Es ist sicherlich möglich Punkt 4 technisch umzusetzen mittels entsprechender kryptografischer Verfahren. Vom Bürger freigegebene Inhalte können mit seperaten dem entsprechenden Amt zu übermittelnden Schlüsseln chiffriert werden, so dass dieser dann Zugriff hat. Will man die Freigabe aufheben, verschlüsselt man die Daten neu, ohne den Schlüssel an die Behörde zu übermitteln. Die Daten insgesamt sind einfach permanent verschlüsselt und sie werden an den Benutzer auch verschlüsselt übertragen und lokal kann er sie entschlüsseln, lesen, ändern und verschlüsselt wieder an den Server zwecks Speicherung zurücksenden.

Wo ein Wille, da ein Weg, Punkt 4 ist rein technisch gesehen sicherlich umsetzbar, auch wenn man sich natürlich erstmal ein entsprechendes Konzept ausdenken müsste.