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    habnixsagnix · angelegt
     

    Das Dr. Christian Kohlschütter als Unternehmer seine Meinung und Standpunkt vertritt, ist ja absolut in Ordnung. Aber folgendes Zitat aus seinem Beitrag vom 5. April 2011 betrachte ich als Disqualifikation seiner Glaubwürdigkeit:

    Facebook und Google sind doch beste Beispiele dafür. Das ist keine Illusion, sondern Realität. Beide Firmen haben als kleine Startups angefangen und sind relativ unbekümmert hinsichtlich Urheberrechte (und auch Datenschutz) vorgegangen, dem US-amerikanischem Fair-Use Prinzip sei Dank.

    Sollte er das Geschäftsgebahren und den nicht (wirklich) vorhandenen Datenschutz der beiden genannten Unternehmen als Vorbild für eigenes handeln genommen haben? Das könnte Dann erklären sich die Klage gegen ihn, die er ihm nächsten Absatz erwähnte, durchaus erklären.

    Was er als "unbekümmertes Vorgehen" bezeichnet hat, würde hierzulande den Staatsanwalt beschäftigen.

    Da weise ich darauf hin, dass es ihm vollkommen unbenommen ist, seinen Wohn- und Firmensitz in die Staaten zu verlegen. Allerdings frage ich mich, ob es ihm dort möglich sein würde, eine Klage seitens Facebook und/oder Google finanziell zu überleben.

    Des weiteren frage ich mich, was mit Fair-Use Prinzip gemeint sein soll. Oder aber meint er die durchaus umstrittene Fair Use Policy?

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    habnixsagnix · angelegt
     

    Das Dr. Christian Kohlschütter als Unternehmer seine Meinung und Standpunkt vertritt, ist ja absolut in Ordnung. Aber folgendes Zitat aus seinem Beitrag vom 5. April 2011 betrachte ich als Disqualifikation seiner Glaubwürdigkeit:

    Facebook und Google sind doch beste Beispiele dafür. Das ist keine Illusion, sondern Realität. Beide Firmen haben als kleine Startups angefangen und sind relativ unbekümmert hinsichtlich Urheberrechte (und auch Datenschutz) vorgegangen, dem US-amerikanischem Fair-Use Prinzip sei Dank.

    Sollte er das Geschäftsgebahren und den nicht (wirklich) vorhandenen Datenschutz der beiden genannten Unternehmen als Vorbild für eigenes handeln genommen haben? Dann erklären sich die Klage gegen ihn, die er ihm nächsten Absatz erwähnte, durchaus erklären.

    Was er als "unbekümmertes Vorgehen" bezeichnet hat, würde hierzulande den Staatsanwalt beschäftigen.

    Da weise ich darauf hin, dass es ihm vollkommen unbenommen ist, seinen Wohn- und Firmensitz in die Staaten zu verlegen. Allerdings frage ich mich, ob es ihm dort möglich sein würde, eine Klage seitens Facebook und/oder Google finanziell zu überleben.

    Des weiteren frage ich mich, was mit Fair-Use Prinzip gemeint sein soll. Oder aber meint er die durchaus umstrittene Fair Use Policy?