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Es mag sein, dass die Arbeitsverträge erst mal nicht darunter fallen, andererseits sind insbesondere im Bereich des öffentlich rechtlichen Rundfunks immer wieder Verträge aufgefallen die mit enormen Gehältern und Boni fern ab von jeglicher sozialverträglicher Realität. Beispiele: Chef der BLM, Botschafterin der ARD-Fernsehlotterie.
Der ÖR ist zwar "unabhängig" vom Staat, aber dennoch gehen solche Gehaltsleistungen wieder in die nächste Runde der Forderungen für Rundfunkgebühren und werden damit wiederum von der öffentlichen Hand bezahlt.
Es ist schwierig hier eine vernünftige Grenze zu finden, da jedoch ein Gehalt von 100.000 € für 80% der Bevölkerung schon jenseits ihrer Vorstellung ist, könnte man doch da eine Grenze ziehen und ggf. Arbeitsverträge über dieser Grenze sehr wohl in die Veröffentlichungspflicht einbeziehen. Ach ja, darunter verstehe ich natürlich das Gehalt inklusivesämtlicher sonstiger Bezüge wie Boni.
andreask
Es mag sein, dass die Arbeitsverträge erst mal nicht darunter fallen, andererseits sind insbesondere im Bereich des öffentlich rechtlichen Rundfunks immer wieder Verträge aufgefallen die mit enormen Gehältern und Boni fern ab von jeglicher sozialverträglicher Realität. Beispiele: Chef der BLM, Botschafterin der ARD-Fernsehlotterie.
Der ÖR ist zwar "unabhängig" vom Staat, aber dennoch gehen solche Gehaltsleistungen wieder in die nächste Runde der Forderungen für Rundfunkgebühren und werden damit wiederum von der öffentlichen Hand bezahlt.
Es ist schwierig hier eine vernünftige Grenze zu finden, da jedoch ein Gehalt von 100.000 € für 80% der Bevölkerung schon jenseits ihrer Vorstellung ist, könnte man doch da eine Grenze ziehen und ggf. Arbeitsverträge über dieser Grenze sehr wohl in die Veröffentlichungspflicht einbeziehen. Ach ja, darunter verstehe ich natürlich das Gehalt inklusive sämtlicher sonstiger Bezüge wie Boni.