chriszim ist dagegen
+2

Sehr nette Idee. Aber wir wissen ja, dass der Staat die Daten gerne nutzt, wenn er sie einmal hat.

Erinnern wir uns an die Vorratsdatenspeicherung, die gerne für Straftatverfolgung jeglicher Art genutzt wurde, obwohl sie gesetzlich nur für Straftaten genutzt werden darf, in denen es um Leben und Tod geht. Da macht der Polizist halt den Haken an der Stelle, wo er weiß, dass er eine Auskunft kriegt - auch wenn das von der eigentlichen Straftat abweicht. (Udo Vetter hatte dazu schon einige Male aus seiner Arbeit von genau solchen Situationen erzählt.)

Insofern ist Punkt 4 nicht umzusetzen, denn letztendlich kann der Staat (heimlich) in die Datenbank einsehen ohne zu fragen ob sie die Daten haben dürfen.