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Die Behauptung, die Verantwortlichen würden für sich die Deutungshoheit von Freiheit beantspruchen, entbehrt jeglicher Grundlage und ist durch die Konnotation auch noch negativ belegt. Das halte ich für keinen ordentlichen Umgang.
Es ist nicht wirklich ein Hin- und Her. Der Standpunkt derer, die für eine bestimmungsgemäße Konzentration auf die vorgegebenen Themen plädieren, hat sich nicht verändert. Die Zielsetzung war von vornherein klar und liegt schriftlich vor. Und soweit kann ich auch keine Abweichung davon erkennen.
Dafür haben sich die Vorwürfe geändert. Inzwischen sind wir bei den Nutzungsbedingungen angelangt. Das Problem, daß keine Diskussion möglich scheint, liegt darin, daß Diskussionstränge nicht zuende geführt werden.
Es ist also vielmehr ein herumtanzen um die eigentliche Frage. Und die wäre: Welche Themen gehören auf den Arbeitstisch des 18. Sachverständigen? Und die Antwort sollte sein: Die Themen, mit deren Bearbeitung er bzw. sie beauftragt wurde.
Warum hören wir von Ihnen nichts darüber, welche Grundrechte ihrer Meinung nach derzeit durch die Nutzung des Internets eingeschränkt werden? Veröffentlichung privater, kompromittierender Bilder durch Dritte, ohne eine Chance darauf, diese Bilder wieder zu entfernen.
Warum hören wir nichts von Ihnen darüber, wie unsere Grundrechte geschützt werden können, wenn sich diese in einem Raum ohne geographische Grenzen mit den Grundrechten und Ideologien anderer überschneiden?
Was ist mit der Behauptung, daß wir Meinungsfreiheit überdenken müssten, wenn Meinungsäußerung nun in einem Ausmaß möglich ist, das zum Zeitpunkt der Formulierung der Grundrechte noch nicht einmal denkbar war?
Sind wir in unseren Grundrechten eingeschränkt, wenn die Information aus und Kommunikation über das Internet aus dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken sind, sich aber manche diesen Zugang aus bildungstechnischen oder finanziellen Gründen nicht leisten können?
Wie sind unsere Grundrechte betroffen, wenn Betreiber von Suchmaschinen die Daten, die wir selber ins Netz gestellt haben, zusammensuchen und korrelieren?
Kann zwischen Online- und Offline-Grundrechten unterschieden werden? Warum, oder warum nicht?
Es gibt wirklich viele Fragestellungen, die in die Zuständigkeit der Kommission passen könnten und auch (ich vermute) ihrer politischen Interessen entsprechen. Und ganz im Gegensatz zum Thema der "Außerkraftsetzung von verfassungswidrigen Gesetzen", haben diese eine Chance in die Ergebnisse der Kommission einzufließen und vielleicht irgendwo ein Stück Politik mitzubestimmen.
Also, ebenso schönes WE und bis Montag in neuer Frische...
G. Jacobs (bitclown)
Die Behauptung, die Verantwortlichen würden für sich die Deutungshoheit von Freiheit beantspruchen, entbehrt jeglicher Grundlage und ist durch die Konnotation auch noch negativ belegt. Das halte ich für keinen ordentlichen Umgang.
Es ist nicht wirklich ein Hin- und Her. Der Standpunkt derer, die für eine bestimmungsgemäße Konzentration auf die vorgegebenen Themen plädieren, hat sich nicht verändert. Die Zielsetzung war von vornherein klar und liegt schriftlich vor. Und soweit kann ich auch keine Abweichung davon erkennen.
Dafür haben sich die Vorwürfe geändert. Inzwischen sind wir bei den Nutzungsbedingungen angelangt. Das Problem, daß keine Diskussion möglich scheint, liegt darin, daß Diskussionstränge nicht zuende geführt werden.
Es ist also vielmehr ein herumtanzen um die eigentliche Frage. Und die wäre: Welche Themen gehören auf den Arbeitstisch des 18. Sachverständigen? Und die Antwort sollte sein: Die Themen, mit deren Bearbeitung er bzw. sie beauftragt wurde.
Warum hören wir von Ihnen nichts darüber, welche Grundrechte ihrer Meinung nach derzeit durch die Nutzung des Internets eingeschränkt werden? Veröffentlichung privater, kompromittierender Bilder durch Dritte, ohne eine Chance darauf, diese Bilder wieder zu entfernen.
Warum hören wir nichts von Ihnen darüber, wie unsere Grundrechte geschützt werden können, wenn sich diese in einem Raum ohne geographische Grenzen mit den Grundrechten und Ideologien anderer überschneiden?
Was ist mit der Behauptung, daß wir Meinungsfreiheit überdenken müssten, wenn Meinungsäußerung nun in einem Ausmaß möglich ist, das zum Zeitpunkt der Formulierung der Grundrechte noch nicht einmal denkbar war?
Sind wir in unseren Grundrechten eingeschränkt, wenn die Information aus und Kommunikation über das Internet aus dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken sind, sich aber manche diesen Zugang aus bildungstechnischen oder finanziellen Gründen nicht leisten können?
Wie sind unsere Grundrechte betroffen, wenn Betreiber von Suchmaschinen die Daten, die wir selber ins Netz gestellt haben, zusammensuchen und korrelieren?
Kann zwischen Online- und Offline-Grundrechten unterschieden werden? Warum, oder warum nicht?
Es gibt wirklich viele Fragestellungen, die in die Zuständigkeit der Kommission passen könnten und auch (ich vermute) ihrer politischen Interessen entsprechen. Und ganz im Gegensatz zum Thema der "Außerkraftsetzung von verfassungswidrigen Gesetzen", haben diese eine Chance in die Ergebnisse der Kommission einzufließen und vielleicht irgendwo ein Stück Politik mitzubestimmen.
Also, ebenso schönes WE und bis Montag in neuer Frische...