Unter 3. Weitergabe von Daten an Dritte / Öffentlichkeit der Inhaltsdaten a) Weitergabe findet sich folgender Satz:
- der Deutsche Bundestag Adhocracy als Bürgerbeteiligungstool einsetzt. In diesem Fall aber ausschließlich an den Deutschen Bundestag und seine Dienstleister.
Der Vorschlag zielt darauf ab, die ungenannten Dienstleister sichtbar zu machen. Betrachtet man die Tatsache, das Teile von Gesetzesentwürfen durch externe Lobbyisten(1) geschrieben wurden und werden, diese also auch unter den schwammigen Begriff der Dienstleister fallen, könnte die Dimension dieses Vorschlages deutlicher werden.
Alle hier Beteiligten haben ein Recht zu erfahren an wen ihre Daten gegebenenfalls weitergereicht werden, ganz im Sinne von Herrn Axel E. Fischer, Vorsitzender Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft. Dieser tritt ja vehement für ein "Vermummungsverbot im Internet" ein - also auch keine Anonymität für Dienstleister(2).
Über die technische Umsetzung (Fußnote, neues Fenster etc.) könnte im Anschluß diskutiert werden.
Bevor Kritik bezüglich meines agieren unter einem Pseudonym geübt wird - bitte in die Kurzbiographie schauen.
(1) Drucksache 17/2486 / 07. 07. 2010: (...) "Transparenz schaffen – Verbindliches Register für Lobbyistinnen und Lobbyisten einführen" (...) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/024/1702486.pdf
(2) Suchergebnisse mit all diesen Wörtern: Dienstleister -> 854 Ergebnisse (http://suche.bundestag.de/searchAction.do)