+23

Grundrecht auf Netzzugang !?


Die Projektgruppe soll diskutieren, ob der Zugang zum Internet als Staatsziel oder gar als Grundrecht in Gesetz oder Grundgesetz auf- genommen werden kann und sollte. Wie könnte dieser Zugang operational umgesetzt werden? (PCs für alle?) Wie für Ältere? Wie für Menschen mit Behinderungen? Außerdem müsste m.E. klargestellt werden, dass das Internet ein für alle Male existent und irreversibel ist. Der ein oder andere handelt noch so als wäre das Netz eine vergängliche "Modeerscheinung".


Diskussionen

  • cschoen ist dafür
    +11

    Ich versuch das mal zu konkretisieren:

    1. Ein erster Schritt wäre, einen modernen Internetzugang zum Versorgungsgut zu erklären. (D.h. ein Grundstück gilt nur als erschlossen, wenn es einen solchen hat. Versorger haben bestimmte Verpflichtungen, etc.)

    2. Die benötigte Technik darf nicht gepfändet werden.

    3. Häftlinge in Justizvollzugsanstalten müssen einen solchen Zugang haben. (Könnte ein eigenes großes Thema werden.)

    4. Keine Internetsperren/ Killswitchs.

    5. Eine übliche Flatrate (z.Z. so 20 Euro) müßte bei den Hartz-IV-Sätzen Beachtung finden.

    "Staatsziel" paßt nicht. "Grundrecht" vielleicht schon eher. Wie war das doch mit "Information ist erste Bürgerpflicht"? Da sich aber Charakter und technische Ausgestaltung des "Internets" (was auch immer das wirklich ist) beständig ändern ist es schwer das ins GG aufzunehmen. Da bräuchte man eine Formulierung, die den hier gewünschten Charakter des Netzes mit aufgreift.

    • Mit Ausnahme von Punkt 3, Häftlinge haben auch keinen freien Zugang zu einigen anderen Kommunikationsmitteln. In der Haft verliert man einige Grundrechte.

      • Heutzutage bleibt fast kein Häftling bis zu seinem Lebensende in Haft. Bei jeder Erörterung der Haftbedingungen spielt eine wichtige Rolle, dass die Gefangenen ertüchtigt werden sollen, sich nach ihrer Freilassung in unserer Gesellschaft zurecht zu finden. Dazu gehört m.E. auch, das Internet rechtzeitig kennen zu lernen - möglicherweise in einer gut kontrollierten Form. Dieser Aspekt bedarf einer gründlicheren Betrachtung und vielleicht sogar gesetzgebungsorientierter Ausformulierung.

      • Man muss Grundrechte nicht unnötig aussetzen wenn es reicht sie einzuschränken.

        Kompromissvorschlag: Was hielten Sie davon wenn jeder Insasse täglich ein paar Minuten überwachten Internet-"Freigang" bekäme?

        Außerdem dürfen auch die meisten JVA-Insassen wählen. Wie sollen diese sich ohne Internetzugang eine Meinung bilden?

  • maklko ist dafür
    +2

    In Estland gibt es (noch nicht flächendeckend) überall einen kostenlosen Internet-Zugang. (Quellen: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,488083,00.html und http://www.wiwo.de/management-erfolg/estland-lebt-die-zukunft-vor-438273/). Dort wird uns vorgemacht, welche Möglichkeiten das Internet bietet.

    • Ich denke, wenn die Störerhaftung (die ein eigenes großes Thema ist) abgeschafft würde, würden hierzulande viele ihre W-LANs öffnen.

      • störerhaftung für internetzugänge ist soweiso einigermaßen lächerlich. es verklagt auch keiner telefonanbieter weil jemand über ihre leitungen telefonabzocke betreibt. und die verdienen noch daran ^^

  • fschnabel ist dafür
    +1

    Für mich geht es hier weniger um das "ob" als um das "wie". Das Internet hat als Kommunikations- und Informationsmedium für viele praktisch bereits einen höheren Stellenwert als Telefon, Fernsehen oder Radio.

    Ein Internetzugang (ich klammere hier mal das nötige Access-Gerät wie PC oder Smartphone erstmal aus) sollte somit jedem inklusive und besonders "HarzIV-lern" Gesetzlich zugesichert werden. Für letztere ist er ein fast unverzichtbares medium zur Stellensuche ...

    Dabei sollte eine verünftige Mindestgeschwindigkeit zum Nutzen von Streamingangeboten etc. sichergestellt werden. Wegen der schnellen entwicklung in dem Technikbereich wäre hier eine formulierung angebracht die nicht in 5 Jahren von der entwicklung eingeholt wird.

    Wie schon erwähnt würde eine derartige regelung Internetsperren aller Art verhinden, was in meinen Augen nur wünschenswert ist.

  • SdN ist dagegen
    +1

    Klar sollte die Projektgruppe darüber diskutieren. Aber inhaltlich bin ich gegen den Vorschlag, den Internetzugang als Grundrecht zu verankern. Als Grundrecht verstehe ich die elementarsten Rechte, die zu achten der Staat sich verpflichtet. Je mehr Grundrechte aufgenommen werden, desto verwässerter werden die Grundrechte und desto schwächer ist ihre moralische Durchschlagskraft. Hinzu kommt: Hier verpflichtet sich der Staat nicht nur etwas unterlassen, sondern muss es jederzeit und überall einklagbar "beschaffen". Die Notwendigkeit sehe ich nicht. Wenn man den Internetzugang als elementar begreift, könnte man das auch indirekt (z. b. über soziale Standards, die den Einzelnen den Zugang ermöglichen) leisten.

    Wenn die Idee des Grundrechts auf Internetzugang hingegen nicht als unmittelbar umzusetzendes Ziel von der Wertigkeit des Rechts aquf körperliche Unversehrtheit, sondern als 'utopisches' (im Sinne von anzustrebendes) Ziel begriffen wird, kann ich dem zustimmen

  • Da ja inzwischen schon ein UN-Bericht Internetnutzung als Menschenrecht erwähnt (http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrcouncil/docs/17session/A.HRC.17.27_en.pdf), bzw die Verweigerung desselben als Menschenrechtsverletzung bezeichnet, wird es IMHO höchste Zeit, das auch in die Grundrechte aufzunehmen.

  • Ich glaube, bevor wir ein Grundrecht auf Internetzugang fordern, sollten wir erst einmal genau recherchieren, welche Auswirkungen dieser Raum auf unsere Gesellschaft hat. Wer sich jüngste Nutzungsstudien anschaut sieht, dass die Gleichsetzung des Internets mit Bildung und Konsum vielleicht doch nicht ganz so unproblematisch ist wie es gemeinhin postuliert wird.

    Erst sollten wir verstanden haben, was dort passiert. Das Internet schafft nicht nur Partizipation, in der Zwischenzeit nimmt es auch etwas weg von unserer sozialen Erfahrung, von anderen medialen Angeboten, etc.

    Facebook und YouTube-Nutzung macht nicht automatisch klüger. Und Google auch nicht.

    • Du hast Recht damit, dass wir das Internet nicht vollständig verstehen. Auch macht es nicht automatisch klüger. Ich denke aber, dass es hier um etwas anderes geht.

      Ich denke, FAausK und cschoen geht es darum, dass niemand vom Internet ausgeschlossen wird. Darum, dass alle, egal ob arm, alt oder behindert, am gesamten gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

      Außerdem geht es ihnen wohl darum, dass das Internet nicht "abgeschaltet" oder zensiert werden darf.

  • TimFox ist dagegen
    -1

    Internet ist doch Bildung und Konsum. Bildung machen Schulen und Bibliotheken. Dort muss es zugriff auf Internet geben. Grundsätzlich sehe ich kein Recht auf den Konsumteil. Das zahlt jeder selber. Obendrein sehe ich den jugendschutz nicht umgesetzt, d.h. ein minderjähriger darf eh nur an einem teil des Internets teil nehmen. Wer stellt das denn sicher? Dürfen Eltern die Nutzung generell verbieten?

    • In demselben Umfang in dem Eltern auch die Nutzung anderer Medien wie TV regulieren dürfen sind sie natürlich auch ihren Kindern gegenüber berechtigt, Verbote auszusprechen. Was den Unterschied zwischen Bildung und Konsum angeht so halte ich das für eine schwer zu treffende Unterscheidung. Schließlich gibt es Edutainmentangebote etc. und auch in anderen Medien (Stichwort: TV) ist diese Unterscheidung nicht anzutreffen, wohl aber ein Recht auf den Zugang zu selbigem...

Versionen


    1. Sie können einen Vorschlag unterstützen oder ablehnen.

    2. Und ihn in Ihre Beobachtungsliste aufnehmen.

    3. Informationen über den Vorschlag einsehen...

    4. ...Schlagworte für diesen Vorschlag hinzufügen...

    5. ...oder den Vorschlag mit anderen per Facebook, Google+ oder Twitter teilen.

    6. Kommentare können Sie nicht nur bewerten...

    7. ...sondern auch dazu verfasste Antworten einsehen...

    8. ...selbst eine Antwort zu einem Argument schreiben...

    9. ... und neue Argumente einbringen.

    10. Oder aktiv den Vorschlag mitgestalten und Alternativen einbringen.