Zur Kontrolle der Exekutive und Vermeidung von Korruption ist es wichtig, dass das Volk uneingeschränkten Zugang zu in seinem Namen geschlossenen Verträgen hat. Bei der Veröffentlichung sollte so verfahren werden, wie bei allen anderen Dokumenten, die unter Open Data fallen. Das bedeutet insbesondere eine Anonymisierung von personenbezogenen privaten Daten natürlicher Personen.
Es ist ein Unding, daß der Zugang zu diesen Verträge erst per Gerichtsbeschluß oder Volksentscheid (http://www.wahlen-berlin.de/wahlen/volksentscheid-2011/Presse/11-02-18.htm ) erkämpft werden muß.