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Vielen Dank für Ihren Kommentar. Einiges muss ich jedoch richtigstellen.
Der Hinweis auf Facebook und Google ist natürlich überspitzt formuliert. Facebook verletzt sicherlich deutsche Datenschutzgesetze, aber wie Sie sehen, scheint das hierzulande niemanden all zu sehr interessieren.
Sobald einmal eine Firma eine gewisse Popularität erreicht hat (und eine eigene Rechtsabteilung beschäftigen kann), wird es zunehmend schwer, am Status Quo etwas zu ändern.
In einigen Fällen des Internet-Rechts sind die Staaten ja erst am Anfang, und es ist nicht selten vorgekommen, dass sich die Rechtsprechung hier über die Jahre weiterentwickelt hat. Die Popularität von Diensten (= Akzeptanz in der Bevölkerung) spielt hier sicher auch eine Rolle.
In meinem Fall (NewsClub, vgl. http://www.newsclub.de/prozess/ ) wurde ich von einem Zeitungsverlag aus Würzburg verklagt, weil ich von meiner Nachrichtensuchmaschine aus Links auf deren Webangebot gesetzt habe. Das war noch bevor es Google News gab.
Google hingegen hat hier beispielsweise "einfach gemacht", einfach losgelegt und abgewartet was passiert (und mittlerweile mit den großen Verlegern "Frieden geschlossen", weil diese natürlich enorm von der Verlinkung profitieren.)
Google hatte auch rechtlich leichtes Spiel, weil sie auf die US-amerikanische Fair Use Doktrin (Schrankenregelungen, vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Fair_Use ) verweisen konnten. In Deutschland hat man die EU-Datenbankrichtlinie (§87a UrhG ff.) umgesetzt, welche Suchmaschinen hierzulande einseitig stark benachteiligt. Mit den Leistungsschutzrechten (z.B. auch für Snippets) wird es auch nicht besser.
Wenn Sie hierbei als einzigen Ausweg sehen, dass Suchmaschinen künftig nur noch aus USA betrieben werden, betrachte ich dies als Kapitulation Deutschlands vor dem digitalen Zeitalter.
Dr. Christian Kohlschütter
Vielen Dank für Ihren Kommentar. Einiges muss ich jedoch richtigstellen.
Der Hinweis auf Facebook und Google ist natürlich überspitzt formuliert. Facebook verletzt sicherlich deutsche Datenschutzgesetze, aber wie Sie sehen, scheint das hierzulande niemanden all zu sehr interessieren.
Sobald einmal eine Firma eine gewisse Popularität erreicht hat (und eine eigene Rechtsabteilung beschäftigen kann), wird es zunehmend schwer, am Status Quo etwas zu ändern.
In einigen Fällen des Internet-Rechts sind die Staaten ja erst am Anfang, und es ist nicht selten vorgekommen, dass sich die Rechtsprechung hier über die Jahre weiterentwickelt hat. Die Popularität von Diensten (= Akzeptanz in der Bevölkerung) spielt hier sicher auch eine Rolle.
In meinem Fall (NewsClub, vgl. http://www.newsclub.de/prozess/ ) wurde ich von einem Zeitungsverlag aus Würzburg verklagt, weil ich von meiner Nachrichtensuchmaschine aus Links auf deren Webangebot gesetzt habe. Das war noch bevor es Google News gab.
Google hingegen hat hier beispielsweise "einfach gemacht", einfach losgelegt und abgewartet was passiert (und mittlerweile mit den großen Verlegern "Frieden geschlossen", weil diese natürlich enorm von der Verlinkung profitieren.)
Google hatte auch rechtlich leichtes Spiel, weil sie auf die US-amerikanische Fair Use Doktrin (Schrankenregelungen, vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Fair_Use ) verweisen konnten. In Deutschland hat man die EU-Datenbankrichtlinie (§87a UrhG ff.) umgesetzt, welche Suchmaschinen hierzulande einseitig stark benachteiligt. Mit den Leistungsschutzrechten (z.B. auch für Snippets) wird es auch nicht besser.
Wenn Sie hierbei als einzigen Ausweg sehen, dass Suchmaschinen künftig nur noch aus USA betrieben werden, betrachte ich dies als Kapitulation Deutschlands vor dem digitalen Zeitalter.
Dr. Christian Kohlschütter