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    Stefan · angelegt
     

    Sind sie doch bereits? § 5 Abs. 1 UrhG besagt: (1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.

    Du darfst die Gesetze (in Reinform - nicht irgendeine aufbereitete Version) also nach Belieben frei nutzen, und auch für Smartphones zur Verfügung stellen.