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    Volker Wittmann · angelegt
     

    Auf alle Fälle sollten Verträge wie: Öffentliche Bauvorhaben (z.B. Elb-Philharmonie, Straßenbau, etc.) Technische Großprojekte (Toll Collect) Privatisierungen (Berliner Wasserwerke)

    öffentlich sein.

    Ob Arbeitsverträge öffentlich sein sollen, weiss ich nicht. Ich denke, die Besonderheiten stehen wenn dann eh meist in irgendwelchen Nebenabreden und nicht im eigentlichen Vertrag.