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Auch auf die Gefahr der Wiederholung. Es geht hier (auch) um Grundrechtsschutz. Ein Online-Portal der Bundesregierung, welches sich der Bürgerbeteiligung mittels Onlineabstimmungsmöglichkeit widmet, sollte wohl thematisch in der Lage sein, eben das zu erfüllen, nämlich die Evaluation, inwieweit die Bürger bereit sind, sich an der Arbeit mit einem solchen Portal zu beteiligen, indem gesellschaftliche Probleme zum Thema Grundrechtsschutz, welche gerade durch eine solche Diskussions- und Abstimmungsplattform veröffentlicht werden können, auch thematisiert werden.
Sollte die Kommission jedoch und im Gegensatz zur öffentlichen Verlautbarung "lediglich" Makulatur im Angebot haben, dann empfehle ich dringend, auf der ersten Seite des Portals unmissverständlich klarzustellen, dass hier nur bestimmte und dementsprechend auch eindeutig gekennzeichnete Themen vorgeschlagen werden dürfen. Dementsprechend muss dann natürlich auch das "Missverständnis" aus der Aufgabenstellung herausgenommen werden. Ein solches Missverständnis kann hier nicht den sich beteiligen wollenden Bürgern zugerechnet werden.
I. Wengel
Auch auf die Gefahr der Wiederholung. Es geht hier (auch) um Grundrechtsschutz. Ein Online-Portal der Bundesregierung, welches sich der Bürgerbeteiligung mittels Onlineabstimmungsmöglichkeit widmet, sollte wohl thematisch in der Lage sein, eben das zu erfüllen, nämlich die Evaluation, inwieweit die Bürger bereit sind, sich an der Arbeit mit einem solchen Portal zu beteiligen, indem gesellschaftliche Probleme zum Thema Grundrechtsschutz, welche gerade durch eine solche Diskussions- und Abstimmungsplattform veröffentlicht werden können, auch thematisiert werden.
Sollte die Kommission jedoch und im Gegensatz zur öffentlichen Verlautbarung "lediglich" Makulatur im Angebot haben, dann empfehle ich dringend, auf der ersten Seite des Portals unmissverständlich klarzustellen, dass hier nur bestimmte und dementsprechend auch eindeutig gekennzeichnete Themen vorgeschlagen werden dürfen. Dementsprechend muss dann natürlich auch das "Missverständnis" aus der Aufgabenstellung herausgenommen werden. Ein solches Missverständnis kann hier nicht den sich beteiligen wollenden Bürgern zugerechnet werden.