Anonymisierung bezieht sich meines Erachtens nach nicht auf die Entscheidung über eine Veröffentlichung, sondern auf die Form der Veröffentlichung. Wenn es Daten zu Bewohner-Parkausweisen und Fingerabdrücken im Personalausweis gibt, sollten die veröffentlicht werden. Damit dabei der Datenschutz gewahrt bleibt, müssen die Daten anonymisiert veröffentlicht werden, d.h. Verknüpfungen zu personenbezogenen (privaten) Daten entfernt und nur die nicht personenbezogenen Daten veröffentlicht werden.

Es müsste bspw. veröffentlicht werden, wie viele Leute Bewohnerparkausweise beantragt haben, aber nicht, wer diese Leute sind.