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    DanielGerwig · angelegt
     

    Die wesentlichen Daten müssen im Rahmen des Finanz- und Personalstatistikgesetztes an die Statistischen Landesämter übermittelt werden. Diese erstellen daraus analysen, können aber bis auf die Ebene der Kommune hinunter auch Einzeldaten veröffentlichen. Diese Behörden haben bereits ausgefeilte Veröffentlichungswege. Vielleicht sollte man sich dort für einen stärkere Veröffentlichungspraxis einsetzen.