Zur Neuordnung der Demokratie im Sinne einer direkten Demokratie bzw. einer direkten Demokratie mit parlamentarischen Elementen (nicht umgekehrt, da der Volksentscheid die Hauptrolle spielen soll), sollen folgende Änderungen in Deutschland eingeführt werden: Der Volksentscheid wird für jedes Gestz im Grundsatz verbindlich vorgeschrieben, dabei wird gewählt zwischen Option 1, (eventuell weiteren Optionen), NEIN und ENTHALTUNG. Diese Entscheidungen sind bindend. Das Parlament arbeitet die Gesetzentwurfe so aus, dass das Volk entscheiden kann. Natürlich muss sich das Volk einbringen können; dies wird heute schon ansatzweise ja verwirklicht im Petitionsausschuss, muss aber noch einfacher und effizienter werden. So müssen Petitionen heute nicht veröffentlicht werden; auch hier muss die Veröffentlichung zur Pflicht werden. Damit die Abstimmung für das Volk erleichtert wird, werden eingeführt: sog. "Ständige Wahllokale" werden eingerichtet, ähnlich Bürgerbüros oder Rathäusern (dort könnten sie auch integriert sein, müssen das aber nicht), in denen über einen längeren Abstimmungszeitraum der Wähler zu jeder Tageszeit hingehen kann, um abzustimmen. Der Regelabstimmungszeitraum beträgt 2 Wochen, damit auch möglichst viele Wähler hingehen können. Es wird ein Quorum festgelegt; wird dieses nicht erreicht, müssen die Parlamentarier nach eigenem Gewissen abstimmen; wird das Quorum erfüllt, ist dieser Volksentscheid bindend. Die Briefwahl wird vereinfacht: Jeder kann ohne bestimmten Grund Briefwahl beauftragen, sowohl a) einmalig oder b) (neu) dauerhaft oder c) (neu) für einen bestimmten Zeitraum (z. B. alle Wahlen in einem oder mehreren Jahren), damit z. B. auch gebrechliche Personen nicht erst Wahlunterlagen abholen bzw. anfordern müssen. Die Hochrechnungen in den Medien dürfen zu jederzeit veröffentlicht werden, auch während der Abstimmphase, um auch den letzten Nichtwähler zum Wahlgang zu motivieren.
Zur Neuordnung der Demokratie im Sinne einer direkten Demokratie - Historie
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Zur Neuordnung der Demokratie im Sinne einer direkten Demokratie
von CBEI, angelegt -
Zur Neuordnung der Demokratie im Sinne einer direkten Demokratie
von CBEI, angelegtZur Neuordnung der Demokratie im Sinne einer direkten Demokratie bzw. einer direkten Demokratie mit parlamentarischen Elementen (nicht umgekehrt, da der Volksentscheid die Hauptrolle spielen soll), sollen folgende Änderungen in Deutschland eingeführt werden: Der Volksentscheid wird für jedes Gestz im Grundsatz verbindlich vorgeschrieben, dabei wird gewählt zwischen Option 1, (eventuell weiteren Optionen), NEIN und ENTHALTUNG. Diese Entscheidungen sind bindend. Das Parlament arbeitet die Gesetzentwurfe so aus, dass das Volk entscheiden kann. Natürlich muss sich das Volk einbringen können; dies wird heute schon ansatzweise ja verwirklicht im Petitionsausschuss, muss aber noch einfacher und effizienter werden. So müssen Petitionen heute nicht veröffentlicht werden; auch hier muss die Veröffentlichung zur Pflicht werden. Damit die Abstimmung für das Volk erleichtert wird, werden eingeführt: sog. "Ständige Wahllokale" werden eingerichtet, ähnlich Bürgerbüros oder Rathäusern (dort könnten sie auch integriert sein, müssen das aber nicht), in denen über einen längeren Abstimmungszeitraum der Wähler zu jeder Tageszeit hingehen kann, um abzustimmen. Der Regelabstimmungszeitraum beträgt 2 Wochen, damit auch möglichst viele Wähler hingehen können. Es wird ein Quorum festgelegt; wird dieses nicht erreicht, müssen die Parlamentarier nach eigenem Gewissen abstimmen; wird das Quorum erfüllt, ist dieser Volksentscheid bindend. Die Briefwahl wird vereinfacht: Jeder kann ohne bestimmten Grund Briefwahl beauftragen, sowohl a) einmalig oder b) (neu) dauerhaft oder c) (neu) für einen bestimmten Zeitraum (z. B. alle Wahlen in einem oder mehreren Jahren), damit z. B. auch gebrechliche Personen nicht erst Wahlunterlagen abholen bzw. anfordern müssen. Die Hochrechnungen in den Medien dürfen zu jederzeit veröffentlicht werden, auch während der Abstimmphase, um auch den letzten Nichtwähler zum Wahlgang zu motivieren.