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1.
Die Zahl aller Urteile ist viel zu groß. Ersichtlicherweise wären Urteile von Amtsgerichten (a) zu zahlreich, (b) zu Einzelfall-bezogen, (c) zu kleinteilig. Vermutlich wäre eine Online-Bibliothek auf Urteile höherer Instanzen (ab OLG) zu beschränken.
2.
Auch dann noch wären es sehr viele Urteile. Sie müssten von einer Redaktion gesichtet und zugeordnet werden. Denn ohne Rubrizierung wäre eine solche Bibliothek sinnlos. "Rubrizierung" heißt: Verschlagwortung nach (a) rechtssystematischen Gesichtspunkten [öffentliches Recht, Zivilrecht, Strafrecht, etc] und (b) lebensweltlichen Gesichtspunkten (Nachbarschaftsstreit, Mieterrecht, Verbraucherrecht, etc). Mit der Zeit entstünde ein schwer zu durchdringendes Universum von Hunderttausenden Urteilen.
3.
Neuere Urteile und neuere Gesetze ergänzen und/oder entwerten ältere Urteile. Kein Laie könnte je erkennen, welches Urteil der Online-Bibliothek heute noch den gültigen Rechtsnormen entspricht. Eine Redaktion, die ständig Hunderttausende alter Urteile daraufhin überprüft, ob sie noch aktuellen Rechtsnormen entsprechen, wäre unbezahlbar - es bräuchte Hunderte von Mitarbeitern. Wer soll das bezahlen?
4.
Wenn also Aufwand an Organisation, Redaktion, Finanzen zu groß sind, bliebe nur noch eine "flache", unkommentierte Volltext-Recherche. Deren Mängel wären offensichtlich (siehe oben): Kein Laie würde da durchblicken.
5.
Es gibt bereits gute Online-Quellen, so die "JURIS"-Datenbank. Da - wie beschrieben - der Aufwand sehr hoch ist, eine solche Bibliothek zu betreiben, kostet "JURIS" Geld.
6.
Warum also das Rad neu erfinden? Vielleicht wäre das Einfachste, Bürgern den Zugang zu Portalen wie "JURIS" zu ermöglichen, ohne dass sie dabei arm werden.
FRWBonn
im Prinzip "ja", -- ABER ---
Beteiligung ist gut. Wissen ist gut. Aber ---
1. Die Zahl aller Urteile ist viel zu groß. Ersichtlicherweise wären Urteile von Amtsgerichten (a) zu zahlreich, (b) zu Einzelfall-bezogen, (c) zu kleinteilig. Vermutlich wäre eine Online-Bibliothek auf Urteile höherer Instanzen (ab OLG) zu beschränken.
2. Auch dann noch wären es sehr viele Urteile. Sie müssten von einer Redaktion gesichtet und zugeordnet werden. Denn ohne Rubrizierung wäre eine solche Bibliothek sinnlos. "Rubrizierung" heißt: Verschlagwortung nach (a) rechtssystematischen Gesichtspunkten [öffentliches Recht, Zivilrecht, Strafrecht, etc] und (b) lebensweltlichen Gesichtspunkten (Nachbarschaftsstreit, Mieterrecht, Verbraucherrecht, etc). Mit der Zeit entstünde ein schwer zu durchdringendes Universum von Hunderttausenden Urteilen.
3. Neuere Urteile und neuere Gesetze ergänzen und/oder entwerten ältere Urteile. Kein Laie könnte je erkennen, welches Urteil der Online-Bibliothek heute noch den gültigen Rechtsnormen entspricht. Eine Redaktion, die ständig Hunderttausende alter Urteile daraufhin überprüft, ob sie noch aktuellen Rechtsnormen entsprechen, wäre unbezahlbar - es bräuchte Hunderte von Mitarbeitern. Wer soll das bezahlen?
4. Wenn also Aufwand an Organisation, Redaktion, Finanzen zu groß sind, bliebe nur noch eine "flache", unkommentierte Volltext-Recherche. Deren Mängel wären offensichtlich (siehe oben): Kein Laie würde da durchblicken.
5. Es gibt bereits gute Online-Quellen, so die "JURIS"-Datenbank. Da - wie beschrieben - der Aufwand sehr hoch ist, eine solche Bibliothek zu betreiben, kostet "JURIS" Geld.
6. Warum also das Rad neu erfinden? Vielleicht wäre das Einfachste, Bürgern den Zugang zu Portalen wie "JURIS" zu ermöglichen, ohne dass sie dabei arm werden.
Gruß FRWBonn