Die Praxis, dass Gerichtsurteile exklusiv an kommerzielle Portale wie Juris oder Beck-online weitergegeben werden, lässt sich nicht begründen. Grundsätzlich müssen die Ergebnisse der Rechtsprechung gemeinfrei sein, solange keine Persönlichkeitsrechte Beteiligter kollidieren, was bei anonymisierten Urteilen kein Problem darstellen würden.
Hier sollte das BMJ ein eigenes Portal einrichten, und die Exklusivverträge mit einzelnen Anbiertern sowie die 50,01-Anteilseignerschaft an der juris GmbH aufkündigen.