Laut Charta der Grundrechte der EU dürfen EU-Bürger die in ein Staat deren Staatsangehörigkeit nicht besitzen nicht aufgrund der Staatsangehörigkeit diskriminiert werden. Artikel 16 der EMRK, welches die Beschränkung von Rechte vorsieht (unter anderem Politische Tätigkeit) darf nicht angewandt werden. Dementsprechend müssen EU-Bürger, das sie nicht als Ausländer angesehen werden dürfen (siehe konsolidierte Fassung der Charta der Grundrechte der EU) die gleiche Rechte wie Staatsangehörigen erhalten und eine Teilhabe an der Politik haben (inklusive Wahlrecht auf alle Ebene des Staates), Dies sollte auch für nicht EU-Bürger gelten. Menschen die hier leben sind mehr von der Deutsche Politik als von der Politik deren Ursprungsland betroffen, werden Steuerlich als Inländer behandelt, politisch als nicht existierend und minderwertig.
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