Dies wäre eine Möglichkeit, den Vorschlag in der Praxis zu konkretisieren. Grundsätzlich geht es darum, möglichst viele unterschiedliche Erfahrungswelten in die Rechtsprechung winfliessen zu lassen. Der "digitale Schöffe" würde im Idealfall die Erfahrung und Bewertung möglichst vieler Menschen (m.a.W. Erfahrungsträger) in die Rechtsprechung einfliessen lassen.