Grundrecht auf Netzzugang !?
Die Projektgruppe soll diskutieren, ob der Zugang zum Internet als Staatsziel oder gar als Grundrecht in Gesetz oder Grundgesetz auf- genommen werden kann und sollte. Wie könnte dieser Zugang operational umgesetzt werden? (PCs für alle?) Wie für Ältere? Wie für Menschen mit Behinderungen? Außerdem müsste m.E. klargestellt werden, dass das Internet ein für alle Male existent und irreversibel ist. Der ein oder andere handelt noch so als wäre das Netz eine vergängliche "Modeerscheinung".
cschoen ist dafür
Ich versuch das mal zu konkretisieren:
Ein erster Schritt wäre, einen modernen Internetzugang zum Versorgungsgut zu erklären. (D.h. ein Grundstück gilt nur als erschlossen, wenn es einen solchen hat. Versorger haben bestimmte Verpflichtungen, etc.)
Die benötigte Technik darf nicht gepfändet werden.
Häftlinge in Justizvollzugsanstalten müssen einen solchen Zugang haben. (Könnte ein eigenes großes Thema werden.)
Keine Internetsperren/ Killswitchs.
Eine übliche Flatrate (z.Z. so 20 Euro) müßte bei den Hartz-IV-Sätzen Beachtung finden.
"Staatsziel" paßt nicht. "Grundrecht" vielleicht schon eher. Wie war das doch mit "Information ist erste Bürgerpflicht"? Da sich aber Charakter und technische Ausgestaltung des "Internets" (was auch immer das wirklich ist) beständig ändern ist es schwer das ins GG aufzunehmen. Da bräuchte man eine Formulierung, die den hier gewünschten Charakter des Netzes mit aufgreift.