Aus Drucksache 17/950 geht der Auftrag eindeutig hervor. In Teil II wird der Auftrag konkret genannt:

"Der Deutsche Bundestag beauftragt die Enquete-Kommission insbesondere folgende Schwerpunkte – unabhängig von und zusätzlich zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren – zu untersuchen: "

Danach folgt eine Liste der Schwerpunkte. Das Betätigungsgebiet der Kommission ist mit "Internet und digitale Gesellschaft" auch schon sehr klar benannt. Und bei genauerer Betrachtung der Schwerpunkte ist durchgehend das Thema Internet und Digitalisierung unserer Gesellschaft zu erkennen.

Nun ist es in der Tat nicht so, daß sich digitale und analoger Themen bzw. Internet und reale Welt immer voneinander trennen lassen. Da gibt es Überschneidungen oder auch fließende Übergänge.

Aber nur weil ich meinen Nachbarn mit einem 19-Zoll Röhrenmonitor erschlagen könnte, heißt das noch lange nicht, daß es in die Zuständigkeit der Kommission fällt, sämtliche Straftatbestände zu diskutieren, welche möglicherweise irgendwo auch eine Verbindung zum Internet haben könnten.

Der Schwerpunkt liegt im Bereich Internet und digitale Gesellschaft. Und auch wenn es vielleicht viele dringende und vielleicht sogar wichtigere Themengebiete als dieses gibt, muß sich die Kommission auf ihr Gebiet konzentrieren. Ansonsten kann die Kommission erstens von vornherein nicht zu einem deutlichen Ergebnis kommen und zweitens würde, was auch immer dann herauskommen würde, von den Auftraggebern, also der Bundesregierung, ebenfalls, von vornherein, nicht beachtet werden.

Selbst unter Idealen Bedingungen und der Konzentration auf das eigentliche Themengebiet ist noch lange nicht garantiert, daß die Kommission etwas erreichen kann.

Soviel zur Kommission. Der sogenannte 18. Sachverständige soll durch die Bürger gestellt werden. Und diese Plattform dient genau dieser Beteilitung. Und zwar geht es dabei um die Beteiligung an der Arbeit der Kommission. Und damit automatisch um die Themen und Schwerpunkte der Kommission.

Es mag auf europäischer Ebene funktionieren (oder auch nicht), daß sachfremde Themen durch z.B. den EU-Rat für Landwirtschaft und Fischerei geschleust werden. Aber da muß sich nicht unbedingt ein Beispiel daran genommen werden.