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Die Idee an sich finde ich hervorragend, denn das Internet gibt jedem ohne hohe Kosten die Möglichkeit, sich in Ruhe über jedes Thema zu informieren und auch sich dazu zu äußern, z. B. hier.. Die Beteiligungsdemokratie darf nicht zu umständlich werden, sonst wirkt das hemmend, wie man heute schon bei komplizierten Volksbegehrensverfahren auf Länderebene feststellen kann. Außerdem gibt es mittlerweile viele Sicherungs- bzw. Verschlüsselungstechnologien, wie sie z. B. im Bankenwesen angewendet werden.
Allerdings bedarf das vorgeschlagene Verfahren meiner Ansicht nach einiger Verbesserungen. Besonders wichtig erscheint mir, dass zwischen der Ankündigung eines Begehrens oder einer Gestzesinitative und dem tatsächlich stattfindenden Volksentscheid hinreichend Zeit für öffentliche Diskussionen und eine faire Information durch die Vertreter von Für und Wider besteht. Es besteht sogar eine große Gefahr, sollten die Fristen zu kurz sein, nä,lich die Gefahr der emotinalen, vorzeitigen Entscheidungen,. ohne das hinreichend Informationen vorliegen.
Die Zeit zwischen Ankündigung und Entscheid sollte etwa sechs Monate betragen, aber nicht länger, als ein Jahr.
MKlar ist dafür
Die Idee an sich finde ich hervorragend, denn das Internet gibt jedem ohne hohe Kosten die Möglichkeit, sich in Ruhe über jedes Thema zu informieren und auch sich dazu zu äußern, z. B. hier.. Die Beteiligungsdemokratie darf nicht zu umständlich werden, sonst wirkt das hemmend, wie man heute schon bei komplizierten Volksbegehrensverfahren auf Länderebene feststellen kann. Außerdem gibt es mittlerweile viele Sicherungs- bzw. Verschlüsselungstechnologien, wie sie z. B. im Bankenwesen angewendet werden. Allerdings bedarf das vorgeschlagene Verfahren meiner Ansicht nach einiger Verbesserungen. Besonders wichtig erscheint mir, dass zwischen der Ankündigung eines Begehrens oder einer Gestzesinitative und dem tatsächlich stattfindenden Volksentscheid hinreichend Zeit für öffentliche Diskussionen und eine faire Information durch die Vertreter von Für und Wider besteht. Es besteht sogar eine große Gefahr, sollten die Fristen zu kurz sein, nä,lich die Gefahr der emotinalen, vorzeitigen Entscheidungen,. ohne das hinreichend Informationen vorliegen. Die Zeit zwischen Ankündigung und Entscheid sollte etwa sechs Monate betragen, aber nicht länger, als ein Jahr.