Sind sie doch bereits? § 5 Abs. 1 UrhG besagt: (1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.
Du darfst die Gesetze (in Reinform - nicht irgendeine aufbereitete Version) also nach Belieben frei nutzen, und auch für Smartphones zur Verfügung stellen.