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Also, es soll weder ein Totschlagargument noch eine persönlicher Angriff sein.
Der Punkt, an dem Nazi-Vergleiche in die Diskussion geworfen werden, kennzeichnet häufig eine derart emotionale Beteiligung, daß eine sachliche Auseinandersetzung häufig nicht mehr möglich ist. Das ist meine Erfahrung und die so vieler Anderer, daß godwin's law inzwischen ein etablierter Begriff ist.
Natürlich kann es immer Ausnahmen geben. Und es kann auch unter Aufbringung von sehr viel Mühe möglich sein, selbst eine enorm emotionale Diskussion wieder auf eine sachliche Ebene zu bringen.
Daher bevorzuge ich eigentlich, ab dem Nazi-Vergleich die Diskussion an anderen Punkten fortzusetzen, um nächstmöglich an der Sache zu bleiben und, wenn möglich, zu einem Ergebnis zu kommen.
Aber um die Fragestellung nicht offen stehen zu lassen, ich sehe das wie folgt:
Der Vergleich mit NSDAP/SED ist insoweit unzulässig, da er keine qualifizierte Aussage über das Vorhaben machen kann. Aus der Tatsache allein, daß NSDAP/SED sich über die Datenbank gefreut hätten (und das ist vermutlich wahr), kann kein Schluß darüber gezogen werden, ob das Vorhaben selbst nun gut oder schlecht ist.
Wenn allein aus der Zustimmung von NSDAP/SED für ein Vorhaben abgeleitet werden kann, daß das Vorhaben an sich schlecht ist, hat dies weitreichende Folgen.
Und hier ist der Brot-Vergleich sehr wohl angebracht. Wenn diese einfache Form der Schlußfolgerung für Datenbanken zulässig ist (und das ist sie nicht), dann muß das auch für Brot, Autobahnen und rosa hello-kitty-Anstecknadeln gelten.
Der Brot-Vergleich sollte in, zugegebenermaßen unzureichender Ausführlichkeit, veranschaulichen, daß eine Schlußfolgerung so einfach nicht möglich ist.
Es ist keine Aussage darüber, ob die Datenbank nun datenschutz- oder persönlichkeitsrechtswidrig ist. Das muß durch eine Betrachtung der Datenbank und den damit verbundenen Auswirkungen erfolgen. Ein Vergleich mit NSDAP/SED ist an dem Punkt nicht fundiert. Das ist die Aussage.
Rein theoretisch(!) könnte argumentiert werden, daß eine solche Datenbank die Identifikation politisch Unerwünschter ermöglicht, eine solche Verwendung wahrscheinlich ist und die Betroffenen mit schwerwiegenden Diskriminierungen bis hin zur Verschleppung in Konzentrationslager rechnen müßten. Dann, und nur dann, ist der Vergleich mit NSDAP/SED zulässig und korrekt. Aber die Prämisse ist in der Form nicht festgestellt worden und ich möchte bezweifeln, daß dies möglich sein wird.
Die Bretter sind so dermaßen dick, daß sie vom eigentlichen Gegenstand der Diskussion ablenken und daher halte ich sie für ungeeignet. Es erinnert ein wenig an den Begriff 'Sozialismus-Internet' in Verbindung mit Netzneutralität. Nur geeignet die negativen Assoziationen, die mit dem Vergleich einhergehen, ohne Fundierung auf den zur Diskussion stehenden Begriff anzuwenden. Und das hilft nicht weiter.
G. Jacobs (bitclown)
Also, es soll weder ein Totschlagargument noch eine persönlicher Angriff sein.
Der Punkt, an dem Nazi-Vergleiche in die Diskussion geworfen werden, kennzeichnet häufig eine derart emotionale Beteiligung, daß eine sachliche Auseinandersetzung häufig nicht mehr möglich ist. Das ist meine Erfahrung und die so vieler Anderer, daß godwin's law inzwischen ein etablierter Begriff ist.
Natürlich kann es immer Ausnahmen geben. Und es kann auch unter Aufbringung von sehr viel Mühe möglich sein, selbst eine enorm emotionale Diskussion wieder auf eine sachliche Ebene zu bringen.
Daher bevorzuge ich eigentlich, ab dem Nazi-Vergleich die Diskussion an anderen Punkten fortzusetzen, um nächstmöglich an der Sache zu bleiben und, wenn möglich, zu einem Ergebnis zu kommen.
Aber um die Fragestellung nicht offen stehen zu lassen, ich sehe das wie folgt:
Der Vergleich mit NSDAP/SED ist insoweit unzulässig, da er keine qualifizierte Aussage über das Vorhaben machen kann. Aus der Tatsache allein, daß NSDAP/SED sich über die Datenbank gefreut hätten (und das ist vermutlich wahr), kann kein Schluß darüber gezogen werden, ob das Vorhaben selbst nun gut oder schlecht ist.
Wenn allein aus der Zustimmung von NSDAP/SED für ein Vorhaben abgeleitet werden kann, daß das Vorhaben an sich schlecht ist, hat dies weitreichende Folgen.
Und hier ist der Brot-Vergleich sehr wohl angebracht. Wenn diese einfache Form der Schlußfolgerung für Datenbanken zulässig ist (und das ist sie nicht), dann muß das auch für Brot, Autobahnen und rosa hello-kitty-Anstecknadeln gelten.
Der Brot-Vergleich sollte in, zugegebenermaßen unzureichender Ausführlichkeit, veranschaulichen, daß eine Schlußfolgerung so einfach nicht möglich ist.
Es ist keine Aussage darüber, ob die Datenbank nun datenschutz- oder persönlichkeitsrechtswidrig ist. Das muß durch eine Betrachtung der Datenbank und den damit verbundenen Auswirkungen erfolgen. Ein Vergleich mit NSDAP/SED ist an dem Punkt nicht fundiert. Das ist die Aussage.
Rein theoretisch(!) könnte argumentiert werden, daß eine solche Datenbank die Identifikation politisch Unerwünschter ermöglicht, eine solche Verwendung wahrscheinlich ist und die Betroffenen mit schwerwiegenden Diskriminierungen bis hin zur Verschleppung in Konzentrationslager rechnen müßten. Dann, und nur dann, ist der Vergleich mit NSDAP/SED zulässig und korrekt. Aber die Prämisse ist in der Form nicht festgestellt worden und ich möchte bezweifeln, daß dies möglich sein wird.
Die Bretter sind so dermaßen dick, daß sie vom eigentlichen Gegenstand der Diskussion ablenken und daher halte ich sie für ungeeignet. Es erinnert ein wenig an den Begriff 'Sozialismus-Internet' in Verbindung mit Netzneutralität. Nur geeignet die negativen Assoziationen, die mit dem Vergleich einhergehen, ohne Fundierung auf den zur Diskussion stehenden Begriff anzuwenden. Und das hilft nicht weiter.