Klar sollte die Projektgruppe darüber diskutieren. Aber inhaltlich bin ich gegen den Vorschlag, den Internetzugang als Grundrecht zu verankern. Als Grundrecht verstehe ich die elementarsten Rechte, die zu achten der Staat sich verpflichtet. Je mehr Grundrechte aufgenommen werden, desto verwässerter werden die Grundrechte und desto schwächer ist ihre moralische Durchschlagskraft. Hinzu kommt: Hier verpflichtet sich der Staat nicht nur etwas unterlassen, sondern muss es jederzeit und überall einklagbar "beschaffen". Die Notwendigkeit sehe ich nicht. Wenn man den Internetzugang als elementar begreift, könnte man das auch indirekt (z. b. über soziale Standards, die den Einzelnen den Zugang ermöglichen) leisten.
Wenn die Idee des Grundrechts auf Internetzugang hingegen nicht als unmittelbar umzusetzendes Ziel von der Wertigkeit des Rechts aquf körperliche Unversehrtheit, sondern als 'utopisches' (im Sinne von anzustrebendes) Ziel begriffen wird, kann ich dem zustimmen