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    FlorianEbnet · angelegt
     

    Mir kommen da gerade die TollCollect-Verträge und die Vergaben von Autobahnrenovierungen an dubiose private Konsortien in den Sinn. Verträge zwischen der öffentlichen Hand und privaten Unternehmen dürfen auf keinen Fall durch vorgeschobene "Betriebsgeheimnisse" einem öffentlichen Zugriff entzogen werden können.

    Ein derartiger Schutz von Betriebsgeheimnissen darf sich also nur auf solche Bereiche erstrecken, in denen keine unmittelbare wirtschaftliche Verbindung zwischen Staat und Unternehmen besteht.