"Hoheitliche Aufgabe des Staates" ist vielleicht etwas hoch gegriffen. Was aber in Deine Richtung gehen würde wäre: 1. der Anschluß an moderne Telekommunikation sollte ein Versorgungsgut sein. 2. netzbasierte Versorgungsgüter sollten die Bedingungen erben, die im Grundgesetz für Schienen festgelegt sind.