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Netze als infrastrukturelle Hoheitsaufgabe des Staates


Aktuell sieht man bei den Stromnetzen und der Frage der Energiewende, wie sehr der Staat abhängig von den grossen Energiekonzernen ist. Verbindungen zwischen Politik und Energiekonzernen laufen wie geschmiert. Lobbyismus stellt die meist wirtschaftlichen Interessen juristischer Personen (Konzernen) über den Grundbedürfnissen von natürlichen Personen (Bürgern).

Ich möchte den Begriff von Netzen jedoch weiter fassen als nur für Stromnetze. Prinzipiell jede Art der Grundversorgung mit Strom, Information, Mobilität ist eine infrastrukturelle und von daher hoheitliche Aufgabe des Staates, welche nicht oder nur schlecht marktwirtschaftlich umgesetzt werden kann, da diese immer in die Fläche geht.

Für einen Telefon und Internetkonzern lohnt sich die Erschliessung des ländlichen Gebietes mit Hochgeschwindkeitsnetzen genauso wenig wie für Stromkonzerne die Aufgabe von Atomkraftwerken oder für die Bahn das Öffnen der Schienennetze für andere Gesellschaften.

Marktwirtschaft kann bei Netzen erst funktionieren, wenn der Staat für gleiche Rahmenbedingungen sorgt und zum Beispiel den Aufbau und Bewirtschaftung von Netzen als hoheitliche Aufgabe selbst übernimmt. nichts anderes geschieht bei Strassen- und Autobahnnetzen auch, warum nicht auch bei Strom- und Internet?


Diskussionen

  • "Hoheitliche Aufgabe des Staates" ist vielleicht etwas hoch gegriffen. Was aber in Deine Richtung gehen würde wäre: 1. der Anschluß an moderne Telekommunikation sollte ein Versorgungsgut sein. 2. netzbasierte Versorgungsgüter sollten die Bedingungen erben, die im Grundgesetz für Schienen festgelegt sind.

    • (Damit nicht jeder suchen muss:) Art. 87e, Abs. 4: Der Bund gewährleistet, daß dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten auf diesem Schienennetz, soweit diese nicht den Schienenpersonennahverkehr betreffen, Rechnung getragen wird. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.

  • ThiloE ist dafür
    +6

    Abgesehen davon dass an dieser Stelle zunächst noch keine Forderung gestellt werden sollte, sondern vielmehr ein Gedanke zur Diskussion gestellt werden soll ohne eine Richtung vorzugeben, unterstütze ich die Vorstellung dass es als infrastrukturelle Aufgabe des Staates angesehen werden kann für diskriminierungsfreien Datentransport zu sorgen. Als Telefonnetz und Briefpost noch von der Dt. Bundespost betrieben wurden kamen mehr Briefe am nächsten Tag schon an als heute und jeder bekam einen Telefonanschluss, ob der Provider (die Post) das nun rentabel fand oder nicht. Selbstverständlich hat der Wettbewerb viele Vorteile gebracht, doch die Versorgungssicherheit war von der Post hervorragend gewährleistet.

  • Ich würde ebenfalls eher die Richtung von cschoen gehen, also eher eine Aufsicht mit privatisiertem Unterbau. Denn gerade das Beispiel mit der Post ist so eine Sache, z.B. vor der Privatisierung der Telekom gab es Jahrzehnte keinen Fortschritt und falls doch dann nur in sehr langen Zeiträumen. Außer ISDN hat es da nicht viel gegeben da die Telekom (damals Post) mangels Konkurrenz keine Notwendigkeit hatte etwas zu tun.

    Die Frage ist dann aber in wie weit die Oberaufsicht nicht schon durch die Regulierungsbehörden gegeben sind.

  • Grundsätzlich ja. Aber wie werden die Wächter bewacht? Wenn ein Verkehrspolizist ein Auto nicht durchlässt und hätte dafür keine Rechtsgrundlage, dann könnte das von einem Amtsgericht aufgearbeitet werden. Für die Stromlieferung wurden Regeln entwickelt, die es nicht ohne Weiteres möglich machen, den Hahn abzudrehen, weil nicht lange darüber gestritten werden muss, wie "Im-Dunklen-Sitzen" oder "Radio geht nicht" aussieht und wie es sich auswirkt. Das Internet ist ungleich komplexer. De facto würden BSI, BKA und Subunternehmer dann unkontrolliert das Netz kontrollieren. Ich fände die Idee gut, bei einem demokratisch funktionierenden Staat.

  • DemoCrazy ist dagegen
    +1

    Glauben wir allen Ernstes, der Staat könne alles besser regeln als die Privaten? Dieser Vorschlag ist Ausdruck des deutschen Ur-Misstrauens gegen marktwirtschaftliche Mechanismen. Kann denn der Staat auf einen Schlag solche Summen organisieren wie es die freie Wirtschaft und der Kapitalmarkt können? Sind Politiker die besseren Unternehmer bzw. Verwalter von Infrastruktur? Bei einem Blick auf die staatlich geleiteteten Verkehrsbetriebe - von Landesbanken will ich mal lieber erst gar nicht reden - muss man das doch sehr bezweifeln.

    Unbestritten birgt ein privatwirtschaftlich betriebenes Netz immer auch Risiken, doch sind diese beherrschbar. Im Grundgesetzt ist etwa das Prinzip des Universaldienstes für den Bereich Telekommunikation verankert (Art. 87f GG). Es besagt, dass die Anbieter von TK-Infrastruktur flächendeckende Versorgung zu einheitlichen Tarifen garantieren müssen. Die Einhaltung überwacht die Bundesnetzagentur. Ähnliches könnte ich mir auch für die Internetversorgung vorstellen. Auf diese Weise lassen sich die Vorteile der Marktwirtschaft - insbesondere ihre Innnovationskraft und die Möglichkeit zu hohen Investitionen - mit Vorteilen hoheitlicher Regulierung bestmöglich kombinieren.

    Also: Bevor wir immer gleich nach dem Staat rufen - was für uns allen im Übrigen auch nicht zum Nulltarif zu haben ist -, sollten wir auf die Kräfte des vernünftig regulierten Marktes vertrauen. Wenn unter den genannten regulatorischen Bedingungen privatwirtschaftliche Anbieter zum Netzbetrieb bereit sind, muss die private Freiheit Vorrang vor Staatswirtschaft haben!

  • Autolykos ist dafür
    +1

    Infrastruktur in Privatbesitz ist eine extrem problematische Sache. Man macht quasi das ganze Land von den Profitinteressen einiger Weniger abhängig. Durch Regulation und Kontrolle läßt sich der Schaden begrenzen, aber wenn man den "Besitzern" der Infrastruktur praktisch keine Freiheiten in Verwaltung, Preisgestaltung, Ausbau und Instandhaltung lässt (und genau das ist erforderlich, um eine Grundversorgung sicherzustellen), kann man es auch gleich staatlich verwalten.

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