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    tlangkabel · angelegt
     

    Dies ist in der Tat eine essentielle Voraussetzung, um mündigen Bürgerinnen und Bürgern die erforderliche Grundlage für konstruktive Partizipation und Zusammenarbeit zu geben. Die bisherigen Versuche, Verwaltungsinformationen durch Informationsfreiheitsgesetze zugänglich zu machen, sind deshalb gescheitert, weil sie weiterhin eine Antragstellung auf Informationsfreigabe vorausgesetzt haben und durch zum Teil nicht nachvollziehbare Gebührenfestsetzungen abgewehrt werden konnten. Das Amtsgeheimnis muss zur Ausnahme werden, die Beweislast muss umgedreht werden. 'Open by default' muss zum Selbstverständnis der Verwaltung gehören, amtliche Informationen dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen unter ein deutlich enger gefasstes Amtsgeheimnis fallen. Hierzu zählen natürlich personenbezogene oder sicherheitsrelevante Daten ebenso wie Informationen zu laufenden Vergabefahren.