Die Offenlegung von Gesetzesentwürfen finde ich nicht ausreichend, da es als Alibi-Partizipation genutzt oder aber zumindest als solche (miss-) verstanden werden könnte.

Im Fokus sollte die Frage stehen, wie Gesetzgebungsverfahren sowohl durch den Bürger mit Hilfe des Internets initiiert werden könnten als auch wie diese dann das gesamt Verfahren bis hin zur Verabschiedung begleiten könnten. Das Internet für ein Gesetzgebungsverfahren zu nutzen bedeutet mehr als das relativ defensive Offenlegen der relevanten Dokumente; es bedeutet, dass der Bürger Themen setzen kann.

Der immer wieder genannte Einwand des Umgehens der gewählter Vertreter stellt tatsächlich eine zu recht bedenkenswerte Hürde für internetgestützte Verfahren dar. Die Frage ist aber letztlich, in welche Richtung dann die Änderung bestehender Verfahren erfolgen sollten.