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Veröffentlichung aller Gerichtsurteile online


Die Judikative ist in Deutschland ein wichtiger Bestandteil unseres demokratischen Systems mit Gewaltenteilung. Dem wird jedoch nur unzureichend Rechnung getragen, da Gerichtsurteile, die ja oftmals Gesetze erst konkret werden lassen, nicht in angemessener und leicht zugänglicher Form veröffentlicht werden. Ein Online-Portal, das der Veröffentlichung sämtlicher (anonymisierter) Gerichtsurteile dient, wäre nicht schwer einzurichten und böte eine gute Möglichkeit für die Bevölkerung sich mit den Gesetzen auseinanderzusetzen. Es kann nicht sein, dass zwar das Gesetzgebungsverfahren in vielen Details öffentlich geschieht, aber die Auslegung der Gesetze im Normalfall nur mit Aufwand und Kosten in Erfahrung zu bringen ist.


Diskussionen

  • butchdork ist dafür
    +1

    Ein toller Vorschlag. Ganz allgemein bin ich für möglichst völlige Transparenz der Behörden, Ämter usw. und möglichst vollständige Privatsphäre der Bürger. Gerichtsurteile anonymisiert zu veröffentlichen nutzt jedem Bürger und beinhaltet beides (Transparent des Staates, Privatsphäre der Individuen).

  • CBEI ist dafür
    +1

    Ja, aber nicht nur Urteile, sondern auch Gestze und Verordungen müssen kostenlos im I-Netz zur Verfügung stehen. Leider ist das nicht immer der Fall, z. B. bei DIN-Normen o. ä.

  • Im Prinzip sehr zu befürworten, da nicht nur eine diesbezüglich direktere Transparenz befördert, sondern langfristig daraus resultierend auch eine de facto höhere Rechtswirklichkeit im Sinne der Gesetze resultieren dürfte.
    Eine Beschleunigung der Informationsvermittlung durch ein solches Online-Portal hat das Potential, in ähnlich gelagerten Fällen viele Fragen bereits im Vorfeld klären oder/und Impulse für die Herangehensweise geben zu können.
    Dies kann im günstigen Fall, auf Grund eines umfangreicheren Vorwissens aller Beteiligter, sogar zu einer Beschleunigung einzelner Prozesse selbst führen.
    Gleich dazu ein spontan-ergänzender Detailvorschlag:
    Ein vielleicht denkbares Feature eines solchen Online-Portals könnte auch eine zusätzliche Möglichkeit der Betrachtung von Urteilen unter Weglassung der Information über das einzelne Gericht unter Angabe nur der Art der Gerichtsbarkeit sein. Dies ermöglichte eine primär neutralere Analyse von Urteilen ohne Berücksichtigung des Vorwissens über lokale Tendenzen in der Rechtsprechung durch einzelne Gerichte, und zeigte vice versa dann außerdem, nach im Anschluß erfolgter Offenlegung des Gerichtes von dem das Urteil stammt, noch deutlicher jene eventuell vorhandenen Tendenzen auf.
    Insgesamt eine m.E. sehr begrüßenswerte Idee.

    • emkaa21 ist dafür
      +1

      Die Praxis, dass Gerichtsurteile exklusiv an kommerzielle Portale wie Juris oder Beck-online weitergegeben werden, lässt sich nicht begründen. Grundsätzlich müssen die Ergebnisse der Rechtsprechung gemeinfrei sein, solange keine Persönlichkeitsrechte Beteiligter kollidieren, was bei anonymisierten Urteilen kein Problem darstellen würden.

      Hier sollte das BMJ ein eigenes Portal einrichten, und die Exklusivverträge mit einzelnen Anbiertern sowie die 50,01-Anteilseignerschaft an der juris GmbH aufkündigen.

    • im Prinzip "ja", -- ABER ---

      Beteiligung ist gut. Wissen ist gut. Aber ---

      1. Die Zahl aller Urteile ist viel zu groß. Ersichtlicherweise wären Urteile von Amtsgerichten (a) zu zahlreich, (b) zu Einzelfall-bezogen, (c) zu kleinteilig. Vermutlich wäre eine Online-Bibliothek auf Urteile höherer Instanzen (ab OLG) zu beschränken.

      2. Auch dann noch wären es sehr viele Urteile. Sie müssten von einer Redaktion gesichtet und zugeordnet werden. Denn ohne Rubrizierung wäre eine solche Bibliothek sinnlos. "Rubrizierung" heißt: Verschlagwortung nach (a) rechtssystematischen Gesichtspunkten [öffentliches Recht, Zivilrecht, Strafrecht, etc] und (b) lebensweltlichen Gesichtspunkten (Nachbarschaftsstreit, Mieterrecht, Verbraucherrecht, etc). Mit der Zeit entstünde ein schwer zu durchdringendes Universum von Hunderttausenden Urteilen.

      3. Neuere Urteile und neuere Gesetze ergänzen und/oder entwerten ältere Urteile. Kein Laie könnte je erkennen, welches Urteil der Online-Bibliothek heute noch den gültigen Rechtsnormen entspricht. Eine Redaktion, die ständig Hunderttausende alter Urteile daraufhin überprüft, ob sie noch aktuellen Rechtsnormen entsprechen, wäre unbezahlbar - es bräuchte Hunderte von Mitarbeitern. Wer soll das bezahlen?

      4. Wenn also Aufwand an Organisation, Redaktion, Finanzen zu groß sind, bliebe nur noch eine "flache", unkommentierte Volltext-Recherche. Deren Mängel wären offensichtlich (siehe oben): Kein Laie würde da durchblicken.

      5. Es gibt bereits gute Online-Quellen, so die "JURIS"-Datenbank. Da - wie beschrieben - der Aufwand sehr hoch ist, eine solche Bibliothek zu betreiben, kostet "JURIS" Geld.

      6. Warum also das Rad neu erfinden? Vielleicht wäre das Einfachste, Bürgern den Zugang zu Portalen wie "JURIS" zu ermöglichen, ohne dass sie dabei arm werden.

      Gruß FRWBonn

      • ...ein berechtigter Einwand, daher sollte man die Forderung dahingehend präzisieren, dass nicht ein Online-Portal für Gerichtsurteile "geschaffen", sondern der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden muss. Dazu müssten dann auch nur die Verträge mit den bis dato großen Datenbank-Anbietern ihre Exklusivität verlieren und ein enger gesetzlicher Rahmen für die Verpflichtungen der Portale geschaffen werden (ähnlich wie bei den Quasi-Märkten der gesetzlichen Krankenkassen).

        Der momentane Zustand bedarf zumindest einer gründlichen Reform, da das "Modell Juris & Co" weder einen innovationsfördernden Wettbewerb zwischen den verschiedenen Anbietern bewirkt noch tatsächlich auf die Bedürfnisse gelegentlich oder thematisch begrenzt Interessierter zugeschnitten ist.

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