Vorschlag: Die Bundesregierung und die Landesregierungen werden aufgefordert, das Urteil vom EuGH vom 9.3.10 umzusetzen und einen unabhängigen Datenschutz zu ermöglichen.
Begründung: Viele Bürger machen sich begründete Sorgen über den Umgang mit ihrer Daten. Hilfe ist oft nur von behördlichen Datenschutzbeauftragten zu erwarten. Datenschutzbeauftragte können aber auch tätig werden, wenn sie Fehlentwicklungen wahrnehmen, etwa auch in Einrichtungen von Bund und Ländern. Unterstehen die Datenschutzbehörden den Präsidien der Länder können sie ihren Aufgaben nicht frei nachkommen. Konflikte gibt es etwa bei den Befugnissen der Strafverfolgung, der Volkszählung und der modernen Steuerverwaltung.
Der Staat muß den Datenschutz auch im eigenen Haus ernst nehmen.