unabhängige Datenschutzbehörden
Vorschlag: Die Bundesregierung und die Landesregierungen werden aufgefordert, das Urteil vom EuGH vom 9.3.10 umzusetzen und einen unabhängigen Datenschutz zu ermöglichen.
Begründung: Viele Bürger machen sich begründete Sorgen über den Umgang mit ihrer Daten. Hilfe ist oft nur von behördlichen Datenschutzbeauftragten zu erwarten. Datenschutzbeauftragte können aber auch tätig werden, wenn sie Fehlentwicklungen wahrnehmen, etwa auch in Einrichtungen von Bund und Ländern. Unterstehen die Datenschutzbehörden den Präsidien der Länder können sie ihren Aufgaben nicht frei nachkommen. Konflikte gibt es etwa bei den Befugnissen der Strafverfolgung, der Volkszählung und der modernen Steuerverwaltung.
Der Staat muß den Datenschutz auch im eigenen Haus ernst nehmen.
HLemke SV ist dagegen
1) Wirkliche Unabhängigkeit gibt es nicht, solange die Datenschutzbeauftragten auf Zeit berufen werden. Hier gibt es auf jeden Fall das Risiko, dass auch ein Datenschutzbeauftragter ein normaler Mensch ist, der seine Zukunft durch opportunistische Entscheidungen absichern will. Also müsste man die Datenschutzbeauftragten wie Richter auf Lebenszeit durch ein entsprechendes Selbstverwaltungsgremium berufen.
2) Die Meinungs- und Verhinderungsmacht eines Datenschutzbeauftagten efordert m.E. analog zur Justiz die Möglichkeit, Entscheidungen und Richtlinien in einem Berufungsverfahren überprüfen zu lassen.
Einfach die vorhandenen Strukturen in die Unabhängigkeit zu entlassen, halte ich für keine so gute Idee.