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Vollständigkeit:
Alle öffentlichen Daten werden verfügbar gemacht. Als Öffentliche Daten werden hierbei Daten verstanden, die nicht berechtigten Datenschutz-, Sicherheits- oder Zugangsbeschränkungen unterliegen.
Primärquelle:
Die Daten werden an ihrem Ursprung gesammelt. Dies geschieht mit dem höchstmöglichen Feinheitsgrad, nicht in aggregierten oder sonstwie modifizierten Formaten.
Zeitnah:
Daten werden so zügig, wie zur Werterhaltung, notwendig zur Verfügung gestellt.
Zugänglich:
Daten werden so vielen Nutzern wie möglich für möglichst viele Verwendungszwecke bereit gestellt.
Maschinenlesbar:
Daten werden zur automatisierten Verarbeitung strukturiert zur Verfügung gestellt.
Nicht diskriminierend:
Daten sind für Alle verfügbar, ohne dass eine Registrierung notwendig ist.
Nicht proprietär:
Daten werden in standardisierten Formaten bereit gestellt, über die keine juristische Person die alleinige Kontrolle hat.
Lizenzfrei:
Daten unterliegen keinem Urheberrecht, Patenten, Markenzeichen oder Geschäftsgeheimnissen. Sinnvolle Datenschutz-, Sicherheits- und Zugangsbeschränkungen sind zulässig.
9, Beständigkeit:
Informationen, die von staatlichen Stellen veröffentlicht werden, sollen dauerhaft verfügbar und mit entsprechender Versions-Verwaltung und Archivierung versehen sein.
10, Kosten:
Die Daten sollten möglichst kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, um die Zahl derer, die diese Daten nutzen können oder wollen nicht unnötig zu verknappen. (Regierungsdaten werden meist zu staatlichen Zwecken erhoben, egal ob die Nutzer für diese Daten bezahlen oder nicht. Hinzu kommt, dass die Bürger die Erhebung dieser Daten über Steuern bereits mitfinanziert haben und die Nutzung dieser Daten ggf. neue Geschäftsmodelle hervorbringen kann)
Volker Wittmann
Hier die Prinzipien 1-8 vom opendata-network.org
Vollständigkeit: Alle öffentlichen Daten werden verfügbar gemacht. Als Öffentliche Daten werden hierbei Daten verstanden, die nicht berechtigten Datenschutz-, Sicherheits- oder Zugangsbeschränkungen unterliegen.
Primärquelle: Die Daten werden an ihrem Ursprung gesammelt. Dies geschieht mit dem höchstmöglichen Feinheitsgrad, nicht in aggregierten oder sonstwie modifizierten Formaten.
Zeitnah: Daten werden so zügig, wie zur Werterhaltung, notwendig zur Verfügung gestellt.
Zugänglich: Daten werden so vielen Nutzern wie möglich für möglichst viele Verwendungszwecke bereit gestellt.
Maschinenlesbar: Daten werden zur automatisierten Verarbeitung strukturiert zur Verfügung gestellt.
Nicht diskriminierend: Daten sind für Alle verfügbar, ohne dass eine Registrierung notwendig ist.
Nicht proprietär: Daten werden in standardisierten Formaten bereit gestellt, über die keine juristische Person die alleinige Kontrolle hat.
Lizenzfrei: Daten unterliegen keinem Urheberrecht, Patenten, Markenzeichen oder Geschäftsgeheimnissen. Sinnvolle Datenschutz-, Sicherheits- und Zugangsbeschränkungen sind zulässig.
Quelle: Open-Data-Network
Freie Übersetzung von Punkt 9 + 10
9, Beständigkeit: Informationen, die von staatlichen Stellen veröffentlicht werden, sollen dauerhaft verfügbar und mit entsprechender Versions-Verwaltung und Archivierung versehen sein.
10, Kosten: Die Daten sollten möglichst kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, um die Zahl derer, die diese Daten nutzen können oder wollen nicht unnötig zu verknappen. (Regierungsdaten werden meist zu staatlichen Zwecken erhoben, egal ob die Nutzer für diese Daten bezahlen oder nicht. Hinzu kommt, dass die Bürger die Erhebung dieser Daten über Steuern bereits mitfinanziert haben und die Nutzung dieser Daten ggf. neue Geschäftsmodelle hervorbringen kann)