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Zur Neuordnung der Demokratie im Sinne einer direkten Demokratie


Zur Neuordnung der Demokratie im Sinne einer direkten Demokratie bzw. einer direkten Demokratie mit parlamentarischen Elementen (nicht umgekehrt, da der Volksentscheid die Hauptrolle spielen soll), sollen folgende Änderungen in Deutschland eingeführt werden: Der Volksentscheid wird für jedes Gestz im Grundsatz verbindlich vorgeschrieben, dabei wird gewählt zwischen Option 1, (eventuell weiteren Optionen), NEIN und ENTHALTUNG. Diese Entscheidungen sind bindend. Das Parlament arbeitet die Gesetzentwurfe so aus, dass das Volk entscheiden kann. Natürlich muss sich das Volk einbringen können; dies wird heute schon ansatzweise ja verwirklicht im Petitionsausschuss, muss aber noch einfacher und effizienter werden. So müssen Petitionen heute nicht veröffentlicht werden; auch hier muss die Veröffentlichung zur Pflicht werden. Damit die Abstimmung für das Volk erleichtert wird, werden eingeführt: sog. "Ständige Wahllokale" werden eingerichtet, ähnlich Bürgerbüros oder Rathäusern (dort könnten sie auch integriert sein, müssen das aber nicht), in denen über einen längeren Abstimmungszeitraum der Wähler zu jeder Tageszeit hingehen kann, um abzustimmen. Der Regelabstimmungszeitraum beträgt 2 Wochen, damit auch möglichst viele Wähler hingehen können. Es wird ein Quorum festgelegt; wird dieses nicht erreicht, müssen die Parlamentarier nach eigenem Gewissen abstimmen; wird das Quorum erfüllt, ist dieser Volksentscheid bindend. Die Briefwahl wird vereinfacht: Jeder kann ohne bestimmten Grund Briefwahl beauftragen, sowohl a) einmalig oder b) (neu) dauerhaft oder c) (neu) für einen bestimmten Zeitraum (z. B. alle Wahlen in einem oder mehreren Jahren), damit z. B. auch gebrechliche Personen nicht erst Wahlunterlagen abholen bzw. anfordern müssen. Die Hochrechnungen in den Medien dürfen zu jederzeit veröffentlicht werden, auch während der Abstimmphase, um auch den letzten Nichtwähler zum Wahlgang zu motivieren.


Diskussionen

  • Der Vorschlag enthält einige interessante Ideen, aber dennoch halte ich das in dieser Fassung für nicht durchsetzbar. Es würde eine Dauerabstimmung entstehen die so sicher von Keinem gewollt ist. Besser fände ich, wenn Gesetzesentwürfe eine gewisse Zeit vor der geplanten Abstimmung veröffentlicht werden müssen und den Bürgern dann die Möglichkeit gegeben wird, die Entscheidungshoheit an sich zu reißen. Ich stell mir das so vor: Die Bürger sehen den Gesetzesentwurf; dann haben sie Zeit eine gewisse Zahl an Unterschriften zu sammeln. Wenn die nötige Zahl an Unterschriften erreicht ist, findet eine Volksabstimmung über das Gesetz statt. Ergänzend dazu bekommt das Volk das Initiativrecht um Gesetzesentwürfe vorschlagen zu können. Das wäre dann ebenso abhängig von einer gewissen Zahl an Unterschriften. Das hätte den Vorteil, dass nicht über jedes unbedeutende Gesetz eine Volksabstimmung gemacht werden muss. Außerdem kann dann das Volk frei darüber entscheiden über was die Leute abstimmen sollen und über was nicht.

  • butchdork ist dafür
    0

    Der Vorschlag geht in die richtige Richtung. Es kann nicht sein, dass es dauerhaft bei einer simplen "repräsentativen" (Pseudo-)demokratie bleibt, wie jetzt, zumal sie die Bürger inzwischen alles andere als repräsentativ vertritt.

  • VikingGe ist dagegen
    0

    In der jetzigen Fassung ist der Vorschlag kaum praktikabel. Dafür gibt es a) viel zu viele Gesetze, b) viel zu geringes öffentliches Interesse an vielen Gesetzen. Was interessieren zum Beispiel den durchschnittlichen Industriearbeiter Aufzuchtsauflagen für Masthähnchenbetriebe? Das Quorum würde in solchen Fällen oft nicht erfüllt, stattdessen würde 2 Wochen lang Stillstand herrschen.

    Im Endeffekt würde das Parlament seine Legitimation und Verantwortung verlieren, wenn es kaum etwas zu tun bekommt. Und noch viel schlimmer, ein Dialog würde quasi nicht mehr stattfinden. Mit "Ich bin dafür" und "Ich bin dagegen" lässt sich keine sinnvolle Debatte führen, die zu sinnvollen Entscheidungen führt.

    Viel sinnvoller fände ich es, wenn man das Volk a) den Bundestag über den Petitionsausschuss zwingen könnte, ein Thema auf die Tagesordnung zu setzen (natürlich mit entsprechendem Quorum), sowie b) ohne Umweg über ein Volksbegehren direkt Volksentscheide einreichen könnte - da könnten dann auch die "ständigen Wahllokale" sinnvoll sein. Wenn nicht genug hingehen, verfällt das Ergebnis.

    Sicher, gerade beim letztgenannten müsste man einiges zurechtbiegen, um die Umsetzung so effizient wie möglich zu gestalten, aber gleich ganz von der parlamentarischen Demokratie wegzugehen, halte ich für nicht sinnvoll.

    • Durch diesen Vorschlag würde das Parlament nicht abgeschafft. Es müsste weiterhin die Gesetze im Detail ausarbeiten bzw. verschiedene Vorschläge zur Abstimmung dem Volk vorlegen. Das Volk würde dann aber direkt abstimmen.

    • MaximilianRH ist dagegen
      +1

      Ein Thema auf die Tagesordnung zu setzen gibt mir als Bürger nicht die Möglichkeit darüber abzustimmen. Es bedeutet lediglich das der Bundestag es, unter wie geringer Beteiligung auch immer, schlimmstenfalls mit einer Pro-Forma-Scheindebatte kurz abhandeln muss.

      Unabhängig davon kann man sich schon fragen ob nicht noch mehr im Argen liegt wenn Mechanismen benötigt werden um das Parlament überhaupt dazu zu bringen über etwas zu diskutieren das einer größeren Gruppe (Quorum) am Herzen liegt. Für ein Funktionieren der parlamentarischen Demokratie sollte es nicht nötig sein.

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