Ich versuch das mal zu konkretisieren:
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Ein erster Schritt wäre, einen modernen Internetzugang zum Versorgungsgut zu erklären. (D.h. ein Grundstück gilt nur als erschlossen, wenn es einen solchen hat. Versorger haben bestimmte Verpflichtungen, etc.)
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Die benötigte Technik darf nicht gepfändet werden.
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Häftlinge in Justizvollzugsanstalten müssen einen solchen Zugang haben. (Könnte ein eigenes großes Thema werden.)
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Keine Internetsperren/ Killswitchs.
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Eine übliche Flatrate (z.Z. so 20 Euro) müßte bei den Hartz-IV-Sätzen Beachtung finden.
"Staatsziel" paßt nicht. "Grundrecht" vielleicht schon eher. Wie war das doch mit "Information ist erste Bürgerpflicht"? Da sich aber Charakter und technische Ausgestaltung des "Internets" (was auch immer das wirklich ist) beständig ändern ist es schwer das ins GG aufzunehmen. Da bräuchte man eine Formulierung, die den hier gewünschten Charakter des Netzes mit aufgreift.