Die Forderung nach einer offenen und freien Bereitstellung von Verwaltungsinformationen sollte auch im Kontext der existierenden Regelungen zu Informationsfreiheit und -zugang gesehen werden. Dort ist teils schon eine Verpflichtung zur aktiven anfrageunabhängigen Veröffentlichung bestimmter Gruppen von Verwaltungsdaten vorgesehen.
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egovzweinull
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