Netze als infrastrukturelle Hoheitsaufgabe des Staates
Aktuell sieht man bei den Stromnetzen und der Frage der Energiewende, wie sehr der Staat abhängig von den grossen Energiekonzernen ist. Verbindungen zwischen Politik und Energiekonzernen laufen wie geschmiert. Lobbyismus stellt die meist wirtschaftlichen Interessen juristischer Personen (Konzernen) über den Grundbedürfnissen von natürlichen Personen (Bürgern).
Ich möchte den Begriff von Netzen jedoch weiter fassen als nur für Stromnetze. Prinzipiell jede Art der Grundversorgung mit Strom, Information, Mobilität ist eine infrastrukturelle und von daher hoheitliche Aufgabe des Staates, welche nicht oder nur schlecht marktwirtschaftlich umgesetzt werden kann, da diese immer in die Fläche geht.
Für einen Telefon und Internetkonzern lohnt sich die Erschliessung des ländlichen Gebietes mit Hochgeschwindkeitsnetzen genauso wenig wie für Stromkonzerne die Aufgabe von Atomkraftwerken oder für die Bahn das Öffnen der Schienennetze für andere Gesellschaften.
Marktwirtschaft kann bei Netzen erst funktionieren, wenn der Staat für gleiche Rahmenbedingungen sorgt und zum Beispiel den Aufbau und Bewirtschaftung von Netzen als hoheitliche Aufgabe selbst übernimmt. nichts anderes geschieht bei Strassen- und Autobahnnetzen auch, warum nicht auch bei Strom- und Internet?
cschoen
"Hoheitliche Aufgabe des Staates" ist vielleicht etwas hoch gegriffen. Was aber in Deine Richtung gehen würde wäre: 1. der Anschluß an moderne Telekommunikation sollte ein Versorgungsgut sein. 2. netzbasierte Versorgungsgüter sollten die Bedingungen erben, die im Grundgesetz für Schienen festgelegt sind.