begrenzt Interessierter zugeschnitten ist.