Die adäquate Strafe für Wiederholungen Ihrerseits, ist eine Wiederholung meinerseits ;-)

Meiner Interpretation nach, und damit scheine ich nicht ganz alleine dazustehen, bezieht sich Grundrechtsschutz, insbesondere des Persönlichkeitsrechts in diesem Fall auf die Grund- und Persönlichkeitsrechte in Bezug auf das Internet und die digitale Gesellschaft.

Es handelt sich dabei nicht um Makulatur, sondern um ein bestimmtes Themengebiet, welches durch die Kommission bearbeitet werden soll.

Eine, meiner Meinung, richtige Vorgehensweise wäre, die Kommission zu unterstützen, daß diese die Einrichtung einer entsprechenden Plattform für eben sämtliche Themen unserer Gesellschaft untersucht und ermöglicht.

Dies kann zum Beispiel durch den Vorschlag Eine Liquid Democracy Plattform für die ePetitionen geschehen. Das fällt zum Beispiel unter Weiterentwicklung des eGovernmentdienstleistungen und des eParlamentangebots des Deutschen Bungestages und ist damit durch den Auftrag an die Kommission gedeckt.

Ich hoffe, ich habe mich nicht nur wiederholt, sondern meine Auffassung noch etwas deutlicher dargelegt.