Offenlegung der Jahresabschlüsse aller Gemeinden, Städte und Kreise im Internet - Historie

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  • Offenlegung der Jahresabschlüsse aller Gemeinden, Städte und Kreise im Internet

    von EnqueteSekretariat, angelegt

    Erforderlich ist eine Offenlegungspflicht der genehmigten Jahresabschlüsse im Internet z.B. analog den Vorschriften für Kapitalgesellschaften [elektronischer Bundesanzeiger] (www.ebundesanzeiger.de). Das schafft mehr Bürgerbeteiligung und Verständnis der Zusammenhänge. Verbesserungsvorschläge können von jedem Bürgern erkannt und mit den Abgeordneten und anderen Bürgern diskutiert werden.

    Warum Offenlegung kommunaler Haushalte im Internet?

    Viele Gesetze und Entscheidungen der EU, des Bundes- und Landtages schlagen sich auch im Kommunalhaushalt nieder. Beispielsweise Investitionsverpflichtungen für Kanalbau in abgelegenen Randgebieten, Ausgabenverlagerung von Bund/Land auf Kommune wegen Hartz IV oder Kindertagesstätten. Kürzung der kommunalen Förderprogramme, Erhöhung der Kreisumlagen, Haushaltssperren oder andere Eingriffe in die Kommunalpolitik zeigen die Abhängigkeiten der Gebietskörperschaften und erfordern für alle Beteiligten mehr Transparenz aller Gebietskörperschaften. Desweiteren sind die Ergebnishaushalte in vielen Kommunen auch unter Herausrechnung der von übergeordneten Stellen verordneten Belastungen stark defizitär (was den kommunalen Handlungsbedarf in den nächsten Jahren zeigt). Die Bürger werden gleichzeitig von der Politik aufgerufen Lösungsvorschläge zu machen. Basisinformationen werden jedoch nur mühsam und oberflächlich zur Verfügung gestellt. Viele Abgeordnete schaffen es nicht einer Mehrzahl der Bürger die notwendigen Informationen von EU, Bund, Land, Kommunen effizient und im gewünschten Turnus und Umfang zur Verfügung zu stellen. Somit leidet Nachvollziehbarkeit, Vertrauen und Glaubwürdigkeit (wie die abnehmende Wahlbeteiligung bzw. stärker schwankende Wahlergebnisse oder Begriffe wie „Wutbürger“ zeigen). Eine Entfremdung der Politiker von den Bürgern kann nur mit mehr Transparenz vermieden werden. Mit Zurückhaltung schafft die Politik kein Vertrauen.

    Der Jahresabschluss zeigt die Situation von Vermögen, Schulden und Ergebnislage in standardisierter, vergleichbarer Form und schafft eine Basis für effiziente Bürgerbeteiligung.

    Die Finanzmärkte behandeln die öffentlichen Haushalte vergleichbar wie Unternehmen. Eine grenzenlose öffentliche Verschuldung wird nicht mehr akzeptiert. Das haben viele Politiker mittlerweile verstanden. Insofern müssen auch vergleichbare Informationspflichten gelten, ansonsten müssen unnötige Intransparenzprämien gezahlt werden und es entstehen größere Unsicherheit über die künftige Zahlungsfähigkeit der Kommunen. Der auf Intransparenz zurückgehende Teil der Zinskosten ist mit der Pflichtoffenlegung für alle Bürger und Gläubiger vermeidbar.

    Die Offenlegung der reinen Zahlen über Vermögen, Schulden, den Ergebnishaushalt, die Produkte und die nicht-personenbezogenen Erläuterungen im Anhang sind in einer Demokratie zwingend der Bevölkerung im Netz offenzulegen. Hier geht es um ein öffentliches Interesse der Bürger an den Regionen seines Haftungsverbundes (derzeit ist der Haftungsverbund Deutschland. Diskutiert wird diesen auf die Eurozone auszuweiten, dann wären auch die nationalen Haushalte der Euroländer in Deutschland im Netz auf Deutsch für die Bürger zugänglich zu machen).

    Wie ist der Stand der aktuellen Offenlegung derzeit?

    Offenlegung des kommunalen Jahresabschlusses im Netz spielt in Deutschland keine Rolle. Oft gibt es Bedenkenträger gegen die Offenlegung im Netz. Einige Kommunen veröffentlichen ausgewählte Informationen.

    Derzeit sind die Informationen persönlich im Rathaus oder der Kreisverwaltung einsehbar. Und dies nur während bestimmter Öffnungszeiten (für Berufstätige nicht machbar) und nur zeitlich begrenzt (z.B. 1 Woche) und zudem nur auf Wohlwollen der Behörden kopierbar. Ferner besteht die Möglichkeit am späten Abend noch eine öffentliche Abgeordnetenversammlung mit zehn Tagesordnungspunkten zu besuchen. Also mit einigen Dutzend Stunden Zeitaufwand pro Jahr könnten sich Bürger heute Informationsteile besorgen. Bei Offenlegung im Netz ginge dies gezielt, in wenigen Stunden pro Jahr und mit Zugriff auf historische Veröffentlichungen und elektronischen Suchfunktionen.

    Unter BürgerNÄHE wird derzeit die Aufforderung zu einem persönlichen Besuch mit Wartezeit und unnötigen Kopier- und Personalkosten verstanden (als ob Geld bei der Informationsherausgabe an Bürger keine Rolle spielen würde). Diese Art von „Transparenz“ und „Öffentlichkeitsarbeit“ ist nicht zeitgemäß für ein Land, welches eine moderne Bildungsrepublik sein möchte und nicht ablässt den Bürgern davon zu berichten. Die Wirklichkeit ist, dass Millionen in papiergebundene Haushaltsbroschüren, die Bindung von kommunalen Personalkapazitäten und dezentrale Fotokopien investiert wird. Geld was man in effizienten Informationstransport über das Netz umleiten könnte.

    Die Regionaldaten der statistischen Landesämter sind überaltet (3-7 Jahre alte Unterlagen nützen nichts), sind oft nur auf Kreisebene vorhanden (nicht auf Gemeindeebene) und das wichtigste Problem ist: Die Daten sind zu oberflächlich und nützen daher nichts für Lösungsvorschläge zu einzelnen Kostenblöcken oder Produkten. Auch macht es wenig Sinn diese künstliche Statistik mit viel Personalaufwand weiter aufzublähen, da die Daten im Jahresabschluss ausreichend vorhanden sind und dieser fertige Bericht lediglich offengelegt werden braucht. Alles andere verursacht unnötige Kosten und ist dennoch zu grob für die Bürgerbeteiligung. Mit den Zahlen der Landesämter ist keine konkrete Bürgerbeteiligung möglich. Die Initiative hat sich die Zahlen angeschaut.

    Ein gutes Praxisbeispiel, welches zeigt wie es gehen kann

    Ein Praxisbeispiel für einen Jahresabschluss kann man sich auf der Seite des Hessischen Finanzministeriums anschauen. Der Jahresabschluss beginnt mit Seite 61-100. Ergänzt werden muss noch die Produktübersicht, damit die Bürger wissen welche Dienstleistungen sich rechnen und welche nicht und wie sich dies in den Jahren entwickelt und ob dies konform mit den lokalen Beschlüssen geht.

    [Link zum Finanzministerium in Hessen] (http://www.hmdf.hessen.de). Dann "Finanzen", "Doppik", "Geschäftsbericht2009 ab Seite 61".

    Was soll nicht veröffentlicht werden?

    Vertrauliche personenbezogene Angaben sollten nicht im Internet offenlegungspflichtig sein (z.B. Anhangangabe zum Gehalt eines kommunalen Geschäftsführers eines kleinen Zweckbetriebs an dem die Kommune beteiligt ist).

    Die veröffentlichten Jahresabschlüsse könnten nach einigen Jahren automatisch gelöscht werden (z.B. orientiert an den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen).

    Was sind denkbare spätere Weiterentwicklungen?

    Die Parallelinitiative mit dem Live-Stream kann für EU, Bund und eventuell die Länder gelten. Für Kreise und Gemeinden ist dieses Medium nicht effizient. Für kommunale Haushalte sind ex-post-Veröffentlichungen im Netz vorteilhafter und der Upload einmal pro Jahr mit wenig Aufwand umsetzbar. Auf freiwilliger Ebene kann eine Offenlegung von Einladungen und Ergebnisprotokollen der Abgeordnetenversammlungen sowie der Haushalts-, Investitions- und Finanzplanung erfolgen.

    In einer weiteren Stufe können sich einzelne Kommunen für den Online-Quervergleiche nach bestimmten Merkmalen (Regionen, Größenstrukturen, Kennzahlen je Einwohner) freischalten lassen. Nicht freigeschaltete Kommunen gehen in die Durchschnitte und Quantile ein, sind jedoch nicht einzeln als Referenzkommune auswählbar. An der Pflichtveröffentlichung des Jahresabschlusses geht jedoch aus Sicht der Initiative kein Weg vorbei.

    Eine Auswahl von Fragestellungen, die mit dem Jahresabschluss transparent werden:

    • Welche Investitionen wurden vorgenommen und was haben diese gekostet (vor und nach Zuschüssen)?
    • Welche Schulden hat die Gemeinde (Verbindlichkeitsspiegel)?
    • Welche sonstigen Verpflichtungen sind bilanziert?
    • Wie ist der Stand des Vermögensüberschusses bzw. der Überschuldung?
    • Welche Einnahmen hat die Kommune?
    • Wie viel Geld wird kommunal wofür eingenommen?
    • Wie haben sich Steuer-/Abgabenerhöhungen ausgewirkt?
    • Wie haben sich Schlüsselzuweisungen von Bund/Land verändert?
    • Welche Produkte erzielen wie viel Einnahmen?
    • Welche Ausgaben hat die Kommune?
    • Wie hoch sind die Ausgabenpositionen (Verwaltung, Abschreibung, Zinsen etc.)?
    • Was entfällt auf welche Produkte (Kita, Sportstätten, Feuerwehren etc)?

    Welche Vorteile hat die Offenlegung im Netz?

    • Bürger effizient, umfassend und preiswerter informieren
    • Bürgerbeteiligung auf lokaler Ebene forcieren
    • konkrete Haushaltssanierungsvorschläge erkennen und vorschlagen
    • Bürger-Know-How besser nutzen
    • interkommunale Zusammenarbeit fördern
    • Erfordernisse aus der Schuldenbremse transparenter machen

    Was sind Kritikpunkte an einer Offenlegung?

    Gegenargument: „Normalbürger ist mit den Zahlen überfordert und zieht falsche Schlüsse“ Aufgeklärten Bürgern genügt die Vorlage des Jahresabschlusses im Netz. Teure bunte Broschüren mit einigen ausgewählten Haushaltszahlen für den Normalbürger sind kein Ziel dieser Initiative. Es geht um die Offenlegung des gesetzlichen Jahresabschlusses. Nicht mehr und nicht weniger. Jeder Kommune steht es frei diesen auf Bürgerversammlungen in Auszügen und anderer Darstellungsform zu präsentieren oder lokal zusätzlich zu veröffentlichen und zu kommentieren.

    Gegenargument: „Offenlegung im Netz kostet Geld“ Eine öffentliche Plattform wie www.ebundesanzeiger.de existiert bereits. Die Prozesse zur Offenlegung von Jahresabschlüssen sind nicht neu zu erfinden, sondern lediglich der Meldekreis zu erweitern. Die Anpassungsarbeiten auf der Plattform sollten daher überschaubar sein. Die Kommunen sparen Zeit für Fotokopien. Wenn Kommunen neben dem Zahlenwerk noch bunte Bürgerhaushaltsbroschüren erstellen, ist dies eine freiwillige Ausgabenposition, die unabhängig ist von dieser Initiative.

    Gegenargument: „Andere Länder haben Einblick in deutsche Jahresabschlüsse“ Die ganze Internetwelt hat Zugang zu den offengelegten Jahresabschlüssen der Kapitalgesellschaften. Jahresabschlüsse sind für die Welt eine vertraute (erwartete) Informationsbasis, die Spekulationen über die finanzielle Lage beenden und Vertrauen schaffen bzw. Entscheidungen forcieren dieses Vertrauen wieder in absehbarer Zeit herzustellen. Deutschland ist zudem gut geeignet in der EU hier voran zu gehen (analog zur kommunalen Schuldenbremse). Insofern ist 2011 ein gutes Startjahr den Bürgern mit der Veröffentlichung der Jahresabschlüsse den Pfad zur Einhaltung der Schuldengrenze transparent zu machen. Je früher alle Kommunen an dieser Herausforderung konkret arbeiten, desto leichter ist der Anpassungsprozess. Informierte Bürger können die Lokalpolitik dabei unterstützen und defizitfreudige Abgeordnete abbremsen. Gegenüber Nachbargemeinden werden die Daten auf interner Ebene ohnehin heute bereits verglichen. Der Nutzen an lokalen Haushalten ist für andere Länder, die nicht Gläubiger oder Vertragspartner der Kommune sind, nur nachrangig interessant. Werden in anderen Ländern Ansatzpunkte zur Verbesserung deren Haushalte erkannt, kann dies zur Stabilität deren Haushalte beitragen. Davon profitiert Deutschland als ein Mitglied im Euro-Haftungsverbund und als Exportland.

    Mit der Internettransparenz nicht-personengebundener Informationen sollte eine moderne Demokratie kein Problem haben.

    Zusammenfassung

    Der öffentliche demokratische Staat sollte sich mindestens der gleichen öffentlichen Transparenz stellen wie dies private Unternehmen für ihre Kunden, Mitarbeiter und Gläubiger im Internet tun. Dies erhöht das Vertrauen in die Volksvertretung. Die aktuellen gesetzlichen „Bedenken gegen die Internetveröffentlichung“ sind für ein modernes Land wie Deutschland dringend reformbedürftig, um dem Pfad zur Schuldenbremse mit Beteiligung der Bürger sicher gehen zu können. Aus dem Verbot muss ein Offenlegungsgebot gemacht werden. Durch Pflichtveröffentlichungen im Netz können Zeit und Kosten gespart werden.

    Die Enquet-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ bittet Sie daher um Unterstützung des Anliegens der Veröffentlichung aller kommunalen Jahresabschlüsse im Internet. Bitte helfen Sie uns die Volksvertreter von der Transparenz zu überzeugen.

  • Offenlegung der Jahresabschlüsse aller Gemeinden, Städte und Kreise im Internet

    von Administrator, angelegt

    Erforderlich ist eine Offenlegungspflicht der genehmigten Jahresabschlüsse im Internet z.B. analog den Vorschriften für Kapitalgesellschaften [elektronischer Bundesanzeiger] (www.ebundesanzeiger.de). Das schafft mehr Bürgerbeteiligung und Verständnis der Zusammenhänge. Verbesserungsvorschläge können von jedem Bürgern erkannt und mit den Abgeordneten und anderen Bürgern diskutiert werden.

    Warum Offenlegung kommunaler Haushalte im Internet?

    Viele Gesetze und Entscheidungen der EU, des Bundes- und Landtages schlagen sich auch im Kommunalhaushalt nieder. Beispielsweise Investitionsverpflichtungen für Kanalbau in abgelegenen Randgebieten, Ausgabenverlagerung von Bund/Land auf Kommune wegen Hartz IV oder Kindertagesstätten. Kürzung der kommunalen Förderprogramme, Erhöhung der Kreisumlagen, Haushaltssperren oder andere Eingriffe in die Kommunalpolitik zeigen die Abhängigkeiten der Gebietskörperschaften und erfordern für alle Beteiligten mehr Transparenz aller Gebietskörperschaften. Desweiteren sind die Ergebnishaushalte in vielen Kommunen auch unter Herausrechnung der von übergeordneten Stellen verordneten Belastungen stark defizitär (was den kommunalen Handlungsbedarf in den nächsten Jahren zeigt). Die Bürger werden gleichzeitig von der Politik aufgerufen Lösungsvorschläge zu machen. Basisinformationen werden jedoch nur mühsam und oberflächlich zur Verfügung gestellt. Viele Abgeordnete schaffen es nicht einer Mehrzahl der Bürger die notwendigen Informationen von EU, Bund, Land, Kommunen effizient und im gewünschten Turnus und Umfang zur Verfügung zu stellen. Somit leidet Nachvollziehbarkeit, Vertrauen und Glaubwürdigkeit (wie die abnehmende Wahlbeteiligung bzw. stärker schwankende Wahlergebnisse oder Begriffe wie „Wutbürger“ zeigen). Eine Entfremdung der Politiker von den Bürgern kann nur mit mehr Transparenz vermieden werden. Mit Zurückhaltung schafft die Politik kein Vertrauen.

    Der Jahresabschluss zeigt die Situation von Vermögen, Schulden und Ergebnislage in standardisierter, vergleichbarer Form und schafft eine Basis für effiziente Bürgerbeteiligung.

    Die Finanzmärkte behandeln die öffentlichen Haushalte vergleichbar wie Unternehmen. Eine grenzenlose öffentliche Verschuldung wird nicht mehr akzeptiert. Das haben viele Politiker mittlerweile verstanden. Insofern müssen auch vergleichbare Informationspflichten gelten, ansonsten müssen unnötige Intransparenzprämien gezahlt werden und es entstehen größere Unsicherheit über die künftige Zahlungsfähigkeit der Kommunen. Der auf Intransparenz zurückgehende Teil der Zinskosten ist mit der Pflichtoffenlegung für alle Bürger und Gläubiger vermeidbar.

    Die Offenlegung der reinen Zahlen über Vermögen, Schulden, den Ergebnishaushalt, die Produkte und die nicht-personenbezogenen Erläuterungen im Anhang sind in einer Demokratie zwingend der Bevölkerung im Netz offenzulegen. Hier geht es um ein öffentliches Interesse der Bürger an den Regionen seines Haftungsverbundes (derzeit ist der Haftungsverbund Deutschland. Diskutiert wird diesen auf die Eurozone auszuweiten, dann wären auch die nationalen Haushalte der Euroländer in Deutschland im Netz auf Deutsch für die Bürger zugänglich zu machen).

    Wie ist der Stand der aktuellen Offenlegung derzeit?

    Offenlegung des kommunalen Jahresabschlusses im Netz spielt in Deutschland keine Rolle. Oft gibt es Bedenkenträger gegen die Offenlegung im Netz. Einige Kommunen veröffentlichen ausgewählte Informationen.

    Derzeit sind die Informationen persönlich im Rathaus oder der Kreisverwaltung einsehbar. Und dies nur während bestimmter Öffnungszeiten (für Berufstätige nicht machbar) und nur zeitlich begrenzt (z.B. 1 Woche) und zudem nur auf Wohlwollen der Behörden kopierbar. Ferner besteht die Möglichkeit am späten Abend noch eine öffentliche Abgeordnetenversammlung mit zehn Tagesordnungspunkten zu besuchen. Also mit einigen Dutzend Stunden Zeitaufwand pro Jahr könnten sich Bürger heute Informationsteile besorgen. Bei Offenlegung im Netz ginge dies gezielt, in wenigen Stunden pro Jahr und mit Zugriff auf historische Veröffentlichungen und elektronischen Suchfunktionen.

    Unter BürgerNÄHE wird derzeit die Aufforderung zu einem persönlichen Besuch mit Wartezeit und unnötigen Kopier- und Personalkosten verstanden (als ob Geld bei der Informationsherausgabe an Bürger keine Rolle spielen würde). Diese Art von „Transparenz“ und „Öffentlichkeitsarbeit“ ist nicht zeitgemäß für ein Land, welches eine moderne Bildungsrepublik sein möchte und nicht ablässt den Bürgern davon zu berichten. Die Wirklichkeit ist, dass Millionen in papiergebundene Haushaltsbroschüren, die Bindung von kommunalen Personalkapazitäten und dezentrale Fotokopien investiert wird. Geld was man in effizienten Informationstransport über das Netz umleiten könnte.

    Die Regionaldaten der statistischen Landesämter sind überaltet (3-7 Jahre alte Unterlagen nützen nichts), sind oft nur auf Kreisebene vorhanden (nicht auf Gemeindeebene) und das wichtigste Problem ist: Die Daten sind zu oberflächlich und nützen daher nichts für Lösungsvorschläge zu einzelnen Kostenblöcken oder Produkten. Auch macht es wenig Sinn diese künstliche Statistik mit viel Personalaufwand weiter aufzublähen, da die Daten im Jahresabschluss ausreichend vorhanden sind und dieser fertige Bericht lediglich offengelegt werden braucht. Alles andere verursacht unnötige Kosten und ist dennoch zu grob für die Bürgerbeteiligung. Mit den Zahlen der Landesämter ist keine konkrete Bürgerbeteiligung möglich. Die Initiative hat sich die Zahlen angeschaut.

    Ein gutes Praxisbeispiel, welches zeigt wie es gehen kann

    Ein Praxisbeispiel für einen Jahresabschluss kann man sich auf der Seite des Hessischen Finanzministeriums anschauen. Der Jahresabschluss beginnt mit Seite 61-100. Ergänzt werden muss noch die Produktübersicht, damit die Bürger wissen welche Dienstleistungen sich rechnen und welche nicht und wie sich dies in den Jahren entwickelt und ob dies konform mit den lokalen Beschlüssen geht.

    [Link zum Finanzministerium in Hessen] (http://www.hmdf.hessen.de). Dann "Finanzen", "Doppik", "Geschäftsbericht2009 ab Seite 61".

    Was soll nicht veröffentlicht werden?

    Vertrauliche personenbezogene Angaben sollten nicht im Internet offenlegungspflichtig sein (z.B. Anhangangabe zum Gehalt eines kommunalen Geschäftsführers eines kleinen Zweckbetriebs an dem die Kommune beteiligt ist).

    Die veröffentlichten Jahresabschlüsse könnten nach einigen Jahren automatisch gelöscht werden (z.B. orientiert an den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen).

    Was sind denkbare spätere Weiterentwicklungen?

    Die Parallelinitiative mit dem Live-Stream kann für EU, Bund und eventuell die Länder gelten. Für Kreise und Gemeinden ist dieses Medium nicht effizient. Für kommunale Haushalte sind ex-post-Veröffentlichungen im Netz vorteilhafter und der Upload einmal pro Jahr mit wenig Aufwand umsetzbar. Auf freiwilliger Ebene kann eine Offenlegung von Einladungen und Ergebnisprotokollen der Abgeordnetenversammlungen sowie der Haushalts-, Investitions- und Finanzplanung erfolgen.

    In einer weiteren Stufe können sich einzelne Kommunen für den Online-Quervergleiche nach bestimmten Merkmalen (Regionen, Größenstrukturen, Kennzahlen je Einwohner) freischalten lassen. Nicht freigeschaltete Kommunen gehen in die Durchschnitte und Quantile ein, sind jedoch nicht einzeln als Referenzkommune auswählbar. An der Pflichtveröffentlichung des Jahresabschlusses geht jedoch aus Sicht der Initiative kein Weg vorbei.

    Eine Auswahl von Fragestellungen, die mit dem Jahresabschluss transparent werden:

    • Welche Investitionen wurden vorgenommen und was haben diese gekostet (vor und nach Zuschüssen)?
    • Welche Schulden hat die Gemeinde (Verbindlichkeitsspiegel)?
    • Welche sonstigen Verpflichtungen sind bilanziert?
    • Wie ist der Stand des Vermögensüberschusses bzw. der Überschuldung?
    • Welche Einnahmen hat die Kommune?
    • Wie viel Geld wird kommunal wofür eingenommen?
    • Wie haben sich Steuer-/Abgabenerhöhungen ausgewirkt?
    • Wie haben sich Schlüsselzuweisungen von Bund/Land verändert?
    • Welche Produkte erzielen wie viel Einnahmen?
    • Welche Ausgaben hat die Kommune?
    • Wie hoch sind die Ausgabenpositionen (Verwaltung, Abschreibung, Zinsen etc.)?
    • Was entfällt auf welche Produkte (Kita, Sportstätten, Feuerwehren etc)?

    Welche Vorteile hat die Offenlegung im Netz?

    • Bürger effizient, umfassend und preiswerter informieren
    • Bürgerbeteiligung auf lokaler Ebene forcieren
    • konkrete Haushaltssanierungsvorschläge erkennen und vorschlagen
    • Bürger-Know-How besser nutzen
    • interkommunale Zusammenarbeit fördern
    • Erfordernisse aus der Schuldenbremse transparenter machen

    Was sind Kritikpunkte an einer Offenlegung?

    Gegenargument: „Normalbürger ist mit den Zahlen überfordert und zieht falsche Schlüsse“ Aufgeklärten Bürgern genügt die Vorlage des Jahresabschlusses im Netz. Teure bunte Broschüren mit einigen ausgewählten Haushaltszahlen für den Normalbürger sind kein Ziel dieser Initiative. Es geht um die Offenlegung des gesetzlichen Jahresabschlusses. Nicht mehr und nicht weniger. Jeder Kommune steht es frei diesen auf Bürgerversammlungen in Auszügen und anderer Darstellungsform zu präsentieren oder lokal zusätzlich zu veröffentlichen und zu kommentieren.

    Gegenargument: „Offenlegung im Netz kostet Geld“ Eine öffentliche Plattform wie www.ebundesanzeiger.de existiert bereits. Die Prozesse zur Offenlegung von Jahresabschlüssen sind nicht neu zu erfinden, sondern lediglich der Meldekreis zu erweitern. Die Anpassungsarbeiten auf der Plattform sollten daher überschaubar sein. Die Kommunen sparen Zeit für Fotokopien. Wenn Kommunen neben dem Zahlenwerk noch bunte Bürgerhaushaltsbroschüren erstellen, ist dies eine freiwillige Ausgabenposition, die unabhängig ist von dieser Initiative.

    Gegenargument: „Andere Länder haben Einblick in deutsche Jahresabschlüsse“ Die ganze Internetwelt hat Zugang zu den offengelegten Jahresabschlüssen der Kapitalgesellschaften. Jahresabschlüsse sind für die Welt eine vertraute (erwartete) Informationsbasis, die Spekulationen über die finanzielle Lage beenden und Vertrauen schaffen bzw. Entscheidungen forcieren dieses Vertrauen wieder in absehbarer Zeit herzustellen. Deutschland ist zudem gut geeignet in der EU hier voran zu gehen (analog zur kommunalen Schuldenbremse). Insofern ist 2011 ein gutes Startjahr den Bürgern mit der Veröffentlichung der Jahresabschlüsse den Pfad zur Einhaltung der Schuldengrenze transparent zu machen. Je früher alle Kommunen an dieser Herausforderung konkret arbeiten, desto leichter ist der Anpassungsprozess. Informierte Bürger können die Lokalpolitik dabei unterstützen und defizitfreudige Abgeordnete abbremsen. Gegenüber Nachbargemeinden werden die Daten auf interner Ebene ohnehin heute bereits verglichen. Der Nutzen an lokalen Haushalten ist für andere Länder, die nicht Gläubiger oder Vertragspartner der Kommune sind, nur nachrangig interessant. Werden in anderen Ländern Ansatzpunkte zur Verbesserung deren Haushalte erkannt, kann dies zur Stabilität deren Haushalte beitragen. Davon profitiert Deutschland als ein Mitglied im Euro-Haftungsverbund und als Exportland.

    Mit der Internettransparenz nicht-personengebundener Informationen sollte eine moderne Demokratie kein Problem haben.

    Zusammenfassung

    Der öffentliche demokratische Staat sollte sich mindestens der gleichen öffentlichen Transparenz stellen wie dies private Unternehmen für ihre Kunden, Mitarbeiter und Gläubiger im Internet tun. Dies erhöht das Vertrauen in die Volksvertretung. Die aktuellen gesetzlichen „Bedenken gegen die Internetveröffentlichung“ sind für ein modernes Land wie Deutschland dringend reformbedürftig, um dem Pfad zur Schuldenbremse mit Beteiligung der Bürger sicher gehen zu können. Aus dem Verbot muss ein Offenlegungsgebot gemacht werden. Durch Pflichtveröffentlichungen im Netz können Zeit und Kosten gespart werden.

    Die Enquet-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ bittet Sie daher um Unterstützung des Anliegens der Veröffentlichung aller kommunalen Jahresabschlüsse im Internet. Bitte helfen Sie uns die Volksvertreter von der Transparenz zu überzeugen.

  • Offenlegung der Jahresabschlüsse aller Gemeinden, Städte und Kreise im Internet

    von Tintenfisch20, angelegt

    Erforderlich ist eine Offenlegungspflicht der genehmigten Jahresabschlüsse im Internet z.B. analog den Vorschriften für Kapitalgesellschaften [elektronischer Bundesanzeiger] (www.ebundesanzeiger.de). Das schafft mehr Bürgerbeteiligung und Verständnis der Zusammenhänge. Verbesserungsvorschläge können von jedem Bürgern erkannt und mit den Abgeordneten und anderen Bürgern diskutiert werden.

    Warum Offenlegung kommunaler Haushalte im Internet?

    Viele Gesetze und Entscheidungen der EU, des Bundes- und Landtages schlagen sich auch im Kommunalhaushalt nieder. Beispielsweise Investitionsverpflichtungen für Kanalbau in abgelegenen Randgebieten, Ausgabenverlagerung von Bund/Land auf Kommune wegen Hartz IV oder Kindertagesstätten. Kürzung der kommunalen Förderprogramme, Erhöhung der Kreisumlagen, Haushaltssperren oder andere Eingriffe in die Kommunalpolitik zeigen die Abhängigkeiten der Gebietskörperschaften und erfordern für alle Beteiligten untereinander und erfordern mehr Transparenz aller Gebietskörperschaften. Desweiteren sind die Ergebnishaushalte in vielen Kommunen auch unter Herausrechnung der von übergeordneten Stellen verordneten Belastungen stark defizitär (was den kommunalen Handlungsbedarf in den nächsten Jahren zeigt). Die Bürger werden gleichzeitig von der Politik aufgerufen Lösungsvorschläge zu machen. Basisinformationen werden jedoch nur mühsam und oberflächlich zur Verfügung gestellt. Viele Abgeordnete schaffen es nicht einer Mehrzahl der Bürger die notwendigen Informationen von EU, Bund, Land, Kommunen effizient und im gewünschten Turnus und Umfang zur Verfügung zu stellen. Somit leidet Nachvollziehbarkeit, Vertrauen und Glaubwürdigkeit (wie die abnehmende Wahlbeteiligung bzw. stärker schwankende Wahlergebnisse oder Begriffe wie „Wutbürger“ zeigen). Eine Entfremdung der Politiker von den Bürgern kann nur mit mehr Transparenz vermieden werden. Mit Zurückhaltung schafft die Politik kein Vertrauen.

    Der Jahresabschluss zeigt die Situation von Vermögen, Schulden und Ergebnislage in standardisierter, vergleichbarer Form und schafft eine Basis für effiziente Bürgerbeteiligung.

    Die Finanzmärkte behandeln die öffentlichen Haushalte vergleichbar wie Unternehmen. Eine grenzenlose öffentliche Verschuldung wird nicht mehr akzeptiert. Das haben viele Politiker mittlerweile verstanden. Insofern müssen auch vergleichbare Informationspflichten gelten, ansonsten müssen unnötige Intransparenzprämien gezahlt werden und es entstehen größere Unsicherheit über die künftige Zahlungsfähigkeit der Kommunen. Der auf Intransparenz zurückgehende Teil der Zinskosten ist mit der Pflichtoffenlegung für alle Bürger und Gläubiger vermeidbar.

    Die Offenlegung der reinen Zahlen über Vermögen, Schulden, den Ergebnishaushalt, die Produkte und die nicht-personenbezogenen Erläuterungen im Anhang sind in einer Demokratie zwingend der Bevölkerung im Netz offenzulegen. Hier geht es um ein öffentliches Interesse der Bürger an den Regionen seines Haftungsverbundes (derzeit ist der Haftungsverbund Deutschland. Diskutiert wird diesen auf die Eurozone auszuweiten, dann wären auch die nationalen Haushalte der Euroländer in Deutschland im Netz auf Deutsch für die Bürger zugänglich zu machen).

    Wie ist der Stand der aktuellen Offenlegung derzeit?

    Offenlegung des kommunalen Jahresabschlusses im Netz spielt in Deutschland keine Rolle. Oft gibt es Bedenkenträger gegen die Offenlegung im Netz. Einige Kommunen veröffentlichen ausgewählte Informationen.

    Derzeit sind die Informationen persönlich im Rathaus oder der Kreisverwaltung einsehbar. Und dies nur während bestimmter Öffnungszeiten (für Berufstätige nicht machbar) und nur zeitlich begrenzt (z.B. 1 Woche) und zudem nur auf Wohlwollen der Behörden kopierbar. Ferner besteht die Möglichkeit am späten Abend noch eine öffentliche Abgeordnetenversammlung mit zehn Tagesordnungspunkten zu besuchen. Also mit einigen Dutzend Stunden Zeitaufwand pro Jahr könnten sich Bürger heute Informationsteile besorgen. Bei Offenlegung im Netz ginge dies gezielt, in wenigen Stunden pro Jahr und mit Zugriff auf historische Veröffentlichungen und elektronischen Suchfunktionen.

    Unter BürgerNÄHE wird derzeit die Aufforderung zu einem persönlichen Besuch mit Wartezeit und unnötigen Kopier- und Personalkosten verstanden (als ob Geld bei der Informationsherausgabe an Bürger keine Rolle spielen würde). Diese Art von „Transparenz“ und „Öffentlichkeitsarbeit“ ist nicht zeitgemäß für ein Land, welches eine moderne Bildungsrepublik sein möchte und nicht ablässt den Bürgern davon zu berichten. Die Wirklichkeit ist, dass Millionen in papiergebundene Haushaltsbroschüren, die Bindung von kommunalen Personalkapazitäten und dezentrale Fotokopien investiert wird. Geld was man in effizienten Informationstransport über das Netz umleiten könnte.

    Die Regionaldaten der statistischen Landesämter sind überaltet (3-7 Jahre alte Unterlagen nützen nichts), sind oft nur auf Kreisebene vorhanden (nicht auf Gemeindeebene) und das wichtigste Problem ist: Die Daten sind zu oberflächlich und nützen daher nichts für Lösungsvorschläge zu einzelnen Kostenblöcken oder Produkten. Auch macht es wenig Sinn diese künstliche Statistik mit viel Personalaufwand weiter aufzublähen, da die Daten im Jahresabschluss ausreichend vorhanden sind und dieser fertige Bericht lediglich offengelegt werden braucht. Alles andere verursacht unnötige Kosten und ist dennoch zu grob für die Bürgerbeteiligung. Mit den Zahlen der Landesämter ist keine konkrete Bürgerbeteiligung möglich. Die Initiative hat sich die Zahlen angeschaut.

    Ein gutes Praxisbeispiel, welches zeigt wie es gehen kann

    Ein Praxisbeispiel für einen Jahresabschluss kann man sich auf der Seite des Hessischen Finanzministeriums anschauen. Der Jahresabschluss beginnt mit Seite 61-100. Ergänzt werden muss noch die Produktübersicht, damit die Bürger wissen welche Dienstleistungen sich rechnen und welche nicht und wie sich dies in den Jahren entwickelt und ob dies konform mit den lokalen Beschlüssen geht.

    [Link zum Finanzministerium in Hessen] (http://www.hmdf.hessen.de). Dann "Finanzen", "Doppik", "Geschäftsbericht2009 ab Seite 61".

    Was soll nicht veröffentlicht werden?

    Vertrauliche personenbezogene Angaben sollten nicht im Internet offenlegungspflichtig sein (z.B. Anhangangabe zum Gehalt eines kommunalen Geschäftsführers eines kleinen Zweckbetriebs an dem die Kommune beteiligt ist).

    Die veröffentlichten Jahresabschlüsse könnten nach einigen Jahren automatisch gelöscht werden (z.B. orientiert an den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen).

    Was sind denkbare spätere Weiterentwicklungen?

    Die Parallelinitiative mit dem Live-Stream kann für EU, Bund und eventuell die Länder gelten. Für Kreise und Gemeinden ist dieses Medium nicht effizient. Für kommunale Haushalte sind ex-post-Veröffentlichungen im Netz vorteilhafter und der Upload einmal pro Jahr mit wenig Aufwand umsetzbar. Auf freiwilliger Ebene kann eine Offenlegung von Einladungen und Ergebnisprotokollen der Abgeordnetenversammlungen sowie der Haushalts-, Investitions- und Finanzplanung erfolgen.

    In einer weiteren Stufe können sich einzelne Kommunen für den Online-Quervergleiche nach bestimmten Merkmalen (Regionen, Größenstrukturen, Kennzahlen je Einwohner) freischalten lassen. Nicht freigeschaltete Kommunen gehen in die Durchschnitte und Quantile ein, sind jedoch nicht einzeln als Referenzkommune auswählbar. An der Pflichtveröffentlichung des Jahresabschlusses geht jedoch aus Sicht der Initiative kein Weg vorbei.

    Eine Auswahl von Fragestellungen, die mit dem Jahresabschluss transparent werden:

    • Welche Investitionen wurden vorgenommen und was haben diese gekostet (vor und nach Zuschüssen)?
    • Welche Schulden hat die Gemeinde (Verbindlichkeitsspiegel)?
    • Welche sonstigen Verpflichtungen sind bilanziert?
    • Wie ist der Stand des Vermögensüberschusses bzw. der Überschuldung?
    • Welche Einnahmen hat die Kommune?
    • Wie viel Geld wird kommunal wofür eingenommen?
    • Wie haben sich Steuer-/Abgabenerhöhungen ausgewirkt?
    • Wie haben sich Schlüsselzuweisungen von Bund/Land verändert?
    • Welche Produkte erzielen wie viel Einnahmen?
    • Welche Ausgaben hat die Kommune?
    • Wie hoch sind die Ausgabenpositionen (Verwaltung, Abschreibung, Zinsen etc.)?
    • Was entfällt auf welche Produkte (Kita, Sportstätten, Feuerwehren etc)?

    Welche Vorteile hat die Offenlegung im Netz?

    • Bürger effizient, umfassend und preiswerter informieren
    • Bürgerbeteiligung auf lokaler Ebene forcieren
    • konkrete Haushaltssanierungsvorschläge erkennen und vorschlagen
    • Bürger-Know-How besser nutzen
    • interkommunale Zusammenarbeit fördern
    • Erfordernisse aus der Schuldenbremse transparenter machen

    Was sind Kritikpunkte an einer Offenlegung?

    Gegenargument: „Normalbürger ist mit den Zahlen überfordert und zieht falsche Schlüsse“ Aufgeklärten Bürgern genügt die Vorlage des Jahresabschlusses im Netz. Teure bunte Broschüren mit einigen ausgewählten Haushaltszahlen für den Normalbürger sind kein Ziel dieser Initiative. Es geht um die Offenlegung des gesetzlichen Jahresabschlusses. Nicht mehr und nicht weniger. Jeder Kommune steht es frei diesen auf Bürgerversammlungen in Auszügen und anderer Darstellungsform zu präsentieren oder lokal zusätzlich zu veröffentlichen und zu kommentieren.

    Gegenargument: „Offenlegung im Netz kostet Geld“ Eine öffentliche Plattform wie www.ebundesanzeiger.de existiert bereits. Die Prozesse zur Offenlegung von Jahresabschlüssen sind nicht neu zu erfinden, sondern lediglich der Meldekreis zu erweitern. Die Anpassungsarbeiten auf der Plattform sollten daher überschaubar sein. Die Kommunen sparen Zeit für Fotokopien. Wenn Kommunen neben dem Zahlenwerk noch bunte Bürgerhaushaltsbroschüren erstellen, ist dies eine freiwillige Ausgabenposition, die unabhängig ist von dieser Initiative.

    Gegenargument: „Andere Länder haben Einblick in deutsche Jahresabschlüsse“ Die ganze Internetwelt hat Zugang zu den offengelegten Jahresabschlüssen der Kapitalgesellschaften. Jahresabschlüsse sind für die Welt eine vertraute (erwartete) Informationsbasis, die Spekulationen über die finanzielle Lage beenden und Vertrauen schaffen bzw. Entscheidungen forcieren dieses Vertrauen wieder in absehbarer Zeit herzustellen. Deutschland ist zudem gut geeignet in der EU hier voran zu gehen (analog zur kommunalen Schuldenbremse). Insofern ist 2011 ein gutes Startjahr den Bürgern mit der Veröffentlichung der Jahresabschlüsse den Pfad zur Einhaltung der Schuldengrenze transparent zu machen. Je früher alle Kommunen an dieser Herausforderung konkret arbeiten, desto leichter ist der Anpassungsprozess. Informierte Bürger können die Lokalpolitik dabei unterstützen und defizitfreudige Abgeordnete abbremsen. Gegenüber Nachbargemeinden werden die Daten auf interner Ebene ohnehin heute bereits verglichen. Der Nutzen an lokalen Haushalten ist für andere Länder, die nicht Gläubiger oder Vertragspartner der Kommune sind, nur nachrangig interessant. Werden in anderen Ländern Ansatzpunkte zur Verbesserung deren Haushalte erkannt, kann dies zur Stabilität deren Haushalte beitragen. Davon profitiert Deutschland als ein Mitglied im Euro-Haftungsverbund und als Exportland.

    Mit der Internettransparenz nicht-personengebundener Informationen sollte eine moderne Demokratie kein Problem haben.

    Zusammenfassung

    Der öffentliche demokratische Staat sollte sich mindestens der gleichen öffentlichen Transparenz stellen wie dies private Unternehmen für ihre Kunden, Mitarbeiter und Gläubiger im Internet tun. Dies erhöht das Vertrauen in die Volksvertretung. Die aktuellen gesetzlichen „Bedenken gegen die Internetveröffentlichung“ sind für ein modernes Land wie Deutschland dringend reformbedürftig, um dem Pfad zur Schuldenbremse mit Beteiligung der Bürger sicher gehen zu können. Aus dem Verbot muss ein Offenlegungsgebot gemacht werden. Durch Pflichtveröffentlichungen im Netz können Zeit und Kosten gespart werden.

    Die Enquet-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ bittet Sie daher um Unterstützung des Anliegens der Veröffentlichung aller kommunalen Jahresabschlüsse im Internet. Bitte helfen Sie uns die Volksvertreter von der Transparenz zu überzeugen.

  • Offenlegung der Jahresabschlüsse aller Gemeinden, Städte und Kreise im Internet

    von Tintenfisch20, angelegt

    Erforderlich ist eine Offenlegungspflicht der genehmigten Jahresabschlüsse im Internet z.B. analog den Vorschriften für Kapitalgesellschaften [elektronischer Bundesanzeiger] (www.ebundesanzeiger.de). Das schafft mehr Bürgerbeteiligung und Verständnis der Zusammenhänge. Verbesserungsvorschläge können von jedem Bürgern erkannt und mit den Abgeordneten und anderen Bürgern diskutiert werden.

    Warum Offenlegung kommunaler Haushalte im Internet?

    Viele Gesetze und Entscheidungen der EU, des Bundes- und Landtages schlagen sich auch im Kommunalhaushalt nieder. Beispielsweise Investitionsverpflichtungen für Kanalbau in abgelegenen Randgebieten, Ausgabenverlagerung von Bund/Land auf Kommune wegen Hartz IV oder Kindertagesstätten. Kürzung der kommunalen Förderprogramme, Erhöhung der Kreisumlagen, Haushaltssperren oder andere Eingriffe in die Kommunalpolitik zeigen die Abhängigkeiten der Gebietskörperschaften untereinander und erfordern mehr Transparenz aller Gebietskörperschaften. Desweiteren sind die Ergebnishaushalte in vielen Kommunen auch unter Herausrechnung der von übergeordneten Stellen verordneten Belastungen stark defizitär (was den kommunalen Handlungsbedarf in den nächsten Jahren zeigt). Die Bürger werden gleichzeitig von der Politik aufgerufen Lösungsvorschläge zu machen. Basisinformationen werden jedoch nur mühsam und oberflächlich zur Verfügung gestellt. Viele Abgeordnete schaffen es nicht einer Mehrzahl der Bürger die notwendigen Informationen von EU, Bund, Land, Kommunen effizient und im gewünschten Turnus und Umfang zur Verfügung zu stellen. Somit leidet Nachvollziehbarkeit, Vertrauen und Glaubwürdigkeit (wie die abnehmende Wahlbeteiligung bzw. stärker schwankende Wahlergebnisse oder Begriffe wie „Wutbürger“ zeigen). Eine Entfremdung der Politiker von den Bürgern kann nur mit mehr Transparenz vermieden werden. Mit Zurückhaltung schafft die Politik kein Vertrauen.

    Der Jahresabschluss zeigt die Situation von Vermögen, Schulden und Ergebnislage in standardisierter, vergleichbarer Form und schafft eine Basis für effiziente Bürgerbeteiligung.

    Die Finanzmärkte behandeln die öffentlichen Haushalte vergleichbar wie Unternehmen. Eine grenzenlose öffentliche Verschuldung wird nicht mehr akzeptiert. Das haben viele Politiker mittlerweile verstanden. Insofern müssen auch vergleichbare Informationspflichten gelten, ansonsten müssen unnötige Intransparenzprämien gezahlt werden und es entstehen größere Unsicherheit über die künftige Zahlungsfähigkeit der Kommunen. Der auf Intransparenz zurückgehende Teil der Zinskosten ist mit der Pflichtoffenlegung für alle Bürger und Gläubiger vermeidbar.

    Die Offenlegung der reinen Zahlen über Vermögen, Schulden, den Ergebnishaushalt, die Produkte und die nicht-personenbezogenen Erläuterungen im Anhang sind in einer Demokratie zwingend der Bevölkerung im Netz offenzulegen. Hier geht es um ein öffentliches Interesse der Bürger an den Regionen seines Haftungsverbundes (derzeit ist der Haftungsverbund Deutschland. Diskutiert wird diesen auf die Eurozone auszuweiten, dann wären auch die nationalen Haushalte der Euroländer in Deutschland im Netz auf Deutsch für die Bürger zugänglich zu machen).

    Wie ist der Stand der aktuellen Offenlegung derzeit?

    Offenlegung des kommunalen Jahresabschlusses im Netz spielt in Deutschland keine Rolle. Oft gibt es Bedenkenträger gegen die Offenlegung im Netz. Einige Kommunen veröffentlichen ausgewählte Informationen.

    Derzeit sind die Informationen persönlich im Rathaus oder der Kreisverwaltung einsehbar. Und dies nur während bestimmter Öffnungszeiten (für Berufstätige nicht machbar) und nur zeitlich begrenzt (z.B. 1 Woche) und zudem nur auf Wohlwollen der Behörden kopierbar. Ferner besteht die Möglichkeit am späten Abend noch eine öffentliche Abgeordnetenversammlung mit zehn Tagesordnungspunkten zu besuchen. Also mit einigen Dutzend Stunden Zeitaufwand pro Jahr könnten sich Bürger heute Informationsteile besorgen. Bei Offenlegung im Netz ginge dies gezielt, in wenigen Stunden pro Jahr und mit Zugriff auf historische Veröffentlichungen und elektronischen Suchfunktionen.

    Unter BürgerNÄHE wird derzeit die Aufforderung zu einem persönlichen Besuch mit Wartezeit und unnötigen Kopier- und Personalkosten verstanden (als ob Geld bei der Informationsherausgabe an Bürger keine Rolle spielen würde). Diese Art von „Transparenz“ und „Öffentlichkeitsarbeit“ ist nicht zeitgemäß für ein Land, welches eine moderne Bildungsrepublik sein möchte und nicht ablässt den Bürgern davon zu berichten. Die Wirklichkeit ist, dass Millionen in papiergebundene Haushaltsbroschüren, die Bindung von kommunalen Personalkapazitäten und dezentrale Fotokopien investiert wird. Geld was man in effizienten Informationstransport über das Netz umleiten könnte.

    Die Regionaldaten der statistischen Landesämter sind überaltet (3-7 Jahre alte Unterlagen nützen nichts), sind oft nur auf Kreisebene vorhanden (nicht auf Gemeindeebene) und das wichtigste Problem ist: Die Daten sind zu oberflächlich und nützen daher nichts für Lösungsvorschläge zu einzelnen Kostenblöcken oder Produkten. Auch macht es wenig Sinn diese künstliche Statistik mit viel Personalaufwand weiter aufzublähen, da die Daten im Jahresabschluss ausreichend vorhanden sind und dieser fertige Bericht lediglich offengelegt werden braucht. Alles andere verursacht unnötige Kosten und ist dennoch zu grob für die Bürgerbeteiligung. Mit den Zahlen der Landesämter ist keine konkrete Bürgerbeteiligung möglich. Die Initiative hat sich die Zahlen angeschaut.

    Ein gutes Praxisbeispiel, welches zeigt wie es gehen kann

    Ein Praxisbeispiel für einen Jahresabschluss kann man sich auf der Seite des Hessischen Finanzministeriums anschauen. Der Jahresabschluss beginnt mit Seite 61-100. Ergänzt werden muss noch die Produktübersicht, damit die Bürger wissen welche Dienstleistungen sich rechnen und welche nicht und wie sich dies in den Jahren entwickelt und ob dies konform mit den lokalen Beschlüssen geht.

    [Link zum Finanzministerium in Hessen] (http://www.hmdf.hessen.de). Dann "Finanzen", "Doppik", "Geschäftsbericht2009 ab Seite 61".

    Was soll nicht veröffentlicht werden?

    Vertrauliche personenbezogene Angaben sollten nicht im Internet offenlegungspflichtig sein (z.B. Anhangangabe zum Gehalt eines kommunalen Geschäftsführers eines kleinen Zweckbetriebs an dem die Kommune beteiligt ist).

    Die veröffentlichten Jahresabschlüsse könnten nach einigen Jahren automatisch gelöscht werden (z.B. orientiert an den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen).

    Was sind denkbare spätere Weiterentwicklungen?

    Die Parallelinitiative mit dem Live-Stream kann für EU, Bund und eventuell die Länder gelten. Für Kreise und Gemeinden ist dieses Medium nicht effizient. Für kommunale Haushalte sind ex-post-Veröffentlichungen im Netz vorteilhafter und der Upload einmal pro Jahr mit wenig Aufwand umsetzbar. Auf freiwilliger Ebene kann eine Offenlegung von Einladungen und Ergebnisprotokollen der Abgeordnetenversammlungen sowie der Haushalts-, Investitions- und Finanzplanung erfolgen.

    In einer weiteren Stufe können sich einzelne Kommunen für den Online-Quervergleiche nach bestimmten Merkmalen (Regionen, Größenstrukturen, Kennzahlen je Einwohner) freischalten lassen. Nicht freigeschaltete Kommunen gehen in die Durchschnitte und Quantile ein, sind jedoch nicht einzeln als Referenzkommune auswählbar. An der Pflichtveröffentlichung des Jahresabschlusses geht jedoch aus Sicht der Initiative kein Weg vorbei.

    Eine Auswahl von Fragestellungen, die mit dem Jahresabschluss transparent werden:

    • Welche Investitionen wurden vorgenommen und was haben diese gekostet (vor und nach Zuschüssen)?
    • Welche Schulden hat die Gemeinde (Verbindlichkeitsspiegel)?
    • Welche sonstigen Verpflichtungen sind bilanziert?
    • Wie ist der Stand des Vermögensüberschusses bzw. der Überschuldung?
    • Welche Einnahmen hat die Kommune?
    • Wie viel Geld wird kommunal wofür eingenommen?
    • Wie haben sich Steuer-/Abgabenerhöhungen ausgewirkt?
    • Wie haben sich Schlüsselzuweisungen von Bund/Land verändert?
    • Welche Produkte erzielen wie viel Einnahmen?
    • Welche Ausgaben hat die Kommune?
    • Wie hoch sind die Ausgabenpositionen (Verwaltung, Abschreibung, Zinsen etc.)?
    • Was entfällt auf welche Produkte (Kita, Sportstätten, Feuerwehren etc)?

    Welche Vorteile hat die Offenlegung im Netz?

    • Bürger effizient, umfassend und preiswerter informieren
    • Bürgerbeteiligung auf lokaler Ebene forcieren
    • konkrete Haushaltssanierungsvorschläge erkennen und vorschlagen
    • Bürger-Know-How besser nutzen
    • interkommunale Zusammenarbeit fördern
    • Erfordernisse aus der Schuldenbremse transparenter machen

    Was sind Kritikpunkte an einer Offenlegung?

    Gegenargument: „Normalbürger ist mit den Zahlen überfordert und zieht falsche Schlüsse“ Aufgeklärten Bürgern genügt die Vorlage des Jahresabschlusses im Netz. Teure bunte Broschüren mit einigen ausgewählten Haushaltszahlen für den Normalbürger sind kein Ziel dieser Initiative. Es geht um die Offenlegung des gesetzlichen Jahresabschlusses. Nicht mehr und nicht weniger. Jeder Kommune steht es frei diesen auf Bürgerversammlungen in Auszügen und anderer Darstellungsform zu präsentieren oder lokal zusätzlich zu veröffentlichen und zu kommentieren.

    Gegenargument: „Offenlegung im Netz kostet Geld“ Eine öffentliche Plattform wie www.ebundesanzeiger.de existiert bereits. Die Prozesse zur Offenlegung von Jahresabschlüssen sind nicht neu zu erfinden, sondern lediglich der Meldekreis zu erweitern. Die Anpassungsarbeiten auf der Plattform sollten daher überschaubar sein. Die Kommunen sparen Zeit für Fotokopien. Wenn Kommunen neben dem Zahlenwerk noch bunte Bürgerhaushaltsbroschüren erstellen, ist dies eine freiwillige Ausgabenposition, die unabhängig ist von dieser Initiative.

    Gegenargument: „Andere Länder haben Einblick in deutsche Jahresabschlüsse“ Die ganze Internetwelt hat Zugang zu den offengelegten Jahresabschlüssen der Kapitalgesellschaften. Jahresabschlüsse sind für die Welt eine vertraute (erwartete) Informationsbasis, die Spekulationen über die finanzielle Lage beenden und Vertrauen schaffen bzw. Entscheidungen forcieren dieses Vertrauen wieder in absehbarer Zeit herzustellen. Deutschland ist zudem gut geeignet in der EU hier voran zu gehen (analog zur kommunalen Schuldenbremse). Insofern ist 2011 ein gutes Startjahr den Bürgern mit der Veröffentlichung der Jahresabschlüsse den Pfad zur Einhaltung der Schuldengrenze transparent zu machen. Je früher alle Kommunen an dieser Herausforderung konkret arbeiten, desto leichter ist der Anpassungsprozess. Informierte Bürger können die Lokalpolitik dabei unterstützen und defizitfreudige Abgeordnete abbremsen. Gegenüber Nachbargemeinden werden die Daten auf interner Ebene ohnehin heute bereits verglichen. Der Nutzen an lokalen Haushalten ist für andere Länder, die nicht Gläubiger oder Vertragspartner der Kommune sind, nur nachrangig interessant. Werden in anderen Ländern Ansatzpunkte zur Verbesserung deren Haushalte erkannt, kann dies zur Stabilität deren Haushalte beitragen. Davon profitiert Deutschland als ein Mitglied im Euro-Haftungsverbund und als Exportland.

    Mit der Internettransparenz nicht-personengebundener Informationen sollte eine moderne Demokratie kein Problem haben.

    Zusammenfassung

    Der öffentliche demokratische Staat sollte sich mindestens der gleichen öffentlichen Transparenz stellen wie dies private Unternehmen für ihre Kunden, Mitarbeiter und Gläubiger im Internet tun. Dies erhöht das Vertrauen in die Volksvertretung. Die aktuellen gesetzlichen „Bedenken gegen die Internetveröffentlichung“ sind für ein modernes Land wie Deutschland dringend reformbedürftig, um dem Pfad zur Schuldenbremse mit Beteiligung der Bürger sicher gehen zu können. Aus dem Verbot muss ein Offenlegungsgebot gemacht werden. Durch Pflichtveröffentlichungen im Netz können Zeit und Kosten gespart werden.

    Die Enquet-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ bittet Sie daher um Unterstützung des Anliegens der Veröffentlichung aller kommunalen Jahresabschlüsse im Internet. Bitte helfen Sie uns die Volksvertreter von der Transparenz zu überzeugen.

  • Offenlegung der Jahresabschlüsse aller Gemeinden, Städte und Kreise im Internet

    von Tintenfisch20, angelegt

    Erforderlich ist eine Offenlegungspflicht der genehmigten Jahresabschlüsse im Internet z.B. analog den Vorschriften für Kapitalgesellschaften [elektronischer Bundesanzeiger] (www.ebundesanzeiger.de). Das schafft mehr Bürgerbeteiligung und Verständnis der Zusammenhänge. Verbesserungsvorschläge können von jedem Bürgern erkannt und mit den Abgeordneten und anderen Bürgern diskutiert werden.

    Warum Offenlegung kommunaler Haushalte im Internet?

    Viele Gesetze und Entscheidungen der EU, des Bundes- und Landtages schlagen sich auch im Kommunalhaushalt nieder. Beispielsweise Investitionsverpflichtungen für Kanalbau in abgelegenen Randgebieten, Ausgabenverlagerung von Bund/Land auf Kommune wegen Hartz IV oder Kindertagesstätten. Kürzung der kommunalen Förderprogramme, Erhöhung der Kreisumlagen, Haushaltssperren oder andere Eingriffe in die Kommunalpolitik zeigen die Abhängigkeiten der Gebietskörperschaften untereinander und erfordern mehr Transparenz aller Gebietskörperschaften. Desweiteren sind die Ergebnishaushalte in vielen Kommunen auch unter Herausrechnung der von übergeordneten Stellen verordneten Belastungen stark defizitär (was den kommunalen Handlungsbedarf in den nächsten Jahren zeigt). Die Bürger werden gleichzeitig von der Politik aufgerufen Lösungsvorschläge zu machen. Basisinformationen werden jedoch nur mühsam und oberflächlich zur Verfügung gestellt. Viele Abgeordnete schaffen es nicht einer Mehrzahl der Bürger die notwendigen Informationen von EU, Bund, Land, Kommunen effizient und im gewünschten Turnus und Umfang zur Verfügung zu stellen. Somit leidet Nachvollziehbarkeit, Vertrauen und Glaubwürdigkeit (wie die abnehmende Wahlbeteiligung bzw. stärker schwankende Wahlergebnisse oder Begriffe wie „Wutbürger“ zeigen). Eine Entfremdung der Politiker von den Bürgern kann nur mit mehr Transparenz vermieden werden. Mit Zurückhaltung schafft die Politik kein Vertrauen.

    Der Jahresabschluss zeigt die Situation von Vermögen, Schulden und Ergebnislage in standardisierter, vergleichbarer Form und schafft eine Basis für effiziente Bürgerbeteiligung.

    Die Finanzmärkte behandeln die öffentlichen Haushalte vergleichbar wie Unternehmen. Das haben viele Politiker mittlerweile verstanden. Insofern müssen auch vergleichbare Informationspflichten gelten, ansonsten müssen unnötige Intransparenzprämien gezahlt werden und es entstehen größere Unsicherheit über die künftige Zahlungsfähigkeit der Kommunen. Der auf Intransparenz zurückgehende Teil der Zinskosten ist mit der Pflichtoffenlegung für alle Bürger und Gläubiger vermeidbar.

    Die Offenlegung der reinen Zahlen über Vermögen, Schulden, den Ergebnishaushalt, die Produkte und die nicht-personenbezogenen Erläuterungen im Anhang sind in einer Demokratie zwingend der Bevölkerung im Netz offenzulegen. Hier geht es um ein öffentliches Interesse der Bürger an den Regionen seines Haftungsverbundes (derzeit ist der Haftungsverbund Deutschland. Diskutiert wird diesen auf die Eurozone auszuweiten, dann wären auch die nationalen Haushalte der Euroländer in Deutschland im Netz auf Deutsch für die Bürger zugänglich zu machen).

    Wie ist der Stand der aktuellen Offenlegung derzeit?

    Offenlegung des kommunalen Jahresabschlusses im Netz spielt in Deutschland keine Rolle. Oft gibt es Bedenkenträger gegen die Offenlegung im Netz. Einige Kommunen veröffentlichen ausgewählte Informationen.

    Derzeit sind die Informationen persönlich im Rathaus oder der Kreisverwaltung einsehbar. Und dies nur während bestimmter Öffnungszeiten (für Berufstätige nicht machbar) und nur zeitlich begrenzt (z.B. 1 Woche) und zudem nur auf Wohlwollen der Behörden kopierbar. Ferner besteht die Möglichkeit am späten Abend noch eine öffentliche Abgeordnetenversammlung mit zehn Tagesordnungspunkten zu besuchen. Also mit einigen Dutzend Stunden Zeitaufwand pro Jahr könnten sich Bürger heute Informationsteile besorgen. Bei Offenlegung im Netz ginge dies gezielt, in wenigen Stunden pro Jahr und mit Zugriff auf historische Veröffentlichungen und elektronischen Suchfunktionen.

    Unter BürgerNÄHE wird derzeit die Aufforderung zu einem persönlichen Besuch mit Wartezeit und unnötigen Kopier- und Personalkosten verstanden (als ob Geld bei der Informationsherausgabe an Bürger keine Rolle spielen würde). Diese Art von „Transparenz“ und „Öffentlichkeitsarbeit“ ist nicht zeitgemäß für ein Land, welches eine moderne Bildungsrepublik sein möchte und nicht ablässt den Bürgern davon zu berichten. Die Wirklichkeit ist, dass Millionen in papiergebundene Haushaltsbroschüren, die Bindung von kommunalen Personalkapazitäten und dezentrale Fotokopien investiert wird. Geld was man in effizienten Informationstransport über das Netz umleiten könnte.

    Die Regionaldaten der statistischen Landesämter sind überaltet (3-7 Jahre alte Unterlagen nützen nichts), sind oft nur auf Kreisebene vorhanden (nicht auf Gemeindeebene) und das wichtigste Problem ist: Die Daten sind zu oberflächlich und nützen daher nichts für Lösungsvorschläge zu einzelnen Kostenblöcken oder Produkten. Auch macht es wenig Sinn diese künstliche Statistik mit viel Personalaufwand weiter aufzublähen, da die Daten im Jahresabschluss ausreichend vorhanden sind und dieser fertige Bericht lediglich offengelegt werden braucht. Alles andere verursacht unnötige Kosten und ist dennoch zu grob für die Bürgerbeteiligung. Mit den Zahlen der Landesämter ist keine konkrete Bürgerbeteiligung möglich. Die Initiative hat sich die Zahlen angeschaut.

    Ein gutes Praxisbeispiel, welches zeigt wie es gehen kann

    Ein Praxisbeispiel für einen Jahresabschluss kann man sich auf der Seite des Hessischen Finanzministeriums anschauen. Der Jahresabschluss beginnt mit Seite 61-100. Ergänzt werden muss noch die Produktübersicht, damit die Bürger wissen welche Dienstleistungen sich rechnen und welche nicht und wie sich dies in den Jahren entwickelt und ob dies konform mit den lokalen Beschlüssen geht.

    [Link zum Finanzministerium in Hessen] (http://www.hmdf.hessen.de). Dann "Finanzen", "Doppik", "Geschäftsbericht2009 ab Seite 61".

    Was soll nicht veröffentlicht werden?

    Vertrauliche personenbezogene Angaben sollten nicht im Internet offenlegungspflichtig sein (z.B. Anhangangabe zum Gehalt eines kommunalen Geschäftsführers eines kleinen Zweckbetriebs an dem die Kommune beteiligt ist).

    Die veröffentlichten Jahresabschlüsse könnten nach einigen Jahren automatisch gelöscht werden (z.B. orientiert an den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen).

    Was sind denkbare spätere Weiterentwicklungen?

    Die Parallelinitiative mit dem Live-Stream kann für EU, Bund und eventuell die Länder gelten. Für Kreise und Gemeinden ist dieses Medium nicht effizient. Für kommunale Haushalte sind ex-post-Veröffentlichungen im Netz vorteilhafter und der Upload einmal pro Jahr mit wenig Aufwand umsetzbar. Auf freiwilliger Ebene kann eine Offenlegung von Einladungen und Ergebnisprotokollen der Abgeordnetenversammlungen sowie der Haushalts-, Investitions- und Finanzplanung erfolgen.

    In einer weiteren Stufe können sich einzelne Kommunen für den Online-Quervergleiche nach bestimmten Merkmalen (Regionen, Größenstrukturen, Kennzahlen je Einwohner) freischalten lassen. Nicht freigeschaltete Kommunen gehen in die Durchschnitte und Quantile ein, sind jedoch nicht einzeln als Referenzkommune auswählbar. An der Pflichtveröffentlichung des Jahresabschlusses geht jedoch aus Sicht der Initiative kein Weg vorbei.

    Eine Auswahl von Fragestellungen, die mit dem Jahresabschluss transparent werden:

    • Welche Investitionen wurden vorgenommen und was haben diese gekostet (vor und nach Zuschüssen)?
    • Welche Schulden hat die Gemeinde (Verbindlichkeitsspiegel)?
    • Welche sonstigen Verpflichtungen sind bilanziert?
    • Wie ist der Stand des Vermögensüberschusses bzw. der Überschuldung?
    • Welche Einnahmen hat die Kommune?
    • Wie viel Geld wird kommunal wofür eingenommen?
    • Wie haben sich Steuer-/Abgabenerhöhungen ausgewirkt?
    • Wie haben sich Schlüsselzuweisungen von Bund/Land verändert?
    • Welche Produkte erzielen wie viel Einnahmen?
    • Welche Ausgaben hat die Kommune?
    • Wie hoch sind die Ausgabenpositionen (Verwaltung, Abschreibung, Zinsen etc.)?
    • Was entfällt auf welche Produkte (Kita, Sportstätten, Feuerwehren etc)?

    Welche Vorteile hat die Offenlegung im Netz?

    • Bürger effizient, umfassend und preiswerter informieren
    • Bürgerbeteiligung auf lokaler Ebene forcieren
    • konkrete Haushaltssanierungsvorschläge erkennen und vorschlagen
    • Bürger-Know-How besser nutzen
    • interkommunale Zusammenarbeit fördern
    • Erfordernisse aus der Schuldenbremse transparenter machen

    Was sind Kritikpunkte an einer Offenlegung?

    Gegenargument: „Normalbürger ist mit den Zahlen überfordert und zieht falsche Schlüsse“ Aufgeklärten Bürgern genügt die Vorlage des Jahresabschlusses im Netz. Teure bunte Broschüren mit einigen ausgewählten Haushaltszahlen für den Normalbürger sind kein Ziel dieser Initiative. Es geht um die Offenlegung des gesetzlichen Jahresabschlusses. Nicht mehr und nicht weniger. Jeder Kommune steht es frei diesen auf Bürgerversammlungen in Auszügen und anderer Darstellungsform zu präsentieren oder lokal zusätzlich zu veröffentlichen und zu kommentieren.

    Gegenargument: „Offenlegung im Netz kostet Geld“ Eine öffentliche Plattform wie www.ebundesanzeiger.de existiert bereits. Die Prozesse zur Offenlegung von Jahresabschlüssen sind nicht neu zu erfinden, sondern lediglich der Meldekreis zu erweitern. Die Anpassungsarbeiten auf der Plattform sollten daher überschaubar sein. Die Kommunen sparen Zeit für Fotokopien. Wenn Kommunen neben dem Zahlenwerk noch bunte Bürgerhaushaltsbroschüren erstellen, ist dies eine freiwillige Ausgabenposition, die unabhängig ist von dieser Initiative.

    Gegenargument: „Andere Länder haben Einblick in deutsche Jahresabschlüsse“ Die ganze Internetwelt hat Zugang zu den offengelegten Jahresabschlüssen der Kapitalgesellschaften. Jahresabschlüsse sind für die Welt eine vertraute (erwartete) Informationsbasis, die Spekulationen über die finanzielle Lage beenden und Vertrauen schaffen bzw. Entscheidungen forcieren dieses Vertrauen wieder in absehbarer Zeit herzustellen. Deutschland ist zudem gut geeignet in der EU hier voran zu gehen (analog zur kommunalen Schuldenbremse). Insofern ist 2011 ein gutes Startjahr den Bürgern mit der Veröffentlichung der Jahresabschlüsse den Pfad zur Einhaltung der Schuldengrenze transparent zu machen. Je früher alle Kommunen an dieser Herausforderung konkret arbeiten, desto leichter ist der Anpassungsprozess. Informierte Bürger können die Lokalpolitik dabei unterstützen und defizitfreudige Abgeordnete abbremsen. Gegenüber Nachbargemeinden werden die Daten auf interner Ebene ohnehin heute bereits verglichen. Der Nutzen an lokalen Haushalten ist für andere Länder, die nicht Gläubiger oder Vertragspartner der Kommune sind, nur nachrangig interessant. Werden in anderen Ländern Ansatzpunkte zur Verbesserung deren Haushalte erkannt, kann dies zur Stabilität deren Haushalte beitragen. Davon profitiert Deutschland als ein Mitglied im Euro-Haftungsverbund und als Exportland.

    Mit der Internettransparenz nicht-personengebundener Informationen sollte eine moderne Demokratie kein Problem haben.

    Zusammenfassung

    Der öffentliche demokratische Staat sollte sich mindestens der gleichen öffentlichen Transparenz stellen wie dies private Unternehmen für ihre Kunden, Mitarbeiter und Gläubiger im Internet tun. Dies erhöht das Vertrauen in die Volksvertretung. Die aktuellen gesetzlichen „Bedenken gegen die Internetveröffentlichung“ sind für ein modernes Land wie Deutschland dringend reformbedürftig, um dem Pfad zur Schuldenbremse mit Beteiligung der Bürger sicher gehen zu können. Aus dem Verbot muss ein Offenlegungsgebot gemacht werden. Durch Pflichtveröffentlichungen im Netz können Zeit und Kosten gespart werden.

    Die Enquet-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ bittet Sie daher um Unterstützung des Anliegens der Veröffentlichung aller kommunalen Jahresabschlüsse im Internet. Bitte helfen Sie uns die Volksvertreter von der Transparenz zu überzeugen.

  • Offenlegung der Jahresabschlüsse aller Gemeinden, Städte und Kreise im Internet

    von Tintenfisch20, angelegt

    Erforderlich ist eine Offenlegungspflicht der genehmigten Jahresabschlüsse im Internet z.B. analog den Vorschriften für Kapitalgesellschaften [elektronischer Bundesanzeiger] (www.ebundesanzeiger.de). Das schafft mehr Bürgerbeteiligung und Verständnis der Zusammenhänge. Verbesserungsvorschläge können von jedem Bürgern erkannt und mit den Abgeordneten und anderen Bürgern diskutiert werden.

    Warum Offenlegung kommunaler Haushalte im Internet?

    Viele Gesetze und Entscheidungen der EU, des Bundes- und Landtages schlagen sich auch im Kommunalhaushalt nieder. Beispielsweise Investitionsverpflichtungen für Kanalbau in abgelegenen Randgebieten, Ausgabenverlagerung von Bund/Land auf Kommune wegen Hartz IV oder Kindertagesstätten. Kürzung der kommunalen Förderprogramme, Erhöhung der Kreisumlagen, Haushaltssperren oder andere Eingriffe in die Kommunalpolitik zeigen die Abhängigkeiten der Gebietskörperschaften untereinander und erfordern mehr Transparenz aller Gebietskörperschaften. Desweiteren sind die Ergebnishaushalte in vielen Kommunen auch unter Herausrechnung der von übergeordneten Stellen verordneten Belastungen stark defizitär (was den kommunalen Handlungsbedarf in den nächsten Jahren zeigt). Die Bürger werden gleichzeitig von der Politik aufgerufen Lösungsvorschläge zu machen. Basisinformationen werden jedoch nur mühsam und oberflächlich zur Verfügung gestellt. Viele Abgeordnete schaffen es nicht einer Mehrzahl der Bürger die notwendigen Informationen von EU, Bund, Land, Kommunen effizient und im gewünschten Turnus und Umfang zur Verfügung zu stellen. Somit leidet Nachvollziehbarkeit, Vertrauen und Glaubwürdigkeit (wie die abnehmende Wahlbeteiligung bzw. stärker schwankende Wahlergebnisse oder Begriffe wie „Wutbürger“ zeigen). Eine Entfremdung der Politiker von den Bürgern kann nur mit mehr Transparenz vermieden werden. Mit Zurückhaltung schafft die Politik kein Vertrauen.

    Der Jahresabschluss zeigt die Situation von Vermögen, Schulden und Ergebnislage in standardisierter, vergleichbarer Form und schafft eine Basis für effiziente Bürgerbeteiligung.

    Die Finanzmärkte behandeln die öffentlichen Haushalte ihre Gläubiger (die öffentlichen Haushalte) wie Unternehmen. Das haben viele Politiker mittlerweile verstanden. Insofern müssen auch vergleichbare Informationspflichten gelten, ansonsten müssen unnötige Intransparenzprämien gezahlt werden und es entstehen größere Unsicherheit über die künftige Zahlungsfähigkeit der Kommunen. Der auf Intransparenz zurückgehende Teil der Zinskosten ist mit der Pflichtoffenlegung für alle Bürger und Gläubiger vermeidbar.

    Die Offenlegung der reinen Zahlen über Vermögen, Schulden, den Ergebnishaushalt, die Produkte und die nicht-personenbezogenen Erläuterungen im Anhang sind in einer Demokratie zwingend der Bevölkerung im Netz offenzulegen. Hier geht es um ein öffentliches Interesse der Bürger an den Regionen seines Haftungsverbundes (derzeit ist der Haftungsverbund Deutschland. Diskutiert wird diesen auf die Eurozone auszuweiten, dann wären auch die nationalen Haushalte der Euroländer in Deutschland im Netz auf Deutsch für die Bürger zugänglich zu machen).

    Wie ist der Stand der aktuellen Offenlegung derzeit?

    Offenlegung des kommunalen Jahresabschlusses im Netz spielt in Deutschland keine Rolle. Oft gibt es Bedenkenträger gegen die Offenlegung im Netz. Einige Kommunen veröffentlichen ausgewählte Informationen.

    Derzeit sind die Informationen persönlich im Rathaus oder der Kreisverwaltung einsehbar. Und dies nur während bestimmter Öffnungszeiten (für Berufstätige nicht machbar) und nur zeitlich begrenzt (z.B. 1 Woche) und zudem nur auf Wohlwollen der Behörden kopierbar. Ferner besteht die Möglichkeit am späten Abend noch eine öffentliche Abgeordnetenversammlung mit zehn Tagesordnungspunkten zu besuchen. Also mit einigen Dutzend Stunden Zeitaufwand pro Jahr könnten sich Bürger heute Informationsteile besorgen. Bei Offenlegung im Netz ginge dies gezielt, in wenigen Stunden pro Jahr und mit Zugriff auf historische Veröffentlichungen und elektronischen Suchfunktionen.

    Unter BürgerNÄHE wird derzeit die Aufforderung zu einem persönlichen Besuch mit Wartezeit und unnötigen Kopier- und Personalkosten verstanden (als ob Geld bei der Informationsherausgabe an Bürger keine Rolle spielen würde). Diese Art von „Transparenz“ und „Öffentlichkeitsarbeit“ ist nicht zeitgemäß für ein Land, welches eine moderne Bildungsrepublik sein möchte und nicht ablässt den Bürgern davon zu berichten. Die Wirklichkeit ist, dass Millionen in papiergebundene Haushaltsbroschüren, die Bindung von kommunalen Personalkapazitäten und dezentrale Fotokopien investiert wird. Geld was man in effizienten Informationstransport über das Netz umleiten könnte.

    Die Regionaldaten der statistischen Landesämter sind überaltet (3-7 Jahre alte Unterlagen nützen nichts), sind oft nur auf Kreisebene vorhanden (nicht auf Gemeindeebene) und das wichtigste Problem ist: Die Daten sind zu oberflächlich und nützen daher nichts für Lösungsvorschläge zu einzelnen Kostenblöcken oder Produkten. Auch macht es wenig Sinn diese künstliche Statistik mit viel Personalaufwand weiter aufzublähen, da die Daten im Jahresabschluss ausreichend vorhanden sind und dieser fertige Bericht lediglich offengelegt werden braucht. Alles andere verursacht unnötige Kosten und ist dennoch zu grob für die Bürgerbeteiligung. Mit den Zahlen der Landesämter ist keine konkrete Bürgerbeteiligung möglich. Die Initiative hat sich die Zahlen angeschaut.

    Ein gutes Praxisbeispiel, welches zeigt wie es gehen kann

    Ein Praxisbeispiel für einen Jahresabschluss kann man sich auf der Seite des Hessischen Finanzministeriums anschauen. Der Jahresabschluss beginnt mit Seite 61-100. Ergänzt werden muss noch die Produktübersicht, damit die Bürger wissen welche Dienstleistungen sich rechnen und welche nicht und wie sich dies in den Jahren entwickelt und ob dies konform mit den lokalen Beschlüssen geht.

    [Link zum Finanzministerium in Hessen] (http://www.hmdf.hessen.de). Dann "Finanzen", "Doppik", "Geschäftsbericht2009 ab Seite 61".

    Was soll nicht veröffentlicht werden?

    Vertrauliche personenbezogene Angaben sollten nicht im Internet offenlegungspflichtig sein (z.B. Anhangangabe zum Gehalt eines kommunalen Geschäftsführers eines kleinen Zweckbetriebs an dem die Kommune beteiligt ist).

    Die veröffentlichten Jahresabschlüsse könnten nach einigen Jahren automatisch gelöscht werden (z.B. orientiert an den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen).

    Was sind denkbare spätere Weiterentwicklungen?

    Die Parallelinitiative mit dem Live-Stream kann für EU, Bund und eventuell die Länder gelten. Für Kreise und Gemeinden ist dieses Medium nicht effizient. Für kommunale Haushalte sind ex-post-Veröffentlichungen im Netz vorteilhafter und der Upload einmal pro Jahr mit wenig Aufwand umsetzbar. Auf freiwilliger Ebene kann eine Offenlegung von Einladungen und Ergebnisprotokollen der Abgeordnetenversammlungen sowie der Haushalts-, Investitions- und Finanzplanung erfolgen.

    In einer weiteren Stufe können sich einzelne Kommunen für den Online-Quervergleiche nach bestimmten Merkmalen (Regionen, Größenstrukturen, Kennzahlen je Einwohner) freischalten lassen. Nicht freigeschaltete Kommunen gehen in die Durchschnitte und Quantile ein, sind jedoch nicht einzeln als Referenzkommune auswählbar. An der Pflichtveröffentlichung des Jahresabschlusses geht jedoch aus Sicht der Initiative kein Weg vorbei.

    Eine Auswahl von Fragestellungen, die mit dem Jahresabschluss transparent werden:

    • Welche Investitionen wurden vorgenommen und was haben diese gekostet (vor und nach Zuschüssen)?
    • Welche Schulden hat die Gemeinde (Verbindlichkeitsspiegel)?
    • Welche sonstigen Verpflichtungen sind bilanziert?
    • Wie ist der Stand des Vermögensüberschusses bzw. der Überschuldung?
    • Welche Einnahmen hat die Kommune?
    • Wie viel Geld wird kommunal wofür eingenommen?
    • Wie haben sich Steuer-/Abgabenerhöhungen ausgewirkt?
    • Wie haben sich Schlüsselzuweisungen von Bund/Land verändert?
    • Welche Produkte erzielen wie viel Einnahmen?
    • Welche Ausgaben hat die Kommune?
    • Wie hoch sind die Ausgabenpositionen (Verwaltung, Abschreibung, Zinsen etc.)?
    • Was entfällt auf welche Produkte (Kita, Sportstätten, Feuerwehren etc)?

    Welche Vorteile hat die Offenlegung im Netz?

    • Bürger effizient, umfassend und preiswerter informieren
    • Bürgerbeteiligung auf lokaler Ebene forcieren
    • konkrete Haushaltssanierungsvorschläge erkennen und vorschlagen
    • Bürger-Know-How besser nutzen
    • interkommunale Zusammenarbeit fördern
    • Erfordernisse aus der Schuldenbremse transparenter machen

    Was sind Kritikpunkte an einer Offenlegung?

    Gegenargument: „Normalbürger ist mit den Zahlen überfordert und zieht falsche Schlüsse“ Aufgeklärten Bürgern genügt die Vorlage des Jahresabschlusses im Netz. Teure bunte Broschüren mit einigen ausgewählten Haushaltszahlen für den Normalbürger sind kein Ziel dieser Initiative. Es geht um die Offenlegung des gesetzlichen Jahresabschlusses. Nicht mehr und nicht weniger. Jeder Kommune steht es frei diesen auf Bürgerversammlungen in Auszügen und anderer Darstellungsform zu präsentieren oder lokal zusätzlich zu veröffentlichen und zu kommentieren.

    Gegenargument: „Offenlegung im Netz kostet Geld“ Eine öffentliche Plattform wie www.ebundesanzeiger.de existiert bereits. Die Prozesse zur Offenlegung von Jahresabschlüssen sind nicht neu zu erfinden, sondern lediglich der Meldekreis zu erweitern. Die Anpassungsarbeiten auf der Plattform sollten daher überschaubar sein. Die Kommunen sparen Zeit für Fotokopien. Wenn Kommunen neben dem Zahlenwerk noch bunte Bürgerhaushaltsbroschüren erstellen, ist dies eine freiwillige Ausgabenposition, die unabhängig ist von dieser Initiative.

    Gegenargument: „Andere Länder haben Einblick in deutsche Jahresabschlüsse“ Die ganze Internetwelt hat Zugang zu den offengelegten Jahresabschlüssen der Kapitalgesellschaften. Jahresabschlüsse sind für die Welt eine vertraute (erwartete) Informationsbasis, die Spekulationen über die finanzielle Lage beenden und Vertrauen schaffen bzw. Entscheidungen forcieren dieses Vertrauen wieder in absehbarer Zeit herzustellen. Deutschland ist zudem gut geeignet in der EU hier voran zu gehen (analog zur kommunalen Schuldenbremse). Insofern ist 2011 ein gutes Startjahr den Bürgern mit der Veröffentlichung der Jahresabschlüsse den Pfad zur Einhaltung der Schuldengrenze transparent zu machen. Je früher alle Kommunen an dieser Herausforderung konkret arbeiten, desto leichter ist der Anpassungsprozess. Informierte Bürger können die Lokalpolitik dabei unterstützen und defizitfreudige Abgeordnete abbremsen. Gegenüber Nachbargemeinden werden die Daten auf interner Ebene ohnehin heute bereits verglichen. Der Nutzen an lokalen Haushalten ist für andere Länder, die nicht Gläubiger oder Vertragspartner der Kommune sind, nur nachrangig interessant. Werden in anderen Ländern Ansatzpunkte zur Verbesserung deren Haushalte erkannt, kann dies zur Stabilität deren Haushalte beitragen. Davon profitiert Deutschland als ein Mitglied im Euro-Haftungsverbund und als Exportland.

    Mit der Internettransparenz nicht-personengebundener Informationen sollte eine moderne Demokratie kein Problem haben.

    Zusammenfassung

    Der öffentliche demokratische Staat sollte sich mindestens der gleichen öffentlichen Transparenz stellen wie dies private Unternehmen für ihre Kunden, Mitarbeiter und Gläubiger im Internet tun. Dies erhöht das Vertrauen in die Volksvertretung. Die aktuellen gesetzlichen „Bedenken gegen die Internetveröffentlichung“ sind für ein modernes Land wie Deutschland dringend reformbedürftig, um dem Pfad zur Schuldenbremse mit Beteiligung der Bürger sicher gehen zu können. Aus dem Verbot muss ein Offenlegungsgebot gemacht werden. Durch Pflichtveröffentlichungen im Netz können Zeit und Kosten gespart werden.

    Die Enquet-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ bittet Sie daher um Unterstützung des Anliegens der Veröffentlichung aller kommunalen Jahresabschlüsse im Internet. Bitte helfen Sie uns die Volksvertreter von der Transparenz zu überzeugen.

  • Offenlegung der Jahresabschlüsse aller Gemeinden, Städte und Kreise im Internet

    von Tintenfisch20, angelegt

    Erforderlich ist eine Offenlegungspflicht der genehmigten Jahresabschlüsse im Internet z.B. analog den Vorschriften für Kapitalgesellschaften [elektronischer Bundesanzeiger] (www.ebundesanzeiger.de). Das schafft mehr Bürgerbeteiligung und Verständnis der Zusammenhänge. Verbesserungsvorschläge können von jedem Bürgern erkannt und mit den Abgeordneten und anderen Bürgern diskutiert werden.

    Warum Offenlegung kommunaler Haushalte im Internet?

    Viele Gesetze und Entscheidungen der EU, des Bundes- und Landtages schlagen sich auch im Kommunalhaushalt nieder. Beispielsweise Investitionsverpflichtungen für Kanalbau in abgelegenen Randgebieten, Ausgabenverlagerung von Bund/Land auf Kommune wegen Hartz IV oder Kindertagesstätten. Kürzung der kommunalen Förderprogramme, Erhöhung der Kreisumlagen, Haushaltssperren oder andere Eingriffe in die Kommunalpolitik zeigen die Abhängigkeiten der Gebietskörperschaften untereinander und erfordern mehr Transparenz aller Gebietskörperschaften. Desweiteren sind die Ergebnishaushalte in vielen Kommunen auch unter Herausrechnung der von übergeordneten Stellen verordneten Belastungen stark defizitär (was den kommunalen Handlungsbedarf in den nächsten Jahren zeigt). Die Bürger werden gleichzeitig von der Politik aufgerufen Lösungsvorschläge zu machen. Basisinformationen werden jedoch nur mühsam und oberflächlich zur Verfügung gestellt. Viele Abgeordnete schaffen es nicht einer Mehrzahl der Bürger die notwendigen Informationen von EU, Bund, Land, Kommunen effizient und im gewünschten Turnus und Umfang zur Verfügung zu stellen. Somit leidet Nachvollziehbarkeit, Vertrauen und Glaubwürdigkeit (wie die abnehmende Wahlbeteiligung bzw. stärker schwankende Wahlergebnisse oder Begriffe wie „Wutbürger“ zeigen). Eine Entfremdung der Politiker von den Bürgern kann nur mit mehr Transparenz vermieden werden. Mit Zurückhaltung schafft die Politik kein Vertrauen.

    Der Jahresabschluss zeigt die Situation von Vermögen, Schulden und Ergebnislage in standardisierter, vergleichbarer Form und schafft eine Basis für effiziente Bürgerbeteiligung.

    Die Finanzmärkte behandeln ihre Gläubiger (die öffentlichen Haushalte) wie Unternehmen. Das haben viele Politiker mittlerweile verstanden. Insofern müssen auch vergleichbare Informationspflichten gelten, ansonsten müssen unnötige Intransparenzprämien gezahlt werden und es entstehen größere Unsicherheit über die künftige Zahlungsfähigkeit der Kommunen. Der auf Intransparenz zurückgehende Teil der Zinskosten ist mit der Pflichtoffenlegung für alle Bürger und Gläubiger vermeidbar.

    Die Offenlegung der reinen Zahlen über Vermögen, Schulden, den Ergebnishaushalt, die Produkte und die nicht-personenbezogenen Erläuterungen im Anhang sind in einer Demokratie zwingend der Bevölkerung im Netz offenzulegen. Hier geht es um ein öffentliches Interesse der Bürger an den Regionen seines Haftungsverbundes (derzeit ist der Haftungsverbund Deutschland. Diskutiert wird diesen auf die Eurozone auszuweiten, dann wären auch die nationalen Haushalte der Euroländer in Deutschland im Netz auf Deutsch für die Bürger zugänglich zu machen).

    Wie ist der Stand der aktuellen Offenlegung derzeit?

    Offenlegung des kommunalen Jahresabschlusses im Netz spielt in Deutschland keine Rolle. Oft gibt es Bedenkenträger gegen die Offenlegung im Netz. Einige Kommunen veröffentlichen ausgewählte Informationen.

    Derzeit sind die Informationen persönlich im Rathaus oder der Kreisverwaltung einsehbar. Und dies nur während bestimmter Öffnungszeiten (für Berufstätige nicht machbar) und nur zeitlich begrenzt (z.B. 1 Woche) und zudem nur auf Wohlwollen der Behörden kopierbar. Ferner besteht die Möglichkeit am späten Abend noch eine öffentliche Abgeordnetenversammlung mit zehn Tagesordnungspunkten zu besuchen. Also mit einigen Dutzend Stunden Zeitaufwand pro Jahr könnten sich Bürger heute Informationsteile besorgen. Bei Offenlegung im Netz ginge dies gezielt, in wenigen Stunden pro Jahr und mit Zugriff auf historische Veröffentlichungen und elektronischen Suchfunktionen.

    Unter BürgerNÄHE wird derzeit die Aufforderung zu einem persönlichen Besuch mit Wartezeit und unnötigen Kopier- und Personalkosten verstanden (als ob Geld bei der Informationsherausgabe an Bürger keine Rolle spielen würde). Diese Art von „Transparenz“ und „Öffentlichkeitsarbeit“ ist nicht zeitgemäß für ein Land, welches eine moderne Bildungsrepublik sein möchte und nicht ablässt den Bürgern davon zu berichten. Die Wirklichkeit ist, dass Millionen in papiergebundene Haushaltsbroschüren, die Bindung von kommunalen Personalkapazitäten und dezentrale Fotokopien investiert wird. Geld was man in effizienten Informationstransport über das Netz umleiten könnte.

    Die Regionaldaten Regionsdaten der statistischen Landesämter sind überaltet (3-7 Jahre alte Unterlagen nützen nichts), sind oft nur auf Kreisebene vorhanden (nicht auf Gemeindeebene) und das wichtigste Problem ist: Die Daten sind zu oberflächlich und nützen daher nichts für Lösungsvorschläge zu einzelnen Kostenblöcken oder Produkten. Auch macht es wenig Sinn diese künstliche Statistik mit viel Personalaufwand weiter aufzublähen, da die Daten im Jahresabschluss ausreichend vorhanden sind und dieser fertige Bericht lediglich offengelegt werden braucht. Alles andere verursacht unnötige Kosten und ist dennoch zu grob für die Bürgerbeteiligung. Mit den Zahlen der Landesämter ist keine konkrete Bürgerbeteiligung möglich. Die Initiative hat sich die Zahlen angeschaut.

    Ein gutes Praxisbeispiel, welches zeigt wie es gehen kann

    Ein Praxisbeispiel für einen Jahresabschluss kann man sich auf der Seite des Hessischen Finanzministeriums anschauen. Der Jahresabschluss beginnt mit Seite 61-100. Ergänzt werden muss noch die Produktübersicht, damit die Bürger wissen welche Dienstleistungen sich rechnen und welche nicht und wie sich dies in den Jahren entwickelt und ob dies konform mit den lokalen Beschlüssen geht.

    [Link zum Finanzministerium in Hessen] (http://www.hmdf.hessen.de). Dann "Finanzen", "Doppik", "Geschäftsbericht2009 ab Seite 61".

    Was soll nicht veröffentlicht werden?

    Vertrauliche personenbezogene Angaben sollten nicht im Internet offenlegungspflichtig sein (z.B. Anhangangabe zum Gehalt eines kommunalen Geschäftsführers eines kleinen Zweckbetriebs an dem die Kommune beteiligt ist).

    Die veröffentlichten Jahresabschlüsse könnten nach einigen Jahren automatisch gelöscht werden (z.B. orientiert an den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen).

    Was sind denkbare spätere Weiterentwicklungen?

    Die Parallelinitiative mit dem Live-Stream kann für EU, Bund und eventuell die Länder gelten. Für Kreise und Gemeinden ist dieses Medium nicht effizient. Für kommunale Haushalte sind ex-post-Veröffentlichungen im Netz vorteilhafter und der Upload einmal pro Jahr mit wenig Aufwand umsetzbar. Auf freiwilliger Ebene kann eine Offenlegung von Einladungen und Ergebnisprotokollen der Abgeordnetenversammlungen sowie der Haushalts-, Investitions- und Finanzplanung erfolgen.

    In einer weiteren Stufe können sich einzelne Kommunen für den Online-Quervergleiche nach bestimmten Merkmalen (Regionen, Größenstrukturen, Kennzahlen je Einwohner) freischalten lassen. Nicht freigeschaltete Kommunen gehen in die Durchschnitte und Quantile ein, sind jedoch nicht einzeln als Referenzkommune auswählbar. An der Pflichtveröffentlichung des Jahresabschlusses geht jedoch aus Sicht der Initiative kein Weg vorbei.

    Eine Auswahl von Fragestellungen, die mit dem Jahresabschluss transparent werden:

    • Welche Investitionen wurden vorgenommen und was haben diese gekostet (vor und nach Zuschüssen)?
    • Welche Schulden hat die Gemeinde (Verbindlichkeitsspiegel)?
    • Welche sonstigen Verpflichtungen sind bilanziert?
    • Wie ist der Stand des Vermögensüberschusses bzw. der Überschuldung?
    • Welche Einnahmen hat die Kommune?
    • Wie viel Geld wird kommunal wofür eingenommen?
    • Wie haben sich Steuer-/Abgabenerhöhungen ausgewirkt?
    • Wie haben sich Schlüsselzuweisungen von Bund/Land verändert?
    • Welche Produkte erzielen wie viel Einnahmen?
    • Welche Ausgaben hat die Kommune?
    • Wie hoch sind die Ausgabenpositionen (Verwaltung, Abschreibung, Zinsen etc.)?
    • Was entfällt auf welche Produkte (Kita, Sportstätten, Feuerwehren etc)?

    Welche Vorteile hat die Offenlegung im Netz?

    • Bürger effizient, umfassend und preiswerter informieren
    • Bürgerbeteiligung auf lokaler Ebene forcieren
    • konkrete Haushaltssanierungsvorschläge erkennen und vorschlagen
    • Bürger-Know-How besser nutzen
    • interkommunale Zusammenarbeit fördern
    • Erfordernisse aus der Schuldenbremse transparenter machen

    Was sind Kritikpunkte an einer Offenlegung?

    Gegenargument: „Normalbürger ist mit den Zahlen überfordert und zieht falsche Schlüsse“ Aufgeklärten Bürgern genügt die Vorlage des Jahresabschlusses im Netz. Teure bunte Broschüren mit einigen ausgewählten Haushaltszahlen für den Normalbürger sind kein Ziel dieser Initiative. Es geht um die Offenlegung des gesetzlichen Jahresabschlusses. Nicht mehr und nicht weniger. Jeder Kommune steht es frei diesen auf Bürgerversammlungen in Auszügen und anderer Darstellungsform zu präsentieren oder lokal zusätzlich zu veröffentlichen und zu kommentieren.

    Gegenargument: „Offenlegung im Netz kostet Geld“ Eine öffentliche Plattform wie www.ebundesanzeiger.de existiert bereits. Die Prozesse zur Offenlegung von Jahresabschlüssen sind nicht neu zu erfinden, sondern lediglich der Meldekreis zu erweitern. Die Anpassungsarbeiten auf der Plattform sollten daher überschaubar sein. Die Kommunen sparen Zeit für Fotokopien. Wenn Kommunen neben dem Zahlenwerk noch bunte Bürgerhaushaltsbroschüren erstellen, ist dies eine freiwillige Ausgabenposition, die unabhängig ist von dieser Initiative.

    Gegenargument: „Andere Länder haben Einblick in deutsche Jahresabschlüsse“ Die ganze Internetwelt hat Zugang zu den offengelegten Jahresabschlüssen der Kapitalgesellschaften. Jahresabschlüsse sind für die Welt eine vertraute (erwartete) Informationsbasis, die Spekulationen über die finanzielle Lage beenden und Vertrauen schaffen bzw. Entscheidungen forcieren dieses Vertrauen wieder in absehbarer Zeit herzustellen. Deutschland ist zudem gut geeignet in der EU hier voran zu gehen (analog zur kommunalen Schuldenbremse). Insofern ist 2011 ein gutes Startjahr den Bürgern mit der Veröffentlichung der Jahresabschlüsse den Pfad zur Einhaltung der Schuldengrenze transparent zu machen. Je früher alle Kommunen an dieser Herausforderung konkret arbeiten, desto leichter ist der Anpassungsprozess. Informierte Bürger können die Lokalpolitik dabei unterstützen und defizitfreudige Abgeordnete abbremsen. Gegenüber Nachbargemeinden werden die Daten auf interner Ebene ohnehin heute bereits verglichen. Der Nutzen an lokalen Haushalten ist für andere Länder, die nicht Gläubiger oder Vertragspartner der Kommune sind, nur nachrangig interessant. Werden in anderen Ländern Ansatzpunkte zur Verbesserung deren Haushalte erkannt, kann dies zur Stabilität deren Haushalte beitragen. Davon profitiert Deutschland als ein Mitglied im Euro-Haftungsverbund und als Exportland.

    Mit der Internettransparenz nicht-personengebundener Informationen sollte eine moderne Demokratie kein Problem haben.

    Zusammenfassung

    Der öffentliche demokratische Staat sollte sich mindestens der gleichen öffentlichen Transparenz stellen wie dies private Unternehmen für ihre Kunden, Mitarbeiter und Gläubiger im Internet tun. Dies erhöht das Vertrauen in die Volksvertretung. Die aktuellen gesetzlichen „Bedenken gegen die Internetveröffentlichung“ sind für ein modernes Land wie Deutschland dringend reformbedürftig, um dem Pfad zur Schuldenbremse mit Beteiligung der Bürger sicher gehen zu können. Aus dem Verbot muss ein Offenlegungsgebot gemacht werden. Durch Pflichtveröffentlichungen im Netz können Zeit und Kosten gespart werden.

    Die Enquet-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ bittet Sie daher um Unterstützung des Anliegens der Veröffentlichung aller kommunalen Jahresabschlüsse im Internet. Bitte helfen Sie uns die Volksvertreter von der Transparenz zu überzeugen.

  • Offenlegung der Jahresabschlüsse aller Gemeinden, Städte und Kreise im Internet

    von Tintenfisch20, angelegt

    Erforderlich ist eine Offenlegungspflicht der genehmigten Jahresabschlüsse im Internet z.B. analog den Vorschriften für Kapitalgesellschaften [elektronischer Bundesanzeiger] (www.ebundesanzeiger.de). Das schafft mehr Bürgerbeteiligung und Verständnis der Zusammenhänge. Verbesserungsvorschläge können von jedem Bürgern erkannt und mit den Abgeordneten und anderen Bürgern diskutiert werden.

    Warum Offenlegung kommunaler Haushalte im Internet?

    Viele Gesetze und Entscheidungen der EU, des Bundes- und Landtages schlagen sich auch im Kommunalhaushalt nieder. Beispielsweise Investitionsverpflichtungen für Kanalbau in abgelegenen Randgebieten, Ausgabenverlagerung von Bund/Land auf Kommune wegen Hartz IV oder Kindertagesstätten. Kürzung der kommunalen Förderprogramme, Erhöhung der Kreisumlagen, Haushaltssperren oder andere Eingriffe in die Kommunalpolitik zeigen die Abhängigkeiten der Gebietskörperschaften untereinander und erfordern mehr Transparenz aller Gebietskörperschaften. Desweiteren sind die Ergebnishaushalte in vielen Kommunen auch unter Herausrechnung der von übergeordneten Stellen verordneten Belastungen stark defizitär (was den kommunalen Handlungsbedarf in den nächsten Jahren zeigt). Die Bürger werden gleichzeitig von der Politik aufgerufen Lösungsvorschläge zu machen. Basisinformationen werden jedoch nur mühsam und oberflächlich zur Verfügung gestellt. Viele Abgeordnete schaffen es nicht einer Mehrzahl der Bürger die notwendigen Informationen von EU, Bund, Land, Kommunen effizient und im gewünschten Turnus und Umfang zur Verfügung zu stellen. Somit leidet Nachvollziehbarkeit, Vertrauen und Glaubwürdigkeit (wie die abnehmende Wahlbeteiligung bzw. stärker schwankende Wahlergebnisse oder Begriffe wie „Wutbürger“ zeigen). Eine Entfremdung der Politiker von den Bürgern kann nur mit mehr Transparenz vermieden werden. Mit Zurückhaltung schafft die Politik kein Vertrauen.

    Der Jahresabschluss zeigt die Situation von Vermögen, Schulden und Ergebnislage in standardisierter, vergleichbarer Form und schafft eine Basis für effiziente Bürgerbeteiligung.

    Die Finanzmärkte behandeln ihre Gläubiger (die öffentlichen Haushalte) wie Unternehmen. Das haben viele Politiker mittlerweile verstanden. Insofern müssen auch vergleichbare Informationspflichten gelten, ansonsten müssen unnötige Intransparenzprämien gezahlt werden und es entstehen größere Unsicherheit über die künftige Zahlungsfähigkeit der Kommunen. Der auf Intransparenz zurückgehende Teil der Zinskosten ist mit der Pflichtoffenlegung für alle Bürger und Gläubiger vermeidbar.

    Die Offenlegung der reinen Zahlen über Vermögen, Schulden, den Ergebnishaushalt, die Produkte und die nicht-personenbezogenen Erläuterungen im Anhang sind in einer Demokratie zwingend der Bevölkerung im Netz offenzulegen. Hier geht es um ein öffentliches Interesse der Bürger an den Regionen seines Haftungsverbundes (derzeit ist der Haftungsverbund Deutschland. Diskutiert wird diesen auf die Eurozone auszuweiten, dann wären auch die nationalen Haushalte der Euroländer in Deutschland im Netz auf Deutsch für die Bürger zugänglich zu machen).

    Wie ist der Stand der aktuellen Offenlegung derzeit?

    Offenlegung des kommunalen Jahresabschlusses im Netz spielt in Deutschland keine Rolle. Oft gibt es Bedenkenträger gegen die Offenlegung im Netz. Einige Kommunen veröffentlichen ausgewählte Informationen.

    Derzeit sind die Informationen persönlich im Rathaus oder der Kreisverwaltung einsehbar. Und dies nur während bestimmter Öffnungszeiten (für Berufstätige nicht machbar) und nur zeitlich begrenzt (z.B. 1 Woche) und zudem nur auf Wohlwollen der Behörden kopierbar. Ferner besteht die Möglichkeit am späten Abend noch eine öffentliche Abgeordnetenversammlung mit zehn Tagesordnungspunkten zu besuchen. Also mit einigen Dutzend Stunden Zeitaufwand pro Jahr könnten sich Bürger heute Informationsteile besorgen. Bei Offenlegung im Netz ginge dies gezielt, in wenigen Stunden pro Jahr und mit Zugriff auf historische Veröffentlichungen und elektronischen Suchfunktionen.

    Unter BürgerNÄHE wird derzeit die Aufforderung zu einem persönlichen Besuch mit Wartezeit und unnötigen Kopier- und Personalkosten verstanden (als ob Geld bei der Informationsherausgabe an Bürger keine Rolle spielen würde). Diese Art von „Transparenz“ und „Öffentlichkeitsarbeit“ ist nicht zeitgemäß für ein Land, welches eine moderne Bildungsrepublik sein möchte und nicht ablässt den Bürgern davon zu berichten. Die Wirklichkeit ist, dass Millionen in papiergebundene Haushaltsbroschüren, die Bindung von kommunalen Personalkapazitäten und dezentrale Fotokopien investiert wird. Geld was man in effizienten Informationstransport über das Netz umleiten könnte.

    Die Regionsdaten der statistischen Landesämter sind überaltet (3-7 Jahre alte Unterlagen nützen nichts), sind oft nur auf Kreisebene vorhanden (nicht auf Gemeindeebene) und das wichtigste Wichtigste Problem ist: Die Daten sind zu oberflächlich und nützen daher nichts für Lösungsvorschläge zu einzelnen Kostenblöcken oder Produkten. Auch macht es wenig Sinn diese künstliche Statistik mit viel Personalaufwand weiter aufzublähen, da die Daten im Jahresabschluss bereits ausreichend vorhanden sind und dieser fertige Bericht lediglich offengelegt werden braucht. Alles andere verursacht unnötige Kosten und ist dennoch zu grob für die Bürgerbeteiligung. Mit den Zahlen der Landesämter ist keine konkrete Bürgerbeteiligung möglich. Die Initiative hat sich die Zahlen angeschaut. grob.

    Ein gutes Praxisbeispiel, welches zeigt wie es gehen kann

    Ein Praxisbeispiel für einen Jahresabschluss kann man sich auf der Seite des Hessischen Finanzministeriums anschauen. Der Jahresabschluss beginnt mit Seite 61-100. Ergänzt werden muss noch die Produktübersicht, damit die Bürger wissen welche Dienstleistungen sich rechnen und welche nicht und wie sich dies in den Jahren entwickelt und ob dies konform mit den dem lokalen Beschlüssen geht.

    [Link zum Finanzministerium in Hessen] (http://www.hmdf.hessen.de). Dann "Finanzen", "Doppik", "Geschäftsbericht2009 ab Seite 61".

    Was soll nicht veröffentlicht werden?

    Vertrauliche personenbezogene Angaben sollten nicht im Internet offenlegungspflichtig sein (z.B. Anhangangabe zum Gehalt eines kommunalen Geschäftsführers eines kleinen Zweckbetriebs an dem die Kommune beteiligt ist).

    Die veröffentlichten Jahresabschlüsse könnten nach einigen Jahren automatisch gelöscht werden (z.B. orientiert an den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen).

    Was sind denkbare spätere Weiterentwicklungen?

    Die Parallelinitiative mit dem Live-Stream kann für EU, Bund und eventuell die Länder gelten. Für Kreise und Gemeinden ist dieses Medium nicht effizient. Für kommunale Haushalte sind ex-post-Veröffentlichungen im Netz vorteilhafter und der Upload einmal pro Jahr mit wenig Aufwand umsetzbar. Auf freiwilliger Ebene kann eine Offenlegung von Einladungen und Ergebnisprotokollen der Abgeordnetenversammlungen sowie der Haushalts-, Investitions- und Finanzplanung erfolgen.

    In einer weiteren Stufe können sich einzelne Kommunen für den Online-Quervergleiche nach bestimmten Merkmalen (Regionen, Größenstrukturen, Kennzahlen je Einwohner) freischalten lassen. Nicht freigeschaltete Kommunen gehen in die Durchschnitte und Quantile ein, sind jedoch nicht einzeln als Referenzkommune auswählbar. An der Pflichtveröffentlichung des Jahresabschlusses geht jedoch aus Sicht der Initiative kein Weg vorbei.

    Eine Auswahl von Fragestellungen, die mit dem Jahresabschluss transparent werden:

    • Welche Investitionen wurden vorgenommen und was haben diese gekostet (vor und nach Zuschüssen)?
    • Welche Schulden hat die Gemeinde (Verbindlichkeitsspiegel)?
    • Welche sonstigen Verpflichtungen sind bilanziert?
    • Wie ist der Stand des Vermögensüberschusses bzw. der Überschuldung?
    • Welche Einnahmen hat die Kommune?
    • Wie viel Geld wird kommunal wofür eingenommen?
    • Wie haben sich Steuer-/Abgabenerhöhungen ausgewirkt?
    • Wie haben sich Schlüsselzuweisungen von Bund/Land verändert?
    • Welche Produkte erzielen wie viel Einnahmen?
    • Welche Ausgaben hat die Kommune?
    • Wie hoch sind die Ausgabenpositionen (Verwaltung, Abschreibung, Zinsen etc.)?
    • Was entfällt auf welche Produkte (Kita, Sportstätten, Feuerwehren etc)?

    Welche Vorteile hat die Offenlegung im Netz?

    • Bürger effizient, umfassend und preiswerter informieren
    • Bürgerbeteiligung auf lokaler Ebene forcieren
    • konkrete Haushaltssanierungsvorschläge erkennen und vorschlagen
    • Bürger-Know-How besser nutzen
    • interkommunale Zusammenarbeit fördern
    • Erfordernisse aus der Schuldenbremse transparenter machen

    Was sind Kritikpunkte an einer Offenlegung?

    Gegenargument: „Normalbürger ist mit den Zahlen überfordert und zieht falsche Schlüsse“ Aufgeklärten Bürgern genügt die Vorlage des Jahresabschlusses im Netz. Teure bunte Broschüren mit einigen ausgewählten Haushaltszahlen für den Normalbürger sind kein Ziel dieser Initiative. Es geht um die Offenlegung des gesetzlichen Jahresabschlusses. Nicht mehr und nicht weniger. Jeder Kommune steht es frei diesen auf Bürgerversammlungen in Auszügen und anderer Darstellungsform zu präsentieren oder lokal zusätzlich zu veröffentlichen und zu kommentieren.

    Gegenargument: „Offenlegung im Netz kostet Geld“ Eine öffentliche Plattform wie www.ebundesanzeiger.de existiert bereits. Die Prozesse zur Offenlegung von Jahresabschlüssen sind nicht neu zu erfinden, sondern lediglich der Meldekreis zu erweitern. Die Anpassungsarbeiten auf der Plattform sollten daher überschaubar sein. Die Kommunen sparen Zeit für Fotokopien. Wenn Kommunen neben dem Zahlenwerk noch bunte Bürgerhaushaltsbroschüren erstellen, ist dies eine freiwillige Ausgabenposition, die unabhängig ist von dieser Initiative.

    Gegenargument: „Andere Länder haben Einblick in deutsche Jahresabschlüsse“ Die ganze Internetwelt hat Zugang zu den offengelegten Jahresabschlüssen der Kapitalgesellschaften. Jahresabschlüsse sind für die Welt eine vertraute (erwartete) Informationsbasis, die Spekulationen über die finanzielle Lage beenden und Vertrauen schaffen bzw. Entscheidungen forcieren dieses Vertrauen wieder in absehbarer Zeit herzustellen. Deutschland ist zudem gut geeignet in der EU hier voran zu gehen (analog zur kommunalen Schuldenbremse). Insofern ist 2011 ein gutes Startjahr den Bürgern mit der Veröffentlichung der Jahresabschlüsse den Pfad zur Einhaltung der Schuldengrenze transparent zu machen. Je früher alle Kommunen an dieser Herausforderung konkret arbeiten, desto leichter ist der Anpassungsprozess. Informierte Bürger können die Lokalpolitik dabei unterstützen und defizitfreudige Abgeordnete abbremsen. Gegenüber Nachbargemeinden werden die Daten auf interner Ebene ohnehin heute bereits verglichen. Der Nutzen an lokalen Haushalten ist für andere Länder, die nicht Gläubiger oder Vertragspartner der Kommune sind, nur nachrangig interessant. Werden in anderen Ländern Ansatzpunkte zur Verbesserung deren Haushalte erkannt, kann dies zur Stabilität deren Haushalte beitragen. Davon profitiert Deutschland als ein Mitglied im Euro-Haftungsverbund und als Exportland.

    Mit der Internettransparenz nicht-personengebundener Informationen sollte eine moderne Demokratie kein Problem haben.

    Zusammenfassung

    Der öffentliche demokratische Staat sollte sich mindestens der gleichen öffentlichen Transparenz stellen wie dies private Unternehmen für ihre Kunden, Mitarbeiter und Gläubiger im Internet tun. Dies erhöht das Vertrauen in die Volksvertretung. Die aktuellen gesetzlichen „Bedenken gegen die Internetveröffentlichung“ sind für ein modernes Land wie Deutschland dringend reformbedürftig, um dem Pfad zur Schuldenbremse mit Beteiligung der Bürger sicher gehen zu können. Aus dem Verbot muss ein Offenlegungsgebot gemacht werden. Durch Pflichtveröffentlichungen im Netz können Zeit und Kosten gespart werden.

    Die Enquet-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ bittet Sie daher um Unterstützung des Anliegens der Veröffentlichung aller kommunalen Jahresabschlüsse im Internet. Bitte helfen Sie uns die Volksvertreter von der Transparenz zu überzeugen.

  • Offenlegung der Jahresabschlüsse aller Gemeinden, Städte und Kreise im Internet

    von Tintenfisch20, angelegt

    Erforderlich ist eine Offenlegungspflicht der genehmigten Jahresabschlüsse im Internet z.B. analog den Vorschriften für Kapitalgesellschaften [elektronischer Bundesanzeiger] (www.ebundesanzeiger.de). Das schafft mehr Bürgerbeteiligung und Verständnis der Zusammenhänge. Verbesserungsvorschläge können von jedem Bürgern erkannt und mit den Abgeordneten und anderen Bürgern diskutiert werden.

    Warum Offenlegung kommunaler Haushalte im Internet?

    Viele Gesetze und Entscheidungen der EU, des Bundes- und Landtages schlagen sich auch im Kommunalhaushalt nieder. Beispielsweise Investitionsverpflichtungen für Kanalbau in abgelegenen Randgebieten, Ausgabenverlagerung von Bund/Land auf Kommune wegen Hartz IV oder Kindertagesstätten. Kürzung der kommunalen Förderprogramme, Erhöhung der Kreisumlagen, Haushaltssperren oder andere Eingriffe in die Kommunalpolitik zeigen die Abhängigkeiten der Gebietskörperschaften untereinander und erfordern mehr Transparenz aller Gebietskörperschaften. Desweiteren sind die Ergebnishaushalte in vielen Kommunen auch unter Herausrechnung der von übergeordneten Stellen verordneten Belastungen stark defizitär (was den kommunalen Handlungsbedarf in den nächsten Jahren zeigt). Die Bürger werden gleichzeitig von der Politik aufgerufen Lösungsvorschläge zu machen. Basisinformationen werden jedoch nur mühsam und oberflächlich zur Verfügung gestellt. Viele Abgeordnete schaffen es nicht einer Mehrzahl der Bürger die notwendigen Informationen von EU, Bund, Land, Kommunen effizient und im gewünschten Turnus und Umfang zur Verfügung zu stellen. Somit leidet Nachvollziehbarkeit, Vertrauen und Glaubwürdigkeit (wie die abnehmende Wahlbeteiligung bzw. stärker schwankende Wahlergebnisse oder Begriffe wie „Wutbürger“ zeigen). Eine Entfremdung der Politiker von den Bürgern kann nur mit mehr Transparenz vermieden werden. Mit Zurückhaltung schafft die Politik kein Vertrauen.

    Der Jahresabschluss zeigt die Situation von Vermögen, Schulden und Ergebnislage in standardisierter, vergleichbarer Form und schafft eine Basis für effiziente Bürgerbeteiligung.

    Die Finanzmärkte behandeln ihre Gläubiger (die öffentlichen Haushalte) wie Unternehmen. Das haben viele Politiker mittlerweile verstanden. Insofern müssen auch vergleichbare Informationspflichten gelten, ansonsten müssen unnötige Intransparenzprämien gezahlt werden und es entstehen größere Unsicherheit über die künftige Zahlungsfähigkeit der Kommunen. Der auf Intransparenz zurückgehende Teil der Zinskosten ist mit der Pflichtoffenlegung für alle Bürger und Gläubiger vermeidbar.

    Die Offenlegung der reinen Zahlen über Vermögen, Schulden, den Ergebnishaushalt, die Produkte und die nicht-personenbezogenen Erläuterungen im Anhang sind in einer Demokratie zwingend der Bevölkerung im Netz offenzulegen. Hier geht es um ein öffentliches Interesse der Bürger an den Regionen seines Haftungsverbundes (derzeit ist der Haftungsverbund Deutschland. Diskutiert wird diesen auf die Eurozone auszuweiten, dann wären auch die nationalen Haushalte der Euroländer in Deutschland im Netz auf Deutsch für die Bürger zugänglich zu machen).

    Wie ist der Stand der aktuellen Offenlegung derzeit?

    Offenlegung des kommunalen Jahresabschlusses im Netz spielt in Deutschland keine Rolle. Oft gibt es Bedenkenträger gegen die Offenlegung im Netz. Einige Kommunen veröffentlichen ausgewählte Informationen.

    Derzeit sind die Informationen persönlich im Rathaus oder der Kreisverwaltung einsehbar. Und dies nur während bestimmter Öffnungszeiten (für Berufstätige nicht machbar) und nur zeitlich begrenzt (z.B. 1 Woche) und zudem nur auf Wohlwollen der Behörden kopierbar. Ferner besteht die Möglichkeit am späten Abend noch eine öffentliche Abgeordnetenversammlung mit zehn Tagesordnungspunkten zu besuchen. Also mit einigen Dutzend Stunden Zeitaufwand pro Jahr könnten sich Bürger heute Informationsteile besorgen. Bei Offenlegung im Netz ginge dies gezielt, in wenigen Stunden pro Jahr und mit Zugriff auf historische Veröffentlichungen und elektronischen Suchfunktionen.

    Unter BürgerNÄHE wird derzeit die Aufforderung zu einem persönlichen Besuch mit Wartezeit und unnötigen Kopier- und Personalkosten verstanden (als ob Geld bei der Informationsherausgabe an Bürger keine Rolle spielen würde). Diese Art von „Transparenz“ und „Öffentlichkeitsarbeit“ ist nicht zeitgemäß für ein Land, welches eine moderne Bildungsrepublik sein möchte und nicht ablässt den Bürgern davon zu berichten. Die Wirklichkeit ist, dass Millionen in papiergebundene Haushaltsbroschüren, die Bindung von kommunalen Personalkapazitäten und dezentrale Fotokopien investiert wird. Geld was man in effizienten Informationstransport über das Netz umleiten könnte.

    Die Regionsdaten der statistischen Landesämter sind überaltet (3-7 Jahre alte Unterlagen nützen nichts), sind oft nur auf Kreisebene vorhanden (nicht auf Gemeindeebene) und das Wichtigste Problem ist: Die Daten sind zu oberflächlich und nützen daher nichts für Lösungsvorschläge zu einzelnen Kostenblöcken oder Produkten. Auch macht es wenig Sinn diese künstliche Statistik mit viel Personalaufwand weiter aufzublähen, da die Daten im Jahresabschluss bereits ausreichend vorhanden sind und dieser fertige Bericht lediglich offengelegt werden braucht. Alles andere verursacht unnötige Kosten und ist dennoch zu grob.

    Ein gutes Praxisbeispiel, welches zeigt wie es gehen kann

    Ein Praxisbeispiel für einen Jahresabschluss kann man sich auf der Seite des Hessischen Finanzministeriums anschauen. Der Jahresabschluss beginnt Seite 61-100. Ergänzt werden muss noch die Produktübersicht, damit die Bürger wissen welche Dienstleistungen sich rechnen und welche nicht und wie sich dies in den Jahren entwickelt und ob dies konform mit dem lokalen Beschlüssen geht.

    [Link zum Finanzministerium in Hessen] (http://www.hmdf.hessen.de). Dann "Finanzen", "Doppik", "Geschäftsbericht2009 ab Seite 61".

    Was soll nicht veröffentlicht werden?

    Vertrauliche personenbezogene Angaben sollten nicht im Internet offenlegungspflichtig sein (z.B. Anhangangabe zum Gehalt eines kommunalen Geschäftsführers eines kleinen Zweckbetriebs an dem die Kommune beteiligt ist).

    Die veröffentlichten Jahresabschlüsse könnten nach einigen Jahren automatisch gelöscht werden (z.B. orientiert an den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen).

    Was sind denkbare spätere Weiterentwicklungen?

    Die Parallelinitiative mit dem Live-Stream kann für EU, Bund und eventuell die Länder gelten. Für Kreise und Gemeinden ist dieses Medium nicht effizient. Für kommunale Haushalte sind ex-post-Veröffentlichungen im Netz vorteilhafter und der Upload einmal pro Jahr mit wenig Aufwand umsetzbar. Auf freiwilliger Ebene kann eine Offenlegung von Einladungen und Ergebnisprotokollen der Abgeordnetenversammlungen sowie der Haushalts-, Investitions- und Finanzplanung erfolgen.

    In einer weiteren Stufe können sich einzelne Kommunen für den Online-Quervergleiche nach bestimmten Merkmalen (Regionen, Größenstrukturen, Kennzahlen je Einwohner) freischalten lassen. Nicht freigeschaltete Kommunen gehen in die Durchschnitte und Quantile ein, sind jedoch nicht einzeln als Referenzkommune auswählbar. An der Pflichtveröffentlichung des Jahresabschlusses geht jedoch aus Sicht der Initiative – auch bei freiwilliger Offenlegung - kein Weg vorbei.

    Eine Auswahl von Fragestellungen, die mit dem Jahresabschluss transparent werden:

    • Welche Investitionen wurden vorgenommen und was haben diese gekostet (vor und nach Zuschüssen)?
    • Welche Schulden hat die Gemeinde (Verbindlichkeitsspiegel)?
    • Welche sonstigen Verpflichtungen sind bilanziert?
    • Wie ist der Stand des Vermögensüberschusses bzw. der Überschuldung?
    • Welche Einnahmen hat die Kommune?
    • Wie viel Geld wird kommunal wofür eingenommen?
    • Wie haben sich Steuer-/Abgabenerhöhungen ausgewirkt?
    • Wie haben sich Schlüsselzuweisungen von Bund/Land verändert?
    • Welche Produkte erzielen wie viel Einnahmen?
    • Welche Ausgaben hat die Kommune?
    • Wie hoch sind die Ausgabenpositionen (Verwaltung, Abschreibung, Zinsen etc.)?
    • Was entfällt auf welche Produkte (Kita, Sportstätten, Feuerwehren etc)?

    Welche Vorteile hat die Offenlegung im Netz?

    • Bürger effizient, umfassend und preiswerter informieren
    • Bürgerbeteiligung auf lokaler Ebene forcieren
    • konkrete Haushaltssanierungsvorschläge erkennen und vorschlagen
    • Bürger-Know-How besser nutzen
    • interkommunale Zusammenarbeit fördern
    • Erfordernisse aus der Schuldenbremse transparenter machen

    Was sind Kritikpunkte an einer Offenlegung?

    Gegenargument: „Normalbürger ist mit den Zahlen überfordert und zieht falsche Schlüsse“ Aufgeklärten Bürgern genügt die Vorlage des Jahresabschlusses im Netz. Teure bunte Broschüren mit einigen ausgewählten Haushaltszahlen für den Normalbürger sind kein Ziel dieser Initiative. Es geht um die Offenlegung des gesetzlichen Jahresabschlusses. Nicht mehr und nicht weniger. Jeder Kommune steht es frei diesen auf Bürgerversammlungen in Auszügen und anderer Darstellungsform zu präsentieren oder lokal zusätzlich zu veröffentlichen und zu kommentieren.

    Gegenargument: „Offenlegung im Netz kostet Geld“ Eine öffentliche Plattform wie www.ebundesanzeiger.de existiert bereits. Die Prozesse zur Offenlegung von Jahresabschlüssen sind nicht neu zu erfinden, sondern lediglich der Meldekreis zu erweitern. Die Anpassungsarbeiten auf der Plattform sollten daher überschaubar sein. Die Kommunen sparen Zeit für Fotokopien. Wenn Kommunen neben dem Zahlenwerk noch bunte Bürgerhaushaltsbroschüren erstellen, ist dies eine freiwillige Ausgabenposition, die unabhängig ist von dieser Initiative.

    Gegenargument: „Andere Länder haben Einblick in deutsche Jahresabschlüsse“ Die ganze Internetwelt hat Zugang zu den offengelegten Jahresabschlüssen der Kapitalgesellschaften. Jahresabschlüsse sind für die Welt eine vertraute (erwartete) Informationsbasis, die Spekulationen über die finanzielle Lage beenden und Vertrauen schaffen bzw. Entscheidungen forcieren dieses Vertrauen wieder in absehbarer Zeit herzustellen. Deutschland ist zudem gut geeignet in der EU hier voran zu gehen (analog zur kommunalen Schuldenbremse). Insofern ist 2011 ein gutes Startjahr den Bürgern mit der Veröffentlichung der Jahresabschlüsse den Pfad zur Einhaltung der Schuldengrenze transparent zu machen. Je früher alle Kommunen an dieser Herausforderung konkret arbeiten, desto leichter ist der Anpassungsprozess. Informierte Bürger können die Lokalpolitik dabei unterstützen und defizitfreudige Abgeordnete abbremsen. Gegenüber Nachbargemeinden werden die Daten auf interner Ebene ohnehin heute bereits verglichen. Der Nutzen an lokalen Haushalten ist für andere Länder, die nicht Gläubiger oder Vertragspartner der Kommune sind, nur nachrangig interessant. Werden in anderen Ländern Ansatzpunkte zur Verbesserung deren Haushalte erkannt, kann dies zur Stabilität deren Haushalte beitragen. Davon profitiert Deutschland als ein Mitglied im Euro-Haftungsverbund und als Exportland.

    Mit der Internettransparenz nicht-personengebundener Informationen sollte eine moderne Demokratie kein Problem haben.

    Zusammenfassung

    Der öffentliche demokratische Staat sollte sich mindestens der gleichen öffentlichen Transparenz stellen wie dies private Unternehmen für ihre Kunden, Mitarbeiter und Gläubiger im Internet tun. Dies erhöht das Vertrauen in die Volksvertretung. Die aktuellen gesetzlichen „Bedenken gegen die Internetveröffentlichung“ sind für ein modernes Land wie Deutschland dringend reformbedürftig, um dem Pfad zur Schuldenbremse mit Beteiligung der Bürger sicher gehen zu können. Aus dem Verbot muss ein Offenlegungsgebot gemacht werden. Durch Pflichtveröffentlichungen im Netz können Zeit und Kosten gespart werden.

    Die Enquet-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ bittet Sie daher um Unterstützung des Anliegens der Veröffentlichung aller kommunalen Jahresabschlüsse im Internet. Bitte helfen Sie uns die Volksvertreter von der Transparenz zu überzeugen.

  • Offenlegung der Jahresabschlüsse aller Gemeinden, Städte und Kreise im Internet

    von Tintenfisch20, angelegt

    Erforderlich ist eine Offenlegungspflicht der genehmigten Jahresabschlüsse im Internet z.B. analog den Vorschriften für Kapitalgesellschaften [elektronischer Bundesanzeiger] (www.ebundesanzeiger.de). Das schafft mehr Bürgerbeteiligung und Verständnis der Zusammenhänge. Verbesserungsvorschläge können von jedem Bürgern erkannt und mit den Abgeordneten und anderen Bürgern diskutiert werden.

    Warum Offenlegung kommunaler Haushalte im Internet?

    Viele Gesetze und Entscheidungen der EU, des Bundes- und Landtages schlagen sich auch im Kommunalhaushalt nieder. Beispielsweise Investitionsverpflichtungen für Kanalbau in abgelegenen Randgebieten, Ausgabenverlagerung von Bund/Land auf Kommune wegen Hartz IV oder Kindertagesstätten. Kürzung der kommunalen Förderprogramme, Erhöhung der Kreisumlagen, Haushaltssperren oder andere Eingriffe in die Kommunalpolitik zeigen die Abhängigkeiten der Gebietskörperschaften untereinander und erfordern mehr Transparenz aller Gebietskörperschaften. Desweiteren sind die Ergebnishaushalte in vielen Kommunen auch unter Herausrechnung der von übergeordneten Stellen verordneten Belastungen stark defizitär (was den kommunalen Handlungsbedarf in den nächsten Jahren zeigt). Die Bürger werden gleichzeitig von der Politik aufgerufen Lösungsvorschläge zu machen. Basisinformationen werden jedoch nur mühsam und oberflächlich zur Verfügung gestellt. Viele Abgeordnete schaffen es nicht einer Mehrzahl der Bürger die notwendigen Informationen von EU, Bund, Land, Kommunen effizient und im gewünschten Turnus und Umfang zur Verfügung zu stellen. Somit leidet Nachvollziehbarkeit, Vertrauen und Glaubwürdigkeit (wie die abnehmende Wahlbeteiligung bzw. stärker schwankende Wahlergebnisse oder Begriffe wie „Wutbürger“ zeigen). Eine Entfremdung der Politiker von den Bürgern kann nur mit mehr Transparenz vermieden werden. Mit Zurückhaltung schafft die Politik kein Vertrauen.

    Der Jahresabschluss zeigt die Situation von Vermögen, Schulden und Ergebnislage in standardisierter, vergleichbarer Form und schafft eine Basis für effiziente Bürgerbeteiligung.

    Die Finanzmärkte behandeln ihre Gläubiger (die öffentlichen Haushalte) wie Unternehmen. Das haben viele Politiker mittlerweile verstanden. Insofern müssen auch vergleichbare Informationspflichten gelten, ansonsten müssen unnötige Intransparenzprämien gezahlt werden und es entstehen größere Unsicherheit über die künftige Zahlungsfähigkeit der Kommunen. Der auf Intransparenz zurückgehende Teil der Zinskosten ist mit der Pflichtoffenlegung für alle Bürger und Gläubiger vermeidbar.

    Die Offenlegung der reinen Zahlen über Vermögen, Schulden, den Ergebnishaushalt, die Produkte und die nicht-personenbezogenen Erläuterungen im Anhang sind in einer Demokratie zwingend der Bevölkerung im Netz offenzulegen. Hier geht es um ein öffentliches Interesse der Bürger an den Regionen seines Haftungsverbundes (derzeit ist der Haftungsverbund Deutschland. Diskutiert wird diesen auf die Eurozone auszuweiten, dann wären auch die nationalen Haushalte der Euroländer in Deutschland im Netz auf Deutsch für die Bürger zugänglich zu machen).

    Wie ist der Stand der aktuellen Offenlegung derzeit?

    Offenlegung des kommunalen Jahresabschlusses im Netz spielt in Deutschland keine Rolle. Oft gibt es Bedenkenträger gegen die Offenlegung im Netz. Einige Kommunen veröffentlichen ausgewählte Informationen.

    Derzeit sind die Informationen persönlich im Rathaus oder der Kreisverwaltung einsehbar. Und dies nur während bestimmter Öffnungszeiten (für Berufstätige nicht machbar) und nur zeitlich begrenzt (z.B. 1 Woche) und zudem nur auf Wohlwollen der Behörden kopierbar. Ferner besteht die Möglichkeit am späten Abend noch eine öffentliche Abgeordnetenversammlung mit zehn Tagesordnungspunkten zu besuchen. Also mit einigen Dutzend Stunden Zeitaufwand pro Jahr könnten sich Bürger heute Informationsteile besorgen. Bei Offenlegung im Netz ginge dies gezielt, in wenigen Stunden pro Jahr und mit Zugriff auf historische Veröffentlichungen und elektronischen Suchfunktionen.

    Unter BürgerNÄHE wird derzeit die Aufforderung zu einem persönlichen Besuch mit Wartezeit und unnötigen Kopier- und Personalkosten verstanden (als ob Geld bei der Informationsherausgabe an Bürger keine Rolle spielen würde). Diese Art von „Transparenz“ und „Öffentlichkeitsarbeit“ ist nicht zeitgemäß für ein Land, welches eine moderne Bildungsrepublik sein möchte und nicht ablässt den Bürgern davon zu berichten. Die Wirklichkeit ist, dass Millionen in papiergebundene Haushaltsbroschüren, die Bindung von kommunalen Personalkapazitäten und dezentrale Fotokopien investiert wird. Geld was man in effizienten Informationstransport über das Netz umleiten könnte.

    Was soll nicht veröffentlicht werden?

    Vertrauliche personenbezogene Angaben sollten nicht im Internet offenlegungspflichtig sein (z.B. Anhangangabe zum Gehalt eines kommunalen Geschäftsführers eines kleinen Zweckbetriebs an dem die Kommune beteiligt ist).

    Die veröffentlichten Jahresabschlüsse könnten nach einigen Jahren automatisch gelöscht werden (z.B. orientiert an den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen).

    Was sind denkbare spätere Weiterentwicklungen?

    Die Parallelinitiative mit dem Live-Stream kann für EU, Bund und eventuell die Länder gelten. Für Kreise und Gemeinden ist dieses Medium nicht effizient. Für kommunale Haushalte sind ex-post-Veröffentlichungen im Netz vorteilhafter und der Upload einmal pro Jahr mit wenig Aufwand umsetzbar. Auf freiwilliger Ebene kann eine Offenlegung von Einladungen und Ergebnisprotokollen der Abgeordnetenversammlungen sowie der Haushalts-, Investitions- und Finanzplanung erfolgen.

    In einer weiteren Stufe können sich einzelne Kommunen für den Online-Quervergleiche nach bestimmten Merkmalen (Regionen, Größenstrukturen, Kennzahlen je Einwohner) freischalten lassen. Nicht freigeschaltete Kommunen gehen in die Durchschnitte und Quantile ein, sind jedoch nicht einzeln als Referenzkommune auswählbar. An der Pflichtveröffentlichung des Jahresabschlusses geht jedoch aus Sicht der Initiative – auch bei freiwilliger Offenlegung - kein Weg vorbei.

    Eine Auswahl von Fragestellungen, die mit dem Jahresabschluss transparent werden:

    • Welche Investitionen wurden vorgenommen und was haben diese gekostet (vor und nach Zuschüssen)?
    • Welche Schulden hat die Gemeinde (Verbindlichkeitsspiegel)?
    • Welche sonstigen Verpflichtungen sind bilanziert?
    • Wie ist der Stand des Vermögensüberschusses bzw. der Überschuldung?
    • Welche Einnahmen hat die Kommune?
    • Wie viel Geld wird kommunal wofür eingenommen?
    • Wie haben sich Steuer-/Abgabenerhöhungen ausgewirkt?
    • Wie haben sich Schlüsselzuweisungen von Bund/Land verändert?
    • Welche Produkte erzielen wie viel Einnahmen?
    • Welche Ausgaben hat die Kommune?
    • Wie hoch sind die Ausgabenpositionen (Verwaltung, Abschreibung, Zinsen etc.)?
    • Was entfällt auf welche Produkte (Kita, Sportstätten, Feuerwehren etc)?

    Welche Vorteile hat die Offenlegung im Netz?

    • Bürger effizient, umfassend und preiswerter informieren
    • Bürgerbeteiligung auf lokaler Ebene forcieren
    • konkrete Haushaltssanierungsvorschläge erkennen und vorschlagen
    • Bürger-Know-How besser nutzen
    • interkommunale Zusammenarbeit fördern
    • Erfordernisse aus der Schuldenbremse transparenter machen

    Was sind Kritikpunkte an einer Offenlegung?

    Gegenargument: „Normalbürger ist mit den Zahlen überfordert und zieht falsche Schlüsse“ Aufgeklärten Bürgern genügt die Vorlage des Jahresabschlusses im Netz. Teure bunte Broschüren mit einigen ausgewählten Haushaltszahlen für den Normalbürger sind kein Ziel dieser Initiative. Es geht um die Offenlegung des gesetzlichen Jahresabschlusses. Nicht mehr und nicht weniger. Jeder Kommune steht es frei diesen auf Bürgerversammlungen in Auszügen und anderer Darstellungsform zu präsentieren oder lokal zusätzlich zu veröffentlichen und zu kommentieren.

    Gegenargument: „Offenlegung im Netz kostet Geld“ Eine öffentliche Plattform wie www.ebundesanzeiger.de existiert bereits. Die Prozesse zur Offenlegung von Jahresabschlüssen sind nicht neu zu erfinden, sondern lediglich der Meldekreis zu erweitern. Die Anpassungsarbeiten auf der Plattform sollten daher überschaubar sein. Die Kommunen sparen Zeit für Fotokopien. Wenn Kommunen neben dem Zahlenwerk noch bunte Bürgerhaushaltsbroschüren erstellen, ist dies eine freiwillige Ausgabenposition, die unabhängig ist von dieser Initiative.

    Gegenargument: „Andere Länder haben Einblick in deutsche Jahresabschlüsse“ Die ganze Internetwelt hat Zugang zu den offengelegten Jahresabschlüssen der Kapitalgesellschaften. Jahresabschlüsse sind für die Welt eine vertraute (erwartete) Informationsbasis, die Spekulationen über die finanzielle Lage beenden und Vertrauen schaffen bzw. Entscheidungen forcieren dieses Vertrauen wieder in absehbarer Zeit herzustellen. Deutschland ist zudem gut geeignet in der EU hier voran zu gehen (analog zur kommunalen Schuldenbremse). Insofern ist 2011 ein gutes Startjahr den Bürgern mit der Veröffentlichung der Jahresabschlüsse den Pfad zur Einhaltung der Schuldengrenze transparent zu machen. Je früher alle Kommunen an dieser Herausforderung konkret arbeiten, desto leichter ist der Anpassungsprozess. Informierte Bürger können die Lokalpolitik dabei unterstützen und defizitfreudige Abgeordnete abbremsen. Gegenüber Nachbargemeinden werden die Daten auf interner Ebene ohnehin heute bereits verglichen. Der Nutzen an lokalen Haushalten ist für andere Länder, die nicht Gläubiger oder Vertragspartner der Kommune sind, nur nachrangig interessant. Werden in anderen Ländern Ansatzpunkte zur Verbesserung deren Haushalte erkannt, kann dies zur Stabilität deren Haushalte beitragen. Davon profitiert Deutschland als ein Mitglied im Euro-Haftungsverbund und als Exportland.

    Mit der Internettransparenz nicht-personengebundener Informationen sollte eine moderne Demokratie kein Problem haben.

    Zusammenfassung

    Der öffentliche demokratische Staat sollte sich mindestens der gleichen öffentlichen Transparenz stellen wie dies private Unternehmen für ihre Kunden, Mitarbeiter und Gläubiger im Internet tun. Dies erhöht das Vertrauen in die Volksvertretung. Die aktuellen gesetzlichen „Bedenken gegen die Internetveröffentlichung“ sind für ein modernes Land wie Deutschland dringend reformbedürftig, um dem Pfad zur Schuldenbremse mit Beteiligung der Bürger sicher gehen zu können. Aus dem Verbot muss ein Offenlegungsgebot gemacht werden. Durch Pflichtveröffentlichungen im Netz können Zeit und Kosten gespart werden.

    Die Enquet-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ bittet Sie daher um Unterstützung des Anliegens der Veröffentlichung aller kommunalen Jahresabschlüsse im Internet. Bitte helfen Sie uns die Volksvertreter von der Transparenz zu überzeugen.