Im Prinzip sehr zu befürworten, da nicht nur eine diesbezüglich direktere Transparenz befördert, sondern langfristig daraus resultierend auch eine de facto höhere Rechtswirklichkeit im Sinne der Gesetze resultieren dürfte.
Eine Beschleunigung der Informationsvermittlung durch ein solches Online-Portal hat das Potential, in ähnlich gelagerten Fällen viele Fragen bereits im Vorfeld klären oder/und Impulse für die Herangehensweise geben zu können.
Dies kann im günstigen Fall, auf Grund eines umfangreicheren Vorwissens aller Beteiligter, sogar zu einer Beschleunigung einzelner Prozesse selbst führen.
Gleich dazu ein spontan-ergänzender Detailvorschlag:
Ein vielleicht denkbares Feature eines solchen Online-Portals könnte auch eine zusätzliche Möglichkeit der Betrachtung von Urteilen unter Weglassung der Information über das einzelne Gericht unter Angabe nur der Art der Gerichtsbarkeit sein.
Dies ermöglichte eine primär neutralere Analyse von Urteilen ohne Berücksichtigung des Vorwissens über lokale Tendenzen in der Rechtsprechung durch einzelne Gerichte, und zeigte vice versa dann außerdem, nach im Anschluß erfolgter Offenlegung des Gerichtes von dem das Urteil stammt, noch deutlicher jene eventuell vorhandenen Tendenzen auf.
Insgesamt eine m.E. sehr begrüßenswerte Idee.
Im Prinzip sehr zu befürworten, da nicht nur eine diesbezüglich direktere Transparenz befördert, sondern langfristig daraus resultierend auch eine de facto höhere Rechtswirklichkeit im Sinne der Gesetze resultieren dürfte.
Eine Beschleunigung der Informationsvermittlung durch ein solches Online-Portal hat das Potential, in ähnlich gelagerten Fällen viele Fragen bereits im Vorfeld klären oder/und Impulse für die Herangehensweise geben zu können.
Dies kann im günstigen Fall, auf Grund eines umfangreicheren Vorwissens aller Beteiligter, sogar zu einer Beschleunigung einzelner Prozesse selbst führen.
Gleich dazu ein spontan-ergänzender Detailvorschlag: Ein vielleicht denkbares Feature eines solchen Online-Portals könnte auch eine zusätzliche Möglichkeit der Betrachtung von Urteilen unter Weglassung der Information über das einzelne Gericht unter Angabe nur der Art der Gerichtsbarkeit sein. Dies ermöglichte eine primär neutralere Analyse von Urteilen ohne Berücksichtigung des Vorwissens über lokale Tendenzen in der Rechtsprechung durch einzelne Gerichte, und zeigte vice versa dann außerdem, nach im Anschluß erfolgter Offenlegung des Gerichtes von dem das Urteil stammt, noch deutlicher jene eventuell vorhandenen Tendenzen auf.
Insgesamt eine m.E. sehr begrüßenswerte Idee.