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Das Problem bei einem Vertrag sind keine natürlichen Personen. Das Problem sind die konkreten Konditionen, evt. technische Spezifikationen o.ä.. Diese müssen berechtigterweise vor den Mitbewerbern (oder anderen Kunden die diese Konditionen nicht erhalten) geheimgehalten werden.
Eine Offenlegungspflicht würde bei Vergabeverfahren zu rückläufigen Anbieterzahlen und damit höhrern Preisen führen.
Die andere Frage ist, ob man nicht verstärkt Vergabeverfahren verlangen sollte - dort ist zumindest das Leistungsverzeichnis nicht geschützt und eher zugänglich.
DanielGerwig ist dagegen
Das Problem bei einem Vertrag sind keine natürlichen Personen. Das Problem sind die konkreten Konditionen, evt. technische Spezifikationen o.ä.. Diese müssen berechtigterweise vor den Mitbewerbern (oder anderen Kunden die diese Konditionen nicht erhalten) geheimgehalten werden. Eine Offenlegungspflicht würde bei Vergabeverfahren zu rückläufigen Anbieterzahlen und damit höhrern Preisen führen.
Die andere Frage ist, ob man nicht verstärkt Vergabeverfahren verlangen sollte - dort ist zumindest das Leistungsverzeichnis nicht geschützt und eher zugänglich.