Analog zur Insitution des Schöffen im Strafrecht wäre ein "digitaler Schöffe" (vergleichbar mit dem 18. Sachverständigen) eine weitere Möglichkeit, den Grundsatz die "Staatssgewalt geht vom Volke aus" in der Rechtsprechung umzusetzen. Ein möglicher Schwerpunkt wären bspw. Rechtsbereiche, in welchen landläufig von "Richterrecht" gesprochen wird.
Die Projektgruppe könnte zum einen sinnvolle Rechtsbereiche identifizieren, zum anderen Verfahrensvorschläge machen, welche die Qualität der Rechtsprechung gewährleistet. U.a. wäre zu diskutieren, ob ein solcher "digitaler Schöffe" wirklich Laienrichter sein könnte oder doch eher einem "digitalen Gutachter" der Vorzug zu geben wäre.